Flug verspätet Ersatzflug

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pilotxxl

Reguläres Mitglied
01.05.2012
39
4
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Hallo ich habe da mal eine Frage.

Flug von DTM nach MUC mit Germanwings in Eco.
Von MUC über MCT nach KUL, mit Oman Air.

Der Flug von DTM mit Germanwings kommt verspätet in MUC an, somit verpasse ich den Anschlussflug nach MCT.

Welche Möglichkeiten habe ich trotzdem von MUC nach KUL zu kommen und wer trägt die Kosten für den Ersatzflug. Der Flug von MUC nach KUL erfolgt in Business Class.

Grüsse
pilotxxl
 

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
462
9
47
Nahe/Hunsrück Region
Hallo ich habe da mal eine Frage.

Flug von DTM nach MUC mit Germanwings in Eco.
Von MUC über MCT nach KUL, mit Oman Air.

Der Flug von DTM mit Germanwings kommt verspätet in MUC an, somit verpasse ich den Anschlussflug nach MCT.

Welche Möglichkeiten habe ich trotzdem von MUC nach KUL zu kommen und wer trägt die Kosten für den Ersatzflug. Der Flug von MUC nach KUL erfolgt in Business Class.

Grüsse
pilotxxl

Wenn es zwei verschiedene Tickets sind, trägst du allein die Verantwortung...
 

pilotxxl

Reguläres Mitglied
01.05.2012
39
4
Hallo, danke für die Antworten.
Ich hatte mal die Situation, bei einer verspäteten Ankunft in Madrid mit LH, den Anschlussflugflug nach Miami mit United Airlines verpasst zu haben. In Madrid wurde mir von LH ein Ersatzflug kostenlos gebucht obwohl ich 2 verschiedene Tickets gebucht hatte.
Das scheint wohl vorbei zu sein.

Grüß
pilotxxl
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
49
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Außerdem gibt´s da ja auch noch Montreal.

Die Kosten für einen Ersatzflug können ersatzfähiger Schaden bei einer Verspätung sein. Vorausgesetzt, die Fluggesellschaft kann nicht nachweisen, dass die Verspätung unvermeidbar war. Auch sollte die Umstiegszeit vom Fluggast ausreichend bemessen worden sein.
 

pilotxxl

Reguläres Mitglied
01.05.2012
39
4
Hallo ich hab mir mal montreal angesehen. Unter Verspätungsschäden ist folgendes vermerkt.


  • Für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Personen haftet der Luftfrachtführer aus vermutetem Verschulden bis zu einem Betrag von 4.694 Sonderziehungsrechten je Reisendem (Art. 19 und Art. 22 Abs. 1 MÜ) (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 4.150 auf 4.694 SZR im Jahre 2009 nach Art. 24 MÜ).

Somit muss doch entgegen Eurer Aussage @chris2908 @worldflyer, die Airline, also Germanwings für den Schaden aufkommen, wenn sie nicht nachweisen kann das die Schuld nicht bei ihr liegt. Oder interpretiere ich da etwas falsch.

Grüße
pilotxxl
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
49
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Muss mich insoweit korrigieren, als streng genommen nicht Montreal gilt, da der verspätete Flug ja innerdeutsch war. Hatte ich überlesen. Ist aber entsprechend im nationalen Recht verankert.

Aber wie geschrieben: Hat die Fluggesellschaft alles getan, um den Schaden zu vermeiden, ist sie aus der Haftung. Klingt schwammig. Ist es auch.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Klingt schwammig. Ist es auch.

Ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass darunter alle möglichen Unternehmungen fallen würden, die der Reisende am Ziel von Flugschein 1 geplant haben könnte.

Außerdem ist hier unklar, wieso es dem OP anscheinend nicht möglich ist, sich auf alternative Weise nach München zu begeben, um pünktlich zum gebuchten Flug zu erscheinen.
 
