Ob ein solcher Flug tatsächlich annulliert oder nur verschoben wurde, ist für EU261 egal.
Sicher? Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Stornierung und vollständige Erstattung binnen 7 Tagen, bei Verspätungen laut EU261 erst ab 5 Stunden.
Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Ersatzbeförderung, bei Verspätungen laut EU261 nicht. (es wird explizit nur auf Buchtabe a) verwiesen, also Stornierung)
Bei den Ausgleichzahlungen gelten verschiedene Zeitfenster für Annulierung (Artikel 5) und Verspätung (Artikel 6), bei den Geldbeträgen verweisen beide identisch auf Artikel 7, da ist es tatsächlich vollständig egal.
Ankunftsverspätungen am letzten Zielort werden ab drei Stunden wie Annullierungen behandelt.
Von einigen Gerichten, die EU261 sagt eigentlichexplizit, dass du erst ab 5 Stunden die Rechte nach Artikel 8 1) a) hast, bei Annulierung sofort.
Die EU261 trennt diese zwei Sachverhalte eigentlich explizit, einige Gerichte hingegen urteilen, es sei das gleiche, bzw. als das gleiche anzusehen.
bist du dir da sicher? auch wenn der Flug unter der gleichen Flugnummer bzw gleiches Flugzeug durchgeführt wird?
Wenn es nicht das gleiche Datum ist, ist es auch nicht der selbe Flug. Welche Hardware fliegt ist völlig irrelevant, du kannst ja durchaus das gleiche Flugzeug auch bei verschiedenen Flügen haben (hatte z.B. schon beim Umsteigen zufällig wieder in exakt das selbe Flugzeug zu steigen, unter komplett neuer Flugnummer).
Ausnahme mag sein, wenn im Flugplan die selbe Flugnummer am Folgetag nicht vorgesehen war, und nur deshalb durchgeführt wird, weil er am Vortag annuliert werden musste.