Flug annuliert: Nachweis und Verwirrung

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alaaf

Neues Mitglied
20.03.2012
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0
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Hallo,

ich wollte am 12.3.13 mit LH2739 TXL-DUS (und weiter nach BHX) fliegen.
Leider wurde der Flug annuliert, Grund war ein Funkproblem bei der DFS in Düsseldorf und dann eine zu "alte" Crew.
Das ganze soll jetzt ne Klage geben, weil die Lufthansa das höhere Gewalt nennt. Ist aber quatsch, insbesondere weil ich hätte umbuchen können, wenn ich denn informiert gewesen wäre. Crew FLugzeit Überschreitung kennt man ja schon beim Abflug vom Zubringer..
Naja, jetzt schreibt aber die DFS das der Flug mit 69 Minuten Verspätung gestartet wäre, eine Annullierung können Sie nicht bestätigen. Ich bin verwirrt! Ich war ja schließlich vor Ort, und hab keine Halus.
Kann das jemand erklären? Hat vielleicht die LH die Flugnummer recycled oder so? Kann man sowas irgendwie prüfen?

Grüße
Alex
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Flightstats sieht das genauso, 70 Min. Verspätung:

Bildschirmfoto 2013-12-29 um 03.21.53.png

Vielleicht doch Hallus? ;)
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
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421
MUC
Nach dem der Flug ja nicht "stattfand", hast du ja von LH neue Bordkarten bekommen, wurdest halt umgebucht ... und für die Umbuchung wird es ja einen Grund geben und du wirst ja nicht alleine auf dem Flug gebucht gewesen sein ... viel Spaß bei der Klage
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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2.996
PIX, BER, ZRH
Nach dem der Flug ja nicht "stattfand", hast du ja von LH neue Bordkarten bekommen, wurdest halt umgebucht ... und für die Umbuchung wird es ja einen Grund geben und du wirst ja nicht alleine auf dem Flug gebucht gewesen sein ... viel Spaß bei der Klage

Der / die Fred-Eröffner / in schreibt jetzt nichts von einer Umbuchung. Offensichtlich ging er von einer Annulierung aus, obwohl der Flug ja nur verspätet war. Was ihm / ihr genau ihm jetzt wiederfahren ist, bleibt irgendwie im Dunkeln.

Denkbar wären aus dem bisher geschriebenen zwei Szenarien:

1. Am Gate wurde alaaf mitgeteilt, dass der Flug ATC- und personaltechnisch gestrichen sei, was fluggastrechtlich einer Annullierung gleich kommt. Dabei wurde alaaf angeboten, dass Ticket (auch für LH) kostenlos zu stornieren und versäumt, eine adäquate Ersatzbeförderung anzubieten.

2. Nachdem oder vielleicht auch ohne dass das Ticket storniert war, gab es dann für LH keine Veranlassung, alaaf darüber zu informieren, dass der Flug doch stattfindet.

In ersterem Fall wäre es wie bereits gesagt eine Annullierung, in letzterem eine Nicht-Beförderung, sofern das Ticket zu diesem Zeitpunkt denn noch nicht storniert gewesen wäre. Seitens LH wäre es wieder eine ziemlich üble Geschichte, aber fluggastrechtlich sollte fluggastrechtlich zweifelsfrei Anspruch auf Kompensation bestehen. Paging Forumsbruder umsteiger...

Hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich mit LH keine guten Erfahrungen gemacht habe.

PS: Das nächste Mal lieber mit SN über BRU fliegen, die buchen immer anstandslos um, hängt vielleicht damit zusammen, dass die EU in Brüssel zu verorten ist.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
. Ich bin verwirrt! Ich war ja schließlich vor Ort, und hab keine Halus.

Vielleicht hast du da doch etwas falsch verstanden? Wolltest du von DUS mit der LH3448 um 18:20 weiter nach BHX fliegen? Die wurde nämlich tatsächlich gestrichen! Es gab allerdings auch noch einen späteren Flug 20:50 BE7048 DUS-BHX.

In DUS gab es allerdings laut flightstats.com an dem fraglichen Abend diverse Streichungen und grosse Verspätungen bei LH und auch bei anderen Airlines, sodass die Geschichte mit der "höheren Gewalt" = Probleme bei der DFS nicht ganz unplausibel erscheint.

12. März 2013 Wintereinbruch in Deutschland: Schnee und Funkprobleme stören Flugbetrieb
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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2.996
PIX, BER, ZRH
..., sodass die Geschichte mit der "höheren Gewalt" = Probleme bei der DFS nicht ganz unplausibel erscheint.

