Flug verpasst mit anschließenden Verzicht der Beförderung

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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322
Singapore
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Brauche mal kurz euer Schwarmwissen:

Hatte einen Flug von FRA nach BRU am späten Abend. Leider war der inbound verspätet, weshalb mich LH auf den nächsten morgen umgebucht hatte.

Ich musste diese Umbuchung ablehnen und habe statt dessen einen Mietwagen genommen.

Müsste die LH hier eine Entschädigung zahlen?

Müsste mir LH das stornierte Segment erstatten? (Als ich dies direkt am Flughafen gefragt habe, wurde mir gesagt das mein Ticket durch das weglassen des letzten Legs sogar teurer werden würde).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.941
BRU
Meinem Kenntnisstand nach hast Du entweder Anspruch auf Ersatzbeförderung (ob sie Dir da den Mietwagen statt Umbuchung zahlen müssen, ist eine andere Frage....) oder alternativ auf anteilige Erstattung des nicht genutzten Segments (das hast Du ja nicht weggelassen / auf FRA statt BRU umgebucht, sondern unfreiwillig nicht antreten können).

Plus - sofern keine außerordentlichen Umstände - auf die EU-Ausgleichszahlung von 250 / 400 / 600 Euro, je nach Streckenlänge.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Man soll ja nicht immer gleich an den Anwalt und das Gericht denken - aber ich glaube schon, daß in einem solchen Fall die Umstände zu betrachten sind, denn die würden vor Gericht wahrscheinlich erfragt werden.

Darum sei die Frage gestattet, warum Du die nächstmögliche Ersatzbeförderung abgelehnt hast?
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.531
322
Singapore
Man soll ja nicht immer gleich an den Anwalt und das Gericht denken - aber ich glaube schon, daß in einem solchen Fall die Umstände zu betrachten sind, denn die würden vor Gericht wahrscheinlich erfragt werden.

Darum sei die Frage gestattet, warum Du die nächstmögliche Ersatzbeförderung abgelehnt hast?
Das hätte mir zu meinem Termin nicht gereicht und wäre somit keine Option gewesen.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.531
322
Singapore
Geld zurück oder ggf. Mietwagenkosten. In jedem Fall aber die Ausgleichsleistung (wenn es nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände und unvermeidbar...)
Muss ich für die Ausgleichsleistung irgendwie nachweisen wieviele Stunden ich später an meinem Zielort (also BRU) angekommen bin? Das kann ich nämlich leider nicht (außer das Hotel hat sich meine Checkin Zeit notiert - aber ich denke auch das wäre irrelevant, da das Hotel nochmals gut 1.5h vom Flughafen BRU weg ist)
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.854
2.720
PIX, BER, ZRH
Als ich dies direkt am Flughafen gefragt habe, wurde mir gesagt das mein Ticket durch das weglassen des letzten Legs sogar teurer werden würde.

Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Kosten für den Mietwagen, sollte man auf jeden Fall LH in Rechnung stellen, denn das war ja schlussendlich die Ersatzbeförderung. Plus die Kompensation.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Kosten für den Mietwagen, sollte man auf jeden Fall LH in Rechnung stellen, denn das war ja schlussendlich die Ersatzbeförderung. Plus die Kompensation.
Da bist Du sehr vorschnell. Das ist durchaus eine korrekte Antwort, sie passt vielleicht nicht zu Situation. Und wir wissen nicht, ob der OP die richtige Frage gestellt hat. Für vier Beiträge in diesem Thread fehlt ja einiges an Informationen. Was war die Flugstrecke des gebuchten Tickets? Auf welchem Metall waren die Flüge? Wurde ein Grund für die Verspätung genannt? Gab es einen offensichtlichen Grund? Welches letztes Leg weglassen? Geht es um das Leg, das wegen Verspätung des vorhergehenden Fluges verpasst wurde?

So kann man nur mutmaßen, dass der OP wahrscheinlich ein Recht auf Kompensation hat, ggf. ein Recht auf komplette/teilweise Erstattung der Ticketkosten und ggf. bekommt er die Mietwagenkosten erstattet.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.826
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300x250
Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten.
Naja...
Hatte schonmal ein Problem mit CGN-MUC-PVG, da wurde mir angeboten auf den nächsten morgen QKL-FRA-PVG umzubuchen.
Andere mögliche Alternativen, z.B. mit TK waren unmöglich.

darauf ich "das ist dann also €150 plus Tarifdifferenz"
LH Mitarbiter "Nein, Nein, wenn ich sie umbuche ist das kostenlos"
darauf ich, "das war keine Frage"
LH Mitarbeiter : ????
ich "der Flug morgen früh ist etwa €2000 billiger, ich will €1850 zurück" (Einen Flug der einen nicht Montag Morgen ins Meeting bringt will niemand, daher ist er signifikant billiger als der Samstagabendflug...)
LH Mitarbeiter: "Das ist so nicht vorgesehen".
Ich: "OK, dann lesen sie jetzt bitte sorgfältig meine Lippen: Hiermit storniere ich meinen Flug"

Die Kosten für den Mietwagen, sollte man auf jeden Fall LH in Rechnung stellen, denn das war ja schlussendlich die Ersatzbeförderung. Plus die Kompensation.
Jein, Ersatzbeförderung wird eigentlich von der Airline angeboten, in den Fall z.B. mit dem ICE FRA-Köln und dann mit Thalys nach Brüssel.

Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können.
Bei Ersatzbeförderung in Eigeninitiative kommt man wohl um einen Anwalt kaum rum.
 
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