Flug gecancelt, Anschlussflug am nächsten Tag wieder verspätet

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davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
83
26
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Hallo zusammen,

eine kurze Frage. Mein Flug gestern innerhalb der EU wurde auf Grund von technischen Gründen gecancelt.
Der neue Flug für heute hat nun erneut eine Verspätung von mehr als 3 Stunden am Ankunftsoft zu erwarten.
Wie verhält es sich mit der Entschädigung? Steht mir nun nur eine Entschädigung für den Flug gestern oder eine zusätzliche Entschädigung für den Flug heute zu?
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.626
7.243
SNA
Du meinst weil du zweimal planmäßig zu spät angekommen bist? Ich geh mal davon aus, dass die originär geplante Ankunft die Referenzzeit ist und so gesehen kannst du ja nur einmal zu spät kommen.
Wie sich das mit einem Fluxkompensator verhalten würde kann ich nicht beurteilen :yes:
 

davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
83
26
Ja, dachte nur dass der neue Flug eventuell auch so als neu bewertet wird, aber nun gut so steht mir dann vermutlich keine zusätzliche Entschädigung zu.
 

Chrownshiown

Reguläres Mitglied
07.04.2017
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Aachen
Bin mir nicht ganz sicher, aber es könnte ggf. einen unterschied machen ob es sich theoretisch immer noch um den selben Flug handelt oder ob der Flug komplett gestrichen wurde, Du umgebucht wurdest und der neue Flug "unabhängig" noch einmal eine Verspätung aufgebaut hat. Wenn ich mich nicht irre gab es bei letzterem Fall vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil, dass die doppelte Entschädigung (1x pro Vorfall) zugesprochen hat.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
bist du dir da sicher? auch wenn der Flug unter der gleichen Flugnummer bzw gleiches Flugzeug durchgeführt wird?
Fluggesellschaften verwenden die gleiche Flugnummer an unterschiedlichen Tagen. Wenn Swiss von Nue nach ZRH fliegt und um 10:05 in NUE startet, dann findet dieser Flug immer unter der Flugnummer LX1193 statt. Da kann das am Folgetag gar nicht mehr der ursprüngliche Flug sein.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.916
BRU
Fluggesellschaften verwenden die gleiche Flugnummer an unterschiedlichen Tagen. Wenn Swiss von Nue nach ZRH fliegt und um 10:05 in NUE startet, dann findet dieser Flug immer unter der Flugnummer LX1193 statt. Da kann das am Folgetag gar nicht mehr der ursprüngliche Flug sein.
Also bei Flügen, die nicht täglich stattfinden (insbesondere Touristencharter, aber auch bei den LCCs), könnte es schon sein, dass eine Airline in so einem Fall einen Flug unter der gleichen Flugnummer auf den nächsten Tag "verspätet" (Beschaffung eines Ersatzflugzeugs). Also etwa zuerst Ankündigung von 12h "Verspätung" (von 19 Uhr abends auf 7 Uhr morgens oder so ähnlich), und danach dann nochmal weitere 3h Verspätung....

Und in dem Fall wäre ich mir auch nicht so sicher, ob es zweimal die Entschädigung gäbe bzw. wo da die Grenze liegt, dass ein Flug als gestrichen gilt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
Also bei Flügen, die nicht täglich stattfinden (insbesondere Touristencharter, aber auch bei den LCCs), könnte es schon sein, dass eine Airline in so einem Fall einen Flug unter der gleichen Flugnummer auf den nächsten Tag "verspätet" (Beschaffung eines Ersatzflugzeugs). Also etwa zuerst Ankündigung von 12h "Verspätung" (von 19 Uhr abends auf 7 Uhr morgens oder so ähnlich), und danach dann nochmal weitere 3h Verspätung....

Und in dem Fall wäre ich mir auch nicht so sicher, ob es zweimal die Entschädigung gäbe bzw. wo da die Grenze liegt, dass ein Flug als gestrichen gilt.
Das kann durchaus sein, aber nach über 24 Stunden Verspätung hat man den ursprünglichen Flugplan definitiv aufgegeben. Bei so einer Konstellation dann vielleicht doch besser denn Fachanwalt zu rate ziehen.
 