Ganz so einfach sollte man die die aussergewöhnlichen Umstände, wie es korrekter heisst, dann auch nicht herhalluzinieren (natürlich wird LH das versuchen). Denn:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 meinte:
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Somit ist der Fall eigentlich klar: Anwalt - Klage - Kassieren.
 

alaaf

Neues Mitglied
20.03.2012
7
0
Danke schonmal für das Feedback.
Hier noch ein paar Details:
Wir standen am Gate, als die Crew den Flieger verlasse hat. Da habe ich mich schon mal strategisch günstig Richtung Gate Ausgang positioniert.
Als dann die Stornierung durchgesagt wurde, war ich dementsprechend relativ flott am Ticket Desk. Ich wollte via MUC umbuchen.
In der Economy Schlange standen ob des Chaos in Deutschland schon gut 50 Leute,vor mir in der First Schlange waren ganze 8 Leute. Der vorderste hatte aber scheinbar ein Problem, so das es 50(!) minuten lang nicht weiter ging.
Parallel habe ich probiert via Hotline umzubuchen, auch da kein durchkommen.
Also habe ich mein Reisebüro beauftragt, einfach ein neues Ticket via MUC zu buchen. Das ging (nur in C...).
Allerdings hat Tegel es dann nicht geschafft, meinen Koffer entsprechen auf die andere Maschine zu schaffen - wegen neuem Ticket müssten sie den erst aus dem System rausholen, und das wiederum war bei dem Chaos nicht zu schaffen.
Ich hab dann dass neue MUC Ticket storniert, und bin garnicht geflogen, sondern in TXL geblieben. Der Koffer kam dann am nächsten Abend am Hotel in Berlin an. Hatte zwischendurch schonmal neue Klamoten gekauft, konnte ich zum Glück zurückgeben.

Das der DUS-BHX storniert wurde hab ich dann auch gesehen, aber mangels Zubringer war mir das egal..

Mein Punkt ist ja auch das " wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wäre" Hätte LH mir einfach vorher gesagt, das sie nicht fliegen, wäre ich direkt auf MUC umgebucht und feddisch. Oder aber einfach genug personal vorgehalten, was umbuchungen vornimmt.

Man sollte noch erwähne, das der Flug DUS->TXL, der vor meinem TXL->DUS war, einer früher als geplant war. Also der hatte nen geplanten start von 13Uhr irgendwas. Da haben die scheinbar einen hin-zurück schon ausfallen lassen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Hätte LH mir einfach vorher gesagt, das sie nicht fliegen, wäre ich direkt auf MUC umgebucht

Das konnten sie dir gar nicht vorher sagen, weil sie ja geflogen sind! Und der DUS-BHX Flug wurde laut flightstats.com erst um 20:08 gestrichen. Da hätten sie dich in DUS wohl auf die spätere flybe Maschine umgebucht.

Ich verstehe deinen Ärger; ich war kürzlich erst in einer ähnlichen Situation. Aber hier bei Schneechaos und Funkausfall der DFS eine Entschädigung zu fordern, ist auch nicht in Ordnung. Zumal noch das Thema der vermeintlichen Annullierung hinzu kommt; da bräuchtest du vor Gericht sicher erst mal einen Zeugen, welcher die von dir gehörte Ansage bestätigt. Aber selbst das würde dir nicht helfen, eben wegen der Umstände.
 
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alaaf

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20.03.2012
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Naja, sie haben ja angesagt, das sie nicht fliegen. Ich glaube auch nicht, das sie geflogen sind. Sonst hätten sie mich ja ausrufen müssen, und auch noch Gepäck ausladen. Das wäre knapp geworden, und das hätte ich wohl auch mitgekommen.

Ich habe auch volles Verständnis, das die nix dafür können, wenn bei der DFS was schiefgeht.
Aber sie hätten es ansagen können. Und genug Leute und Prozesse zum Umbuchen vorhalten.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich glaube auch nicht, das sie geflogen sind.

Ich glaube jetzt doch, DU bist das Problem. Wenn du schon flightstats.com oder Lufthansa nicht vertraust, das könnte man gerade noch so eben verstehen. Aber wenn das dir gegenüber auch von der DFS so bestätigt ist, das der Flug stattgefunden hat und du glaubst der DFS auch nicht, dann ist irgendetwas faul an deiner Geschichte.
 