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Reaktionen: Wimbai

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.260
179
ZRH
Der Flieger hat laut Onlineinfo 15 Minuten Verspätung...

https://de.flightaware.com/live/flight/GWI4062

Hast Du da allgemein zu knapp kalkuliert? Ich würde generell nicht so knapp einen Zubringer auf einen extra Ticket für einen Langstreckenflug buchen. Ich sehe bei Flightaware jetzt nur die History für die letzten paar Tage aber der Flug hatte letzte Woche schon eine Stunde Verspätung. Da wären bei mir spätestens die Alarmglocken angegangen. Das ist jetzt kein Vorwurf sondern einfach nur eine Feststellung.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Somit muss doch entgegen Eurer Aussage @chris2908 @worldflyer, die Airline, also Germanwings für den Schaden aufkommen, wenn sie nicht nachweisen kann das die Schuld nicht bei ihr liegt. Oder interpretiere ich da etwas falsch.
Mit dem Erwerb des Tickets, geht Germanwings einen Vertrag mit Dir ein, welcher deine Beförderung von DTM nach MUC beinhaltet. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn Germanwings dich nach MUC befördert hat, ebenfalls mit Verspätung (ggf. Entschädigung gem. EU 261). Was Du anschliessend in MUC unternimmst (Anschlussflug WY) ist nicht bestandteil deines Vertrages mit Germanwings.
 

TravelingSchnitzel

Erfahrenes Mitglied
08.08.2016
1.260
179
ZRH
Der Oman Air Flieger WY 124 fliegt übrigens 22:15 Uhr ab. Das sollte doch noch locker passen. Trotzdem mutig sowas zu buchen. :rolleyes:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.904
3.186
von welchen Zeiten reden wir hier eigentlich?

Genau gesagt wann sollte der Flug von DTM nach MUC abfliegen und wann sollte der Flug dort ankommen?
Dann wann sollte der Flug nach KUL beginnen? wann ist der Abflug in MUC nach MCT wann die Meldeschlusszeit?

Hier gilt wohl aber grundsätzlich zwei Tickets also Problem des Fluggastes mehr als die Entschädigung nach der EU-Verordnung wird es nicht geben wenn der 4U Flug drei Stunden verspätet sein sollte.

Der Fall in Madrid ist nicht wirklich vergleichbar denn dort handelt es sich um Gesellschaften der selben Allianz und man sicher das Gepäck bis nach MIA durchgecheckt und schon die entsprechenden Bordkarten parat, dass in dem Fall das Personal nicht so aufmerksam ist und umbucht obwohl keine Verpflichtung besteht kommt hin und wieder vor.

Dazu kommt wenn man schon über das Wissen verfügt dass die Verbindung gefährdert ist welche Maßnahmen wurde getroffen um den Schaden zu minimieren?

Möglichkeiten bestünden darin ein anderes Verkehrsmittel nach MUC zu wählen von einem anderen Flughafen in der Nähe zu fliegen oder eben den Flug MUC-MCT-KUL auf eine spätere Verbindung um zu buchen.
Gerade bei einem C Ticket ist so ein Vorgehen ziemlich fahrlässig und suboptimal.
 

pilotxxl

Reguläres Mitglied
01.05.2012
39
4
@TravelingSchnitzel, @alinaki, ihr solltet vielleicht die Fragestellung noch einmal durchlesen, dann wird eure Nachfrage überflüssig.

Hier ein Urteil zu meiner Frage:
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Berlin. Ein Passagier verpasst einen Anschlussflug, weil sich der Zubringer verspätet: In diesem Fall muss die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen - und zwar auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat, entschied das Landgericht Berlin.
In dem verhandelten Fall (Az.: 57 S 18/14) hatten die Kläger die Fluggesellschaft ihres Zubringers auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht verklagt. Sie hatten ihren Anschlussflug verpasst und waren so erst mit 25 Stunden Verspätung am Urlaubsort eingetroffen. Ab drei Stunden Verspätung steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die erste Airline war zwar für den zweiten Flug nicht verantwortlich - aber durchaus für die Gesamtverspätung der Flugreise, entschied das Gericht. Somit musste sie die Entschädigung bezahlen.
Für den Kunden spiele es nämlich keine Rolle, ob beide an der Flugreise beteiligten Airlines Codeshare-Partner sind und somit gemeinsam Flüge anbieten - oder eben nicht, wie in diesem Fall. Weil die beklagte Airline einen der zwei Teilflüge durchgeführt habe, sei sie - mit Blick auf den Gesamtflug - ebenfalls ausführendes Luftfahrtunternehmen und müsse die Entschädigung zahlen. Das Landgericht Berlin weicht hier von anderen Urteilen ab, die Zubringer-Airlines von der Zahlung befreiten, wenn diese den Anschlussflug nicht durchgeführt hatten.
(dpa)
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Hier ein Urteil zu meiner Frage:
Dein zitiertes Urteil behandelt die pauschale Entschädigung nach VO (EG) 261/04, zudem müssen dafür beide Flüge auf einem Ticket gebucht sein damit aus einer unter dreistündigen Verspätung durch Verpassen des Anschlusses 25 Stunden werden können - mit deiner Fragestellung überhaupt nicht vergleichbar.

