Flug annulliert, EDREAMS.COM reagiert nicht

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sommer

Reguläres Mitglied
30.03.2017
26
0
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Mein Flug für nächste Woche wurde von der Fluggesellschaft annulliert, und ich habe von Edreams.com noch immer keine E-mail gekriegt zwecks Erstattung des Flugpreises. Die Berliner Telefonnummer, die in der Mail angegeben ist, reagiert nicht, und der Service per Messenger funktioniert auch nicht, weil die Seite meinen Flug immer noch als bestätigt anzeigt.
Weiß jemand was ich machen kann?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.734
3.011
Einige Details nennen wäre sinnvoll, wie Strecke und Fluggesellschaft usw.

Man sollte sich erst einmal darüber klar werden welchen Anspruch man denn genau durchsetzen möchte, neben der Erstattung des Flugpreise gibt es noch weitere gegebenenfalls vorteilhaftere Ansprüche die dann gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern geltend gemacht werden müssen.

Zwar wird es seitens der Fluggesellschaften und OTAs gerne behauptet die Stornierung und Erstattung des Ticketpreises sei alternativlos ist es aber in den seltesten Fällen.
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.666
127
MUC
Edreams, bei mir .es ist sehr schlecht zu erreichen.
Chargeback über Amex hat in meinem Fall geholfen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.563
10.739
LEJ
Einige Details nennen wäre sinnvoll, wie Strecke und Fluggesellschaft usw.

Man sollte sich erst einmal darüber klar werden welchen Anspruch man denn genau durchsetzen möchte, neben der Erstattung des Flugpreise gibt es noch weitere gegebenenfalls vorteilhaftere Ansprüche die dann gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern geltend gemacht werden müssen.

Zwar wird es seitens der Fluggesellschaften und OTAs gerne behauptet die Stornierung und Erstattung des Ticketpreises sei alternativlos ist es aber in den seltesten Fällen.

Edreams, bei mir .es ist sehr schlecht zu erreichen.
Chargeback über Amex hat in meinem Fall geholfen.

wieder die typischen Sprüche hier, anstatt zu helfen, Vorwürfe über das Verhalten des Fragesteller(n)

Es macht wirklich keinen Spass mehr hier um Hilfe zu bitten. ES IST SO WIE ES IST - da hilft kein "hätte hätte Fahrradkette"

@XT600
Wieso schreibst du so etwas?
Die beiden o.g. Antworten sind doch mit einer zielgerichteten Aussage verbunden.

Man könnte auch die Airline anrufen und den Sachverhalt klären. Es gibt sicherlich von dort eine Lösung.
 

sommer

Reguläres Mitglied
30.03.2017
26
0
Die Airline meint ich soll meinen Anspruch auf Rückerstattung beim Reisebüro geltend machen wo ich gebucht habe, weil es keinen Ersatzflug am selben Tag gibt. Die Ailine ist Ellinair, Flug von Her nach Ath.......Danke für die Idee mit Cashback über KK
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.526
2.095
@XT600
Wieso schreibst du so etwas?
Die beiden o.g. Antworten sind doch mit einer zielgerichteten Aussage verbunden.

Man könnte auch die Airline anrufen und den Sachverhalt klären. Es gibt sicherlich von dort eine Lösung.

ok, aber schon wieder 2 andere, die dem OP vorwerfen "selber schuld wer dort bucht" - solche Vorwürde helfen nicht, ärgern nur noch mehr!
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.994
2.062
@XT600
Wieso schreibst du so etwas?
Die beiden o.g. Antworten sind doch mit einer zielgerichteten Aussage verbunden.