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alaaf

Neues Mitglied
20.03.2012
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Naja, ich war halt da. Hab zusammen mit dem Rest der Passagiere das Gate verlassen. Habe mich mit hunderten anderen am Ticket Desk angestellt. Habe nicht beobachtet, dass auf einmal ein größerer Teil der wartenden kehrt gemacht hat, um wieder zum Gate zu gehen.

Wenn ich das nicht geträumt habe, dann wurde der Flug annuliert.
Was danach passiert ist weiß ich natürlich nicht.

Lufthansa hat zwischenzeitlich auch nicht behauptet, das sie geflogen wären:
"
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hatte der Defekt einer Funkleitung zur Folge, dass die Flüge nicht wie geplant stattfinden konnten, was auf den Umlauf der Flugzeuge und damit auch auf die eingeplanten Crews Auswirkungen hatte. Somit war auch die Durchführung Ihres Fluges leider nicht möglich. Wir bedauern, dass Ihre und unsere Auffassung bezüglich der Vermeidbarkeit der Annullierung voneinander abweichen. Lufthansa haftet in diesem Fall jedoch nicht und ist zu keiner Ausgleichzahlung verpflichtet.
"
 
N

no_way_codeshares

Guest
Ich bin verwirrt!

Der Eindruck drängt sich nach dem Lesen Deiner Posts tatsächlich auf. Aber zu viele von uns haben schon ähnliche Situationen erlebt. Nicht nur mit LH, aber auch (und eigentlich will man genau solch schlechtes Troubleshooting ja durch Zahlung des gelegentlichen LH-Aufpreises ausschliessen).

Allerdings hast Du aus meiner Sicht durch Buchung eines zusätzlichen und teureren C-Fluges über MUC (ich hätte es bei zwingendem Termin aus Zeitnot ebenso gemacht) und Weggehen vom Schalter für den ursprünglich gebuchten Flug ohne Umbuchung oder entsprechende Stornierung durch LH womöglich schon Deine Ansprüche auf entsprechende Entschädigung eingebüsst, wobei ich wie Du davon ausgegangen wäre, dass LH aus Kulanzgründen nachträglich zu einer Verrechnung bereit wäre.

Allerdings hat Tegel es dann nicht geschafft, meinen Koffer entsprechen auf die andere Maschine zu schaffen - wegen neuem Ticket müssten sie den erst aus dem System rausholen, und das wiederum war bei dem Chaos nicht zu schaffen.
Ich hab dann dass neue MUC Ticket storniert, und bin garnicht geflogen, sondern in TXL geblieben. Der Koffer kam dann am nächsten Abend am Hotel in Berlin an. Hatte zwischendurch schonmal neue Klamoten gekauft, konnte ich zum Glück zurückgeben.
Den Teil mit dem Kleidungskauf schon vor Ablauf einer zumutbaren Rücküberstellungsfrist für den Koffer und wie Du die Kleidung wieder problemlos zurückgeben konntest, habe ich noch nicht verstanden, aber das ist sicherlich nebensächlich. Viel interessanter für Deine Forderungen gegenüber LH wäre es aber gewesen, wenn Du nicht auf Rücküberstellung des Koffers bestanden hättest (also ohne Koffer gereist wärst) und LH ihn nicht aus dem Flug nach DUS entladen hätte, denn damit wären Sicherheitsbestimmungen verletzt worden (Transport des Koffers ohne Fluggast).
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Falls du wirklich keine Halluzinationen hattest, dann wird der Flug tatsächlich geflogen sein - aber eben ohne cabin crew und ohne paxe, wegen der Arbeitszeitbegrenzung.

Aber eine Entschädigung wirst du sicher deswegen trotzdem nicht bekommen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Viel interessanter für Deine Forderungen gegenüber LH wäre es aber gewesen, wenn Du nicht auf Rücküberstellung des Koffers bestanden hättest (also ohne Koffer gereist wärst) und LH ihn nicht aus dem Flug nach DUS entladen hätte, denn damit wären Sicherheitsbestimmungen verletzt worden (Transport des Koffers ohne Fluggast).