Lies dir umsteigers Beiträge durch, de jure hast du einen theoretischen Anspruch, de facto wird es nichts geben; egal wie du die Geschichte drehst und wendest. Finde dich mit der Realität ab.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
215
6
HAM
Ich schließe mich der Frage an, um was für Zeiten wir hier reden.

Aus meiner Sicht ist eine Verspätung des Zubringers nur dann wesentlich, wenn es sich im nach EU Recht kompensationsfähigen Bereich bewegt. Soll heißen bei einer mutmaßlichen Verspätung von unter 3 Stunden hast du vielleicht mit deinem Umsteigen einfach zu knapp kalkuliert. Diese 3h Grenze ist nicht willkürlich festgelegt worden sondern berücksichtigt mMn die gewöhnlichen Verzögerungen beim Abfertigen, Wetter, trödelnde Paxe usw. Leg doch bitte einmal offen, um was für Flüge es sich hierbei gehandelt hat usw.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.177
5.914
Z´Sdugärd
Die Frage ist doch eher wie hoch die Gewinnmaximierung den war das so auf Kante zu buchen im Vergleich zu einem sicheren Ticket!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.904
3.186
@TravelingSchnitzel, @alinaki, ihr solltet vielleicht die Fragestellung noch einmal durchlesen, dann wird eure Nachfrage überflüssig.

Hier ein Urteil zu meiner Frage:




Berlin. Ein Passagier verpasst einen Anschlussflug, weil sich der Zubringer verspätet: In diesem Fall muss die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen - und zwar auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat, entschied das Landgericht Berlin.
In dem verhandelten Fall (Az.: 57 S 18/14) hatten die Kläger die Fluggesellschaft ihres Zubringers auf eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht verklagt. Sie hatten ihren Anschlussflug verpasst und waren so erst mit 25 Stunden Verspätung am Urlaubsort eingetroffen. Ab drei Stunden Verspätung steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die erste Airline war zwar für den zweiten Flug nicht verantwortlich - aber durchaus für die Gesamtverspätung der Flugreise, entschied das Gericht. Somit musste sie die Entschädigung bezahlen.
Für den Kunden spiele es nämlich keine Rolle, ob beide an der Flugreise beteiligten Airlines Codeshare-Partner sind und somit gemeinsam Flüge anbieten - oder eben nicht, wie in diesem Fall. Weil die beklagte Airline einen der zwei Teilflüge durchgeführt habe, sei sie - mit Blick auf den Gesamtflug - ebenfalls ausführendes Luftfahrtunternehmen und müsse die Entschädigung zahlen. Das Landgericht Berlin weicht hier von anderen Urteilen ab, die Zubringer-Airlines von der Zahlung befreiten, wenn diese den Anschlussflug nicht durchgeführt hatten.
(dpa)


keine der genannten Punkte, welche durch die entsprechende Nachfrage geklärt werden sollten sind eindeutig anhand der bisher gelieferten Informationen bestimmbar.

Im Gegenteil scheint ja schon einem gewissen Maß an Verständnis für die Materie zu fehlen!
Dies wird zum Beispiel alleine schon dadurch belegt, dass ein Urteil zitiert wird welches die Verspätung eines Zubringerfluges behandelt, auf der anderen Seite scheint es sich in diesem Fall um eine Situation zu handeln in der zwei Tickets gebucht wurden, was sich aus dem Inhalt des Post #4 ableiten lässt.
Aber Flug 1 von A nach B auf Ticket 1 ist eben per Definition kein Zubringerflug von Flug 2 von B nach D über C auf Ticket 2 genauso wenig ist Flug 2 ein Anschlussflug von 1.