Ich stimme XT600 zu. Mir ist es auch aufgefallen, dass es sich hier häuft, dass in Frage-Threads komische, nicht hilfreiche, teilweise den OP blöd dastehen lassende Antworten kommen. Wer nicht helfen mag, kann doch einfach auf "Zurück" im Browser klicken. Wer solche Antworten wie oben hinterlässt, hat eventuell zu viel Zeit, die besser genutzt werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.734
3.011
Die Airline meint ich soll meinen Anspruch auf Rückerstattung beim Reisebüro geltend machen wo ich gebucht habe, weil es keinen Ersatzflug am selben Tag gibt. Die Ailine ist Ellinair, Flug von Her nach Ath.......Danke für die Idee mit Cashback über KK

Aber Olympic wird diese Strecke doch sicher fliegen?
Da ein Ersatzticket sicher mehr kosten wird als bei Ellinair, auch weil bei denen ein 20kg Gepäckstück inkludiert ist, sollte man nicht einfach die Erstattung verlangen sondern eine Ersatzbeförderung die dem Reisenden nach EU-VO 261/2004 zusteht.
Es sei denn natürlich du brauchst den Flug gar nicht mehr.

Alternativ kann auch ein Ellinairflug zu einem späterem Datum ausgesucht werden.

Daher jetzt die Frage was ist das Ziel?
Nur die Erstattung oder doch ein Ersatzflug?


Und Leute bleibt doch einfach sachlich beim Thema, ja wir wissen bei OTAs buchen ist bei Problemen nicht die beste Idee aber dies kann man nun eben nicht mehr ungeschehen machen.
Deswegen jedes Thema von neuem mit Spam zu belegen hilft niemanden.
 

sommer

Reguläres Mitglied
30.03.2017
26
0
Das mir ein Ersatzflug zusteht wusste ich nicht. Ich dachte das geht nur innerhalb einer Allianz, was mir auch schon oft passiert ist, und ich halt auf einen Ersatzflug bestanden habe weil man mich mit einem "Entschuldigung der Flug ist gestrichen wir überweisen ihnen das Geld zurück " abspeisen wollte. Jetzt habe ich schon einen Rückflug mit OA gebucht. Danke für die Info, das nächste Mal weiß ich bescheid..
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.734
3.011
Wenn die Fluggastrechteverordnung der EU (EU VO 261/2004) zur Anwendung kommt, was hier eindeutig der Fall ist, hat der Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt.

Die Airlines behaupten gerne dass sie nur innerhalb der eigenen Gesellschaft oder Allianz umbuchen müssten, das stimmt aber eben nicht.

Von welchen Ticketpreisen reden wir denn?

Wenn der EL Flug sagen wir 50 Euro gekostet hat und OA 70 Euro dann sind 20 Euro sicher nicht den Mehraufwand wert bei 50 zu 170 sieht das aber schon anders aus, denn nur weil man ein neues Ticket gebucht hat ist der Anspruch nicht automatisch erloschen im Gegenteil man die neue Buchung sogar sehr gut damit begründen, dass Ellinair es unterlassen hat ihrer Verpflichtung zur Ersatzbeförderung nach zu kommen.
 
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Reaktionen: XT600

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.526
2.095
Moment: bzgl. der EU Rechte, gab's hier nicht mal auch eine Frist, aber wann die Stornierung eines Fluges darunter fällt? 1 Woche vorher angekündigt ist das glaube ich nicht EU-relevant. 1 Tag vorher schon!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.972
4.507
Der Verweis auf die Problematik, die entstehen kann, wenn man statt direkt bei der Airline, bei einem offenbar schwer erreichbaren Online Reisebüro bucht, ist dennoch legitim.
Wie sonst sollten neue User sonst erkennen, wie man Probleme wie das jetzt geschilderte vermeiden kann.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.089
1.453
DUS, HAJ, PAD
Der Verweis auf die Problematik, die entstehen kann, wenn man statt direkt bei der Airline, bei einem offenbar schwer erreichbaren Online Reisebüro bucht, ist dennoch legitim.
Wie sonst sollten neue User sonst erkennen, wie man Probleme wie das jetzt geschilderte vermeiden kann.