Soooo ungewöhnlich ist es nicht, dass ein Koffer am Ende doch ohne seinen Passagier fliegt:
Anfang des Jahres wurden wir mit drei Personen auf dem Weg von DUS-FRA-DEN-SLC in DUS schon umgebucht, weil der Zubringer nach FRA so sehr verspätet war, dass der Anschluss nach DEN nicht geklappt hätte. Also sind wir letztendlich DUS-ZRH-LAX-SLC geflogen.
Das Gepäck ist aber in FRA hängengeblieben - also sind wir zwar umgebucht, aber das Gepäck ist trotzdem auf dem ursprünglichen Flug mitgenommen worden, obwohl die Dame am Transfer-Desk sogar noch bei den Handling-Jungs am Gate angerufen hat und sich versichert hat, dass unser Gepäck auf jeden Fall zur ZRH-Maschine gebracht wird...
:sick:
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
5.000
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PIX, BER, ZRH
Das konnten sie dir gar nicht vorher sagen, weil sie ja geflogen sind! Und der DUS-BHX Flug wurde laut flightstats.com erst um 20:08 gestrichen. Da hätten sie dich in DUS wohl auf die spätere flybe Maschine umgebucht.

So hätte es wohl sein sollen.

Ich verstehe deinen Ärger; ich war kürzlich erst in einer ähnlichen Situation. Aber hier bei Schneechaos und Funkausfall der DFS eine Entschädigung zu fordern, ist auch nicht in Ordnung.

Der Funkausfall war wohl eher bei LH in TXL. Erst wird dem Kunden mitgeteilt, dass der Flug annuliert sei, dann fliegt man aber mit 50 Minuten das Gepäck des Fluggastes nach DUS.

Ich glaube jetzt doch, DU bist das Problem. Wenn du schon flightstats.com oder Lufthansa nicht vertraust, das könnte man gerade noch so eben verstehen. Aber wenn das dir gegenüber auch von der DFS so bestätigt ist, das der Flug stattgefunden hat und du glaubst der DFS auch nicht, dann ist irgendetwas faul an deiner Geschichte.

Bei den gegenteiligen Aussagen muss man ja wohl mindestens einem von beiden misstrauen, und dann wohl eher LH. Im Übrigen verstehe ich alaaf nicht so, dass er nicht glaubt, dass der Flug nicht gegangen sei, also kein Grund ihn / sie hier zu beschimpfen.

Allerdings hast Du aus meiner Sicht durch Buchung eines zusätzlichen und teureren C-Fluges über MUC (ich hätte es bei zwingendem Termin aus Zeitnot ebenso gemacht) und Weggehen vom Schalter für den ursprünglich gebuchten Flug ohne Umbuchung oder entsprechende Stornierung durch LH womöglich schon Deine Ansprüche auf entsprechende Entschädigung eingebüsst, wobei ich wie Du davon ausgegangen wäre, dass LH aus Kulanzgründen nachträglich zu einer Verrechnung bereit wäre.

Nun ja, wenn Dir gesagt wird, dass der Flug gestrichen ist, dann gehst Du halt zum Ticketdesk, dass man Dir dort hilft. Aber dazu war ja LH in angemessener Zeit auch nicht in der Lage. Dass damit die Ansprüche verfallen, sehe ich nicht so. Für alaaf war davon auszugehen, dass der ursprünglich gebuchte Flug annulliert ist und man hat seitens LH offensichtlich versäumt, einigen Fluggästen mitzuteilen, dass der Flug doch stattfindet. Ich glaube hier nicht an Kulanz, sondern an Ansprüche, die sich aus der EU-Verordnung ergeben.

Falls du wirklich keine Halluzinationen hattest, dann wird der Flug tatsächlich geflogen sein - aber eben ohne cabin crew und ohne paxe, wegen der Arbeitszeitbegrenzung.

Ohne Crew, ohne Paxe, aber mit Gepäck?

Aber eine Entschädigung wirst du sicher deswegen trotzdem nicht bekommen.

Das sehe ich immernoch anders. Wir wissen jetzt, dass der Flug ex TXL mit 50 Minuten Verspätung rausgegangen ist, auch wenn LH hier Gegenteiliges behauptet. DUS - BHX wurde annulliert, aber es hätte, wie Du ja selbst schreibst, die Möglichkeit einer angemessenen Alternativbeförderung mit BE gegeben. Die Frage, ob denn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, sollte wohl schlussendlich gerichtlich geklärt werden.

Fakt ist, dass LH sich mit steter regelmässiger Regelmässigkeit Umbuchungen verweigert, so zumindest meine Erfahrungen und deshalb fliege ich nicht mehr mit denen. Bei LX, SN, TP oder AC, bei denen ich schon mehrere IROP´s hatte, wurde bislang immer eine rasche und für mich zufriedenstellende Lösung gefunden, so dass mit einer Ausnahme (Verpätung > 2.5 Stunden) nicht mal eine Entschädigung zu zahlen war, aber auch in diesem Fall waren Hotel-Voucher und Umbuchung auf den nächsten Tag völlig komplikationslos und die Zahlung absolut unstrittig.
 
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no_way_codeshares

Guest
Aus Sicherheitsgründen ein No-Go, aber ist bei mir auch schon passiert.
Mancher Klagehansel hätte noch versucht nachträglich Kapital daraus zu schlagen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
5.000
2.996
PIX, BER, ZRH
Das Gepäck ist aber in FRA hängengeblieben - also sind wir zwar umgebucht, aber das Gepäck ist trotzdem auf dem ursprünglichen Flug mitgenommen worden, obwohl die Dame am Transfer-Desk sogar noch bei den Handling-Jungs am Gate angerufen hat und sich versichert hat, dass unser Gepäck auf jeden Fall zur ZRH-Maschine gebracht wird...
:sick:

Schon wieder so ein Fall von gezielter LH-Desinformation.:resp:
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Schon wieder so ein Fall von gezielter LH-Desinformation.:resp:

Ich wüsste nicht, dass LH in DUS das Groundhandling macht. Schuld waren in meinem Fall nämlich die faul-dummen "Gepäckträger" - ich habe das Gespräch mit dem Agenten am Telefon auf laut mitgehört und erst nach der Versicherung, dass das Gepäck umgeladen würde, wurden die Flüge im System umgebucht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
50
56
Berlin
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Paging Forumsbruder umsteiger...

Wirklich viel fällt mir dazu auch nicht ein. Nur ein paar Anmerkungen:

Wenn ihm mitgeteilt wurde, dass der Flug annulliert sei, dann ist er auch annulliert. Das folgt einerseits aus einem Urteil des EuGH, dass für das Vorliegen einer Annullierung keinesfalls der gesamte Flug tatsächlich ausfallen muss. Es reicht, dass der Flugplan in Bezug auf den betroffenen Pax geändert wird. Zum anderen folgt es direkt aus der EU-VO, denn ein Fluggast, dem die Streichung seines Fluges mitgeteilt wurde, muss schließlich gar nicht erst am Flughafen erscheinen. Ergo spielt es in Bezug auf seine Flugplanung keine Rolle, ob die Airline den Flug dann doch noch ausführt. Andererseits wäre es sicher unzulässig, sich als Fluggesellschaft auf Annullierung zu berufen, wenn faktisch eine Nichtbeförderung vorliegt. Der feine Unterschied ist ja, dass sich LH bei Annullierung ggf. auf außergewöhnliche Umstände berufen könnte, bei Nichtbeförderung hingegen nicht.

Letztlich ist das aber Wurscht, da die entsprechenden Ansprüche ja auch aus Verspätung und Nichtbeförderung folgen und vor allem der Anschlussflug ja offenbar definitiv annulliert wurde.

Allerdings ist die Gefahr, dass hier außergewöhnliche Umstände greifen, doch wohl ziemlich hoch. Wenn es denn tatsächlich so ist, dass Funkprobleme der Flugsicherheit bzw. schlechtes Wetter den Ausschlag gegeben haben, dann besteht natürlich auch kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wobei es hier eine "doppelte Chance" zu geben scheint, wenn denn auch der Anschlussflug gestrichen wurde, für den womöglich ja keine außergewöhnliche Umstände greifen...? Müsste man sich noch mal genau anschauen.

Flugzeitenüberschreitung bzw. schlicht das Fehlen einer Ersatzcrew wäre sicher kein tragfähiges Argument, die Ausgleichszahlung zu verweigern. Auf der anderen Seite hilft es alaaf nicht, dass man ihn womöglich früher hätte informieren oder umbuchen können. Die Anstrengungen, die eine Fluggesellschaft zu unternehmen hat, beziehen sich alleine auf die Durchführung des geplanten Fluges, wenn es um Art. 5 Abs. 3 EU-VO geht, nicht aber auch darauf, ob die Airline alles getan hat, um bsp. durch rechtzeitige Umbuchung oder Information einen Zeitverlust zu vermeiden.

Kurz: Es bleiben viele Fragen offen. Den Vorfall müssten man sich im Rahmen einer juristischen Beratung genauer ansehen und alaaf am Ende womöglich davon abraten, Ausgleichszahlungen einzuklagen. In jedem Fall sind ihm aber die Flugscheinkosten zu erstatten. Nur für den Fall, dass sich LH diesbezüglich auch sträuben sollte, was ich mir aber nicht vorstellen kann (habe ich womöglich auch überlesen).