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YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
2.049
938
KLU/GRZ
ich wollte mal von graz nach tokio und bin am ende vier mal umgebucht worden. am ende PE statt Y und 600 euro gabs auch … und in summe einen dicken stapel boarding pässe
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Beide Vorfälle sind getrennt zu sehen. Das bedeutet es gibt auch 2x eine Entschädigung.
Ja, sofern beide Flüge bestätigt waren, handelt es sich um zwei getrennte Fälle. Ohne außergewöhnliche Umstände außerhalb der Verantwortung der Airline(s) gibt es zwei Mal Geld.

Ankunftsverspätungen am letzten Zielort werden ab drei Stunden wie Annullierungen behandelt. Ob ein solcher Flug tatsächlich annulliert oder nur verschoben wurde, ist für EU261 egal.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.762
10.732
Ob ein solcher Flug tatsächlich annulliert oder nur verschoben wurde, ist für EU261 egal.
Sicher? Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Stornierung und vollständige Erstattung binnen 7 Tagen, bei Verspätungen laut EU261 erst ab 5 Stunden.
Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Ersatzbeförderung, bei Verspätungen laut EU261 nicht. (es wird explizit nur auf Buchtabe a) verwiesen, also Stornierung)

Bei den Ausgleichzahlungen gelten verschiedene Zeitfenster für Annulierung (Artikel 5) und Verspätung (Artikel 6), bei den Geldbeträgen verweisen beide identisch auf Artikel 7, da ist es tatsächlich vollständig egal.

Ankunftsverspätungen am letzten Zielort werden ab drei Stunden wie Annullierungen behandelt.
Von einigen Gerichten, die EU261 sagt eigentlichexplizit, dass du erst ab 5 Stunden die Rechte nach Artikel 8 1) a) hast, bei Annulierung sofort.
Die EU261 trennt diese zwei Sachverhalte eigentlich explizit, einige Gerichte hingegen urteilen, es sei das gleiche, bzw. als das gleiche anzusehen.

bist du dir da sicher? auch wenn der Flug unter der gleichen Flugnummer bzw gleiches Flugzeug durchgeführt wird?
Wenn es nicht das gleiche Datum ist, ist es auch nicht der selbe Flug. Welche Hardware fliegt ist völlig irrelevant, du kannst ja durchaus das gleiche Flugzeug auch bei verschiedenen Flügen haben (hatte z.B. schon beim Umsteigen zufällig wieder in exakt das selbe Flugzeug zu steigen, unter komplett neuer Flugnummer).

Ausnahme mag sein, wenn im Flugplan die selbe Flugnummer am Folgetag nicht vorgesehen war, und nur deshalb durchgeführt wird, weil er am Vortag annuliert werden musste.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.892
1.383
Hallo zusammen,

eine kurze Frage. Mein Flug gestern innerhalb der EU wurde auf Grund von technischen Gründen gecancelt.
Der neue Flug für heute hat nun erneut eine Verspätung von mehr als 3 Stunden am Ankunftsoft zu erwarten.
Wäre glaube ich einfacher zu verstehen, wenn Du mehr Informationen dazu schreiben würdest; wie Flugstrecke, Flugnummer, etc.!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Sicher? Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Stornierung und vollständige Erstattung binnen 7 Tagen, bei Verspätungen laut EU261 erst ab 5 Stunden.
Bei annulierten Flügen hast du sofort ein Recht auf Ersatzbeförderung, bei Verspätungen laut EU261 nicht. (es wird explizit nur auf Buchtabe a) verwiesen, also Stornierung)

Bei den Ausgleichzahlungen gelten verschiedene Zeitfenster für Annulierung (Artikel 5) und Verspätung (Artikel 6), bei den Geldbeträgen verweisen beide identisch auf Artikel 7, da ist es tatsächlich vollständig egal.
Nach dem Wortlaut von EU261 gibt es bei Verspätungen gar keinen Ausgleichsanspruch. Der EuGH hat große Ankunftsverspätungen mit mehr ab drei Stunden (und Vorverlegungen von mehr als einer Stunde) mit Annullierungen gleichgesetzt.

In diesem Fall geht es ohnehin um erheblich größere Verspätungen.