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Eigentlich ist es auch egal, ob Air Botswana oder CemAir. Der Aufwand zur Durchsetzung von evtl. nach ausländischem Recht bestehenden Ansprüchen gegen eine der beiden steht eh in keinem sinnvollen Verhältnis.Wirklich?
Eigentlich ist es auch egal, ob Air Botswana oder CemAir. Der Aufwand zur Durchsetzung von evtl. nach ausländischem Recht bestehenden Ansprüchen gegen eine der beiden steht eh in keinem sinnvollen Verhältnis.Wirklich?
Zumindest operated by CemAir sagt er und er hatte am Boden nur mir CemAir Mitarbeitern zu tun und ist unsicher,wo er eingecheckt hat.... Du schreibst operated by BP, aber klar ist das alles nicht, also darf man fragen, oder?Wirklich?
Warum die ganzen Fragen? Er hat bereits geschrieben, dass er mit dem Flug " BP211" geflogen ist. Das ist eine AirBotswana-Flugnummer und lt. Reservierungssystem "Operated by BP". Also KEIN Codeshare o.ä.!
Ich suche noch nach dem Urteil, aber bei dem das ich meine ging es um den Hinflug via DXB mit dem zweiten Leg von einer anderen Airline als EK Codeshareflug operiert, bei dem Emirates zahlen musste obwohl das Problem nur den zweiten Flug betraf, bei dem EK eben nicht die "ausführende Airline" war, aber die die in Europa das Ticket verkauft hat.Bei Emirates gegen Schenkel hat der EuGH in gleicher Konstellation festgestellt, dass der Rückflug ex Non-EU-Airport nicht den Fluggastrechten unterliegt.
Möchtest du nur wieder Bashing betreiben oder gibt es Substanz zu deinen Aussagen?
Jein...Dann gehe ich einfach auf die Buchungsplattform und buche mir einen ähnlichen Flug?
Das ist ein Anschluss bzw. ein komplett anderer Sachverhalt und somit hier nicht anwendbar.Ich suche noch nach dem Urteil, aber bei dem das ich meine ging es um den Hinflug via DXB mit dem zweiten Leg von einer anderen Airline als EK Codeshareflug operiert, bei dem Emirates zahlen musste obwohl das Problem nur den zweiten Flug betraf, bei dem EK eben nicht die "ausführende Airline" war, aber die die in Europa das Ticket verkauft hat.
Sorry, da hab ich was gedanklich vermischt .LH hatte in dem Fall, der mir vorhin im Kopf rumging zwar das Ticket verkauft, die Anschlüsse ex Brüssel und Newark gingen aber mit United, gegen die auch die Klage ging.Was denn jetzt? Es hieß doch Ansprüche an ausführende Airline. Wieso dann nicht an United?
Das must du die Richter fragen... Die Formulierung der EU261 ist für mich in dieser Hinsicht absolut klar, aber Gerichte haben schon mehrfach anders entschieden.Was denn jetzt? Es hieß doch Ansprüche an ausführende Airline. Wieso dann nicht an United?
Was für ein Bahnticket hattet ihr denn? 220 € klingt nach Flexpreis, das kannst du doch am Vortag noch kostenfrei stornieren und selbst ab dem 1. Geltungstag noch gegen ein Entgelt von 19 Euro.Auf den 220€ für den Zug bleibe ich so und so sitzen das habe ich eh schon abgeschlossen damit.
Nach dem einleitenden Beitrag geht es um mindestens 3 Personen - und abseits der Sparpreismärchen, die hier gern verbreitet werden sind 70 EUR + Platzreservierung auch für Sparpreistickets nichts ungewöhnliches.Was für ein Bahnticket hattet ihr denn? 220 € klingt nach Flexpreis, das kannst du doch am Vortag noch kostenfrei stornieren und selbst ab dem 1. Geltungstag noch gegen ein Entgelt von 19 Euro.
Das ist ein anderes Beispiel, in dem es um einen Weiterflug mit einer anderen Airline (in dem Fall United, könnte aber auch Emirates) ex non-EU-Airport ging.Wie kommt United hier rein? Meinst du LH?
Andererseits bekommt man für €70 auch oft noch tagesaktuell ein Ticket (habe ich zuletzt mehrfach gecheckt um für die Zukunft zu planen), dann kannst du auch einfach ohne Rückfahrtticket abfliegen, und es dann erst am Bahnhof kaufen, wenn du es tatsächlich brauchst.abseits der Sparpreismärchen, die hier gern verbreitet werden sind 70 EUR + Platzreservierung auch für Sparpreistickets nichts ungewöhnliches.
Wer bei LH bucht weil er auf Haftung hofft, hat entweder eine gute Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt, oder noch nicht viel Erfahrung damit mit LH zu stranden...Das Ticket bei LH hättest du dir übrigens sparen können, die waren von Anfang an aus der Haftungs-Nummer raus.
Auf Hilfe von unserem Ministerium oder ihrer unterstellten Bundesoberbehörde braucht man nicht zu hoffen...«Wenn ein Flug annulliert oder erheblich geändert wird, sollten Sie nicht mit der Fluggesellschaft um Ihr Geld kämpfen müssen», sagte Verkehrsminister Pete Buttigieg. «Und wir ziehen Fluggesellschaften zur Verantwortung, wenn sie Passagieren nicht die ihnen zustehenden Rückerstattungen gewähren».
2022 hatte das DOT das Portal Flightrights.gov geschaffen, um Fluggästen zu erklären, was ihnen zusteht, wenn eine Verspätung oder Annullierung innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegt, und um Standards zu schaffen, die das Ministerium durchsetzen kann.
Bei deinen Fragen kommt mir manchmal der Gedanke auf, ob eine Pauschalreise nach Mallorca mit Rundumbetreuung durch mehr oder weniger schlechte Reiseleiter für dich nicht die bessere Option wäre.was mich wundert, wenn LH bei dem ganzen Thema raus ist bzw war, warum haben die mir dann doch ein neues Ticket ausgestellt für den nächsten Tag und nicht gesagt dass muss ich mit AirBotswana klären?
Wie wäre es, wenn du auf das Konstruieren schlechter Vergleiche verzichtest?Wenn ich genau jetzt in FRA am Fernbahnhof stehen würde, müsste ich €63.90 für den nächsten Zug heim zahlen.
Selber Zug Flex in einem Monat wären €73.80. Da fällt die Wahl relativ einfach...
Reine Polemik. Wir haben seit fast 20 Jahren mit der EU-VO Regeln, die die USA so bis heute nicht kennen.Auf Hilfe von unserem Ministerium oder ihrer unterstellten Bundesoberbehörde braucht man nicht zu hoffen...
Da dürfte der Verbrauchrschutz bei uns nicht viel schlechter sein als in Botswana...
bzw. die USA haben seit dem 24.11.1982 (in Worten: seit fast 42 Jahren!) Fluggastrechteregelungen, die du wohl nicht kennst.Wir haben seit fast 20 Jahren mit der EU-VO Regeln, die die USA so bis heute nicht kennen.
€1500 bei 2 Stunden verspäteter Ankunft? Wo bietet die EU dir das? Wohl eher €200 (50% von €400, Artikel 7 (1)b und (2)b)14 CFR §250.5 (a)(3) Compensation shall be at least 400 percent of the fare to the passenger's destination or first stopover, or $1,550, whichever is lower, if the carrier does not offer alternate transportation that, at the time the arrangement is made, is planned to arrive at the airport of the passenger's first stopover, or if none, the airport of the passenger's final destination less than two hours after the planned arrival time of the passenger's original flight.
Der EuGH in Luxemburg entschied nun, dass nicht zwingend ein Gerichtsbeschluss nötig ist, sondern auch eine nationale Behörde das Recht hat, Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen anzuordnen.
Bzw. wenn du heute kaufst wird es nie teurer, als wenn du einen Monat vorher Flex kaufst. Aber unter Umständen deutlich billiger. Habe schon einige sehr billige kurzfristige Tickets gesehen.Flex kostet annähernd gleich viel - egal, ob du das Ticket heute für in einem Monat oder in einem Monat "für sofort" kaufst.
Vielen danke für den Tipp es können ja nicht alle ein so tolles Wissen haben wie du, aber freut mich für dich!Bei deinen Fragen kommt mir manchmal der Gedanke auf, ob eine Pauschalreise nach Mallorca mit Rundumbetreuung durch mehr oder weniger schlechte Reiseleiter für dich nicht die bessere Option wäre.
Abseits von dem, was man machen "muss" gibt es immer die Option, dass jemand etwas freiwillig tut. Genau das hat die Lufthansa hier genacht.
Immer mehr Antworten in diesem Forum laufen darauf hinaus, daß DU (ja, ich meine DICH!) (also nicht dich, Snoopy) einfach für die Sache zu doof bist, und deswegen nichts besseres verdient hättest. Manche Themen lese ich deswegen schon nicht mehr mit.Vielen danke für den Tipp es können ja nicht alle ein so tolles Wissen haben wie du, aber freut mich für dich!