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Hallo,
wie schon hier im Forum erwähnt wurde der Flug TG 921 am 29.09.2011 Annulliert.
Mir und ca. 100 anderen Personen, di nicht umbebucht werden konnten, wurde ein Ersatzflug am 30.09.2011 um 18:30Uhr zugeteilt. Dieser hatte aber auch wieder eine Verspätung von mehr als 4h (01.10.2011 00:02). Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Für die Annulierung vom 29.09.2011 gibt es 600€ (TG 921)
Gilt die Verspätung des Ersatzfluges als neues Ereigniss? Dann müsste es dafür ja auch noch mal 600€ geben, oder?
Danke & Gruß
Peter
wie schon hier im Forum erwähnt wurde der Flug TG 921 am 29.09.2011 Annulliert.
Mir und ca. 100 anderen Personen, di nicht umbebucht werden konnten, wurde ein Ersatzflug am 30.09.2011 um 18:30Uhr zugeteilt. Dieser hatte aber auch wieder eine Verspätung von mehr als 4h (01.10.2011 00:02). Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Für die Annulierung vom 29.09.2011 gibt es 600€ (TG 921)
Gilt die Verspätung des Ersatzfluges als neues Ereigniss? Dann müsste es dafür ja auch noch mal 600€ geben, oder?
Danke & Gruß
Peter