Ist auch legitim. Aber das gebetsmühlenartige Runtergeleiere nervt schon etwas.

Zumal es genug Routings gibt die:

a) entweder nicht direkt bei Airlines buchbar sind oder
b) die Airline meint den doppelten Preis ausrufen zu können.

Wenn man von FRA-NYC fliegen will und der Preis egal ist, kann man auf jeden Fall bei der Airline buchen. Allgemeingültig wie es hier propagiert wird ist die Empfehlung aber nicht. Man kann aber durchaus prüfen ob man das gewünschte Routing mit einen geringen Aufschlag auch bei der "der Airline" buchen kann. Das wird aber nicht immer was werden.

Und der Service vom Reisebüro in der Hauptstrasse in Buxtehude muss auch nicht besser sein als bei Expedia.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.734
3.011
Um es nochmal deutlich zu machen:

Man muss zwischen den Unterschiedlichen Ansprüchen unterscheiden:

1. der bekannteste Anspruch: die Ausgleichzahlung:
Die Ausgleichszahlung ist tatsächlich vom Zeitpunkt der Bekanntgabe der Anullierung abhängig.
Erfolgt die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug gibt es gar keinen Anspruch.
Bei weniger als 14 aber mehr als 7 Tagen besteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn man zwei Stunden früher abfliegen muss oder mehr als vier Stunden später ankommt.
Bei weniger als 7 Tagen besteht der Anspruch wenn man mehr als eine Stunde früher abfliegen muss oder mehr als zwei Stunden verspätet ankommt.

dann haben wir einen zweiten Anspruch:
2. Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen
Dieser Anspruch entsteht in der Sekunde mit der die Buchung final bestätigt und das Ticket ausgestellt wird, ist es egal ob die Zeit eine Stunde oder 365 Tage vor Abflug beträgt, zu der die Annullierung bekannt gegeben wird.
Es besteht immer der Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt, je nach Verzögerung kommen noch die Betreuungsleistungen wie Verpflegung wenn nötig Unterkunft usw dazu.
Im Gegensatz zur Ausgleichszahlung sind die Ersatzbeförderung und Betreuungsleistung auch unabhängig des Grundes der Annullierung zu leisten. (Stichwort außergewöhnliche Umstände)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.526
2.095
Deine ursprüngliche Aussage „über 1 Tag nicht EU relevant“ solltest du dringend überdenken.

das habe ich nie gesagt! Ich hatte gesagt 1 Tag vor Abreise ist es EU-Relevant - aber war trotzdem falsch; es ist bereit dann EU-relevant, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abreise annuliert wird!
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.581
19.749
www.red-travels.com
Moment: bzgl. der EU Rechte, gab's hier nicht mal auch eine Frist, aber wann die Stornierung eines Fluges darunter fällt? 1 Woche vorher angekündigt ist das glaube ich nicht EU-relevant. 1 Tag vorher schon!

Deine ursprüngliche Aussage „über 1 Tag nicht EU relevant“ solltest du dringend überdenken.

das habe ich nie gesagt! Ich hatte gesagt 1 Tag vor Abreise ist es EU-Relevant - aber war trotzdem falsch; es ist bereit dann EU-relevant, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abreise annuliert wird!

Was hast du doch gleich geschrieben? „Eine Woche vorher angekündigt ist das nicht EU-relevant“ ...entspricht >1 Tag!
 

sommer

Reguläres Mitglied
30.03.2017
26
0
Also, d.h., dass ich Anspruch auf einen Flug habe, egal ob mit selber Alliance oder nicht. Aber habe ich Anspruch auf den gleichen Tag? Mir wurde ein Ersatzflug angeboten,aber einen Tag vorher, den ich abgelehnt habe. Kann ich auf einen Flug am selben Tag bestehen oder ist die Fluggesellschaft abgesichert wenn sie mir einen Flug +/- einen Tag anbietet?