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Die Regeln zu Flüssigkeiten im Handgepäck sind ja hinlänglich bekannt und werden auch aller Orten publik gemacht. Aber wie sieht es eigentlich aus mit Flüssigkeiten im Aufgabegepäck? Gibt es da auch Einschränkungen oder Regeln?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als SEN bei LH mit C-Ticket große Probleme hatte, zwei (UPS- und DHL-zertifizierte) Kartons a 12 Flaschen Weil einzuchecken. Die erste Reaktion der augenscheinlich erfahrenen Dame am Checkin waren ausgiebiges Kopfschütteln und der Hinweis, das sei zu viel, um mitgenommen zu werden. Auf mein Insistieren kam eine zweite - ebenfalls wohl sehr erfahrene - Dame hinzu, die auch von der Unmöglichkeit einer Beförderung überzeugt war. Die beiden haben dann Ordner gewälzt, telefoniert, mich zwischendurch immer wieder mit betretener Miene angeschaut und den Kopf geschüttelt. Am Ende wurden die beiden Kisten dann aber doch fakturiert und ich wurde zum Sperrgepäck geschickt.
Am Sperrgepäckschalter waren drei Mitarbeiter tätig, von denen zwei den Transport des Weins völlig ok fanden. Nummer 3 meinte aber eine Regel zu kennen, wonach pro Passagier maximal 5 Liter Flüssigkeit transportiert werden dürften. Die beiden anderen waren überzeugt, das gelte nur für alkoholische Getränke mit 20 Volumenprozent aufwärts. Also wurden auch dort wieder Unterlagen gewälzt und es wurde telefoniert. Im Ergebnis durfte der Wein mit.
Auch wenn die Sache hier für mich ein gutes Ende genommen hat, ist die Prozedur etwas nervig. Je nach Parksituation am Flughafen wäre es für die Zukunft auch hilfreich zu wissen, ob die Mitnahme reiner Goodwill ist oder man einen Anspruch auf Beförderung hat. In letzterem Fall wäre natürlich auch spannend, wie man das am Flughafen belegt.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich als SEN bei LH mit C-Ticket große Probleme hatte, zwei (UPS- und DHL-zertifizierte) Kartons a 12 Flaschen Weil einzuchecken. Die erste Reaktion der augenscheinlich erfahrenen Dame am Checkin waren ausgiebiges Kopfschütteln und der Hinweis, das sei zu viel, um mitgenommen zu werden. Auf mein Insistieren kam eine zweite - ebenfalls wohl sehr erfahrene - Dame hinzu, die auch von der Unmöglichkeit einer Beförderung überzeugt war. Die beiden haben dann Ordner gewälzt, telefoniert, mich zwischendurch immer wieder mit betretener Miene angeschaut und den Kopf geschüttelt. Am Ende wurden die beiden Kisten dann aber doch fakturiert und ich wurde zum Sperrgepäck geschickt.
Am Sperrgepäckschalter waren drei Mitarbeiter tätig, von denen zwei den Transport des Weins völlig ok fanden. Nummer 3 meinte aber eine Regel zu kennen, wonach pro Passagier maximal 5 Liter Flüssigkeit transportiert werden dürften. Die beiden anderen waren überzeugt, das gelte nur für alkoholische Getränke mit 20 Volumenprozent aufwärts. Also wurden auch dort wieder Unterlagen gewälzt und es wurde telefoniert. Im Ergebnis durfte der Wein mit.
Auch wenn die Sache hier für mich ein gutes Ende genommen hat, ist die Prozedur etwas nervig. Je nach Parksituation am Flughafen wäre es für die Zukunft auch hilfreich zu wissen, ob die Mitnahme reiner Goodwill ist oder man einen Anspruch auf Beförderung hat. In letzterem Fall wäre natürlich auch spannend, wie man das am Flughafen belegt.