Flug, Schwangerschaft usw.

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.625
1.288
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Verstehe das Problem nicht wirklich. Noch ist niemand schwanger, also RRV abschließen. Der Abschluss einer RRV führt ja auch nicht zu einem Verbot des potenziell schwangerschaftsbewirkenden Beischlafs bis Reiseantritt (der an den passenden Tagen vermutlich zu höherer Schwangerschaftswahrscheinlichkeit führt als eine ICSI).
 
A

Anonym70281

Guest
Das haben wir nun auch in die Wege geleitet. Ich hatte nämlich angenommen, dass eine RRV schon vor / bei Buchung vorliegen muss.
Dass diese rückwirkend ergänzt werden kann, hilft, womit das Anliegen ergo erledigt ist. Danke nochmal an alle :)
 

Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
Ist eine Schwangerschaft eine Krankheit? Eine Reiserücktritssversicherung zahlt nicht, nur weil man schwanger ist. Erst ab der 36. Schwangerschaftswoche besteht ein "Flugverbot". Das sehe ich in dem oben genannten Fall nicht. Nur wegen "Sorgen bzgl. der Schwangerschaft" wird keine Versicherung zahlen (auch wenn ein Arzt ein Attest ausstellt).

Das ist definitiv falsch. Selbst schon erlebt.
 

Lisl

Neues Mitglied
22.02.2017
4
0
Ja das kann ich gut verstehen und finde ich auch interessant. Gerade bin ich da auch auf diesen Artikel gestoßen interview-dr-wolfgang-paulus
 
Moderiert: