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Kann sein, muss aber nichtOk dann dürfte für den Fall Expedia zuständig sein. Macht es eigentlich für mich einfacher.
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Erstattungen über einen OTA wie z.B. Expedia sind generell eher ein Problem, da Kundenservice dort selten groß geschrieben wird.Ja was denn nun ?![]()
word.Ich würde auch so lange wie möglich warten, die S&G kannst du zur Not auch bei einem No-Show zurückverlangen.
Bei der aktuellen Flugplanstabilität kann sich da noch viel tun, wenn sich an den Flügen etwas gravierend ändert, hast du ggf. sogar das Recht auf eine vollständige Rückerstattung.
Sind es noch immer die 50€ wie vor drei Jahren oder ist die „Servicegebühr“ mittlerweile gestiegen?Leider wird Expedia von S&G noch eine heftige Stornogebühr abziehen.
Ich würde auch so lange wie möglich warten, die S&G kannst du zur Not auch bei einem No-Show zurückverlangen.
Bei der aktuellen Flugplanstabilität kann sich da noch viel tun, wenn sich an den Flügen etwas gravierend ändert, hast du ggf. sogar das Recht auf eine vollständige Rückerstattung.
Zwischen paar Monaten davor bis paar Minuten vor CI-Ende… schwer zu sagen.Sollte der Zubringerflug von LH wirklich gestrichen werden wieviel Tage im vorraus würde ich denn da überhaupt Bescheid kriegen ? Weil dann wäre da ja auch noch ein Hotel das rechtzeitig storniert werden will.....
Zwischen paar Monaten davor bis paar Minuten vor CI-Ende… schwer zu sagen.
Darf ein OTA das? Wenn sie nur einen Flug, keine kombinierte Reiseleistung verkauft haben?Leider wird Expedia von S&G noch eine heftige Stornogebühr abziehen.
Darf ein OTA das? Wenn sie nur einen Flug, keine kombinierte Reiseleistung verkauft haben?
AirBerlin hat damals mal ein Gericht explizit untersagt, Stornogebühren zu nehmen, nachdem ein Kunde geklagt hatte.
Ich meine schon. Ein Reisebüro ist ja nicht die Airline. Du beauftragst es, einen Flug zu buchen. Und hinterher beauftragst du es nochmal, eine Stornierung in deinem Namen durchzuführen. Für diese Dienstleistung will und soll es natürlich bezahlt werden.Darf ein OTA das? Wenn sie nur einen Flug, keine kombinierte Reiseleistung verkauft haben?
AirBerlin hat damals mal ein Gericht explizit untersagt, Stornogebühren zu nehmen, nachdem ein Kunde geklagt hatte.