Um einen Anspruch im Fall von zwei getrennten Buchungen und damit zwei völlig von einander unabhängigen Verträgen begründen zu können braucht es sehr gute Gründe, ob diese in diesem Fall vorhanden sind lässt sich eben nicht beurteilen weil eben die ganzen Fakten fehlen.

Daher sind die exakten Daten wie Flugzeiten, wer welches Ticket ausgestellt hat und wie die jeweilige Buchung erfolgt ist von essentieller Bedeutung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.904
3.186
Die Frage ist doch eher wie hoch die Gewinnmaximierung den war das so auf Kante zu buchen im Vergleich zu einem sicheren Ticket!

Hier ist doch immer noch nicht absolut eindeutig klar was der TO gebucht hat, anscheinend waren es zwei verschiedene Tickets dann ist es das Problem für eine sichere Transferzeit zu sorgen.
Sollte es widererwarten doch einen komplette Buchung gewesen sein so liegt die Verantwortung bei einem Dritten.

Dazu kommt die Frage was ist überhaupt ein "sicheres Ticket"? Beispiel bietet KLM gerne Strecken mit einer Transferzeit von unter einer Stunde in AMS an, Beispiele letzter AUA Flug 55Minuten SXM 50Min mir ist eindeutig klar dass in dem Fall auch schon eine leichte Verspätung reicht um das ganze platzen zu lassen auf der anderen Seite warum sollte ich das nicht buchen durch die geltende Rechtslage bin ich als Pax sehr gut abgesichert und dazu kommt noch der Punkt dass die Flugkombinationen mit längeren Transferzeiten teuerer sind.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.177
5.914
Z´Sdugärd
Dazu kommt die Frage was ist überhaupt ein "sicheres Ticket"? Beispiel bietet KLM gerne Strecken mit einer Transferzeit von unter einer Stunde in AMS an, Beispiele letzter AUA Flug 55Minuten SXM 50Min mir ist eindeutig klar dass in dem Fall auch schon eine leichte Verspätung reicht um das ganze platzen zu lassen auf der anderen Seite warum sollte ich das nicht buchen durch die geltende Rechtslage bin ich als Pax sehr gut abgesichert und dazu kommt noch der Punkt dass die Flugkombinationen mit längeren Transferzeiten teuerer sind.

Du musst netmal verspätung haben. Die minimalste Zeit ist klar definiert in AMS glaub 45min. Das sowas in der Regel NIE zu schaffen ist steht auf nem anderen Blatt. Das sollte man aber auch wissen wen man mehr als einmal diese Verbindung hatte. Lieber ein teures Ticket das man auch einhalten kann wie ein billiges wo man schon im vorraus weis das man den Flug nicht schaffen kann. Und dabei eben die unanhemlichkeiten wie einen Tag übernachten etc auf sich nehmen muss. Die Rechtslage entschädigt dich nicht für verschenkte Lebenszeit. Einen Tag mehr oder weniger in AMS festsitzen oder zu hause oder beim Kunden zu sein...das ist hat die Frage. Solche Kollegen habe ich auch die einen Tag vor einem losfliegen, 200€ sparsamer sind und einen Tag nach einem total abgehetzt beim gleichen Kunden sind.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.904
3.186
Ob man einen 50Minuten Transfer in AMS sollte oder nicht ist eine ganz andere Baustelle aber ja ich Plane vorher immer den Fall ein dass der Transfer schief geht und das übrigens nicht nur bei 50Min sondern auch noch bei 4Stunden auch ist bei mir im Fall eines Langstreckenflugs der Reisetag und der Folgetag terminfrei so kann ich auch eine 24h Verspätung abfangen und bin nie abgehetzt.

Aber grundsätzlich ist das dauernde Kritisieren im Sinn von der Kunde bucht doch immer so kurze Transferzeiten um zu maximieren das schadet der Airline für völlig sinnfrei denn die Lösung hat jede Airline selbst in der Hand einfach solche kurzen Transfers gar nicht zur Buchung zulassen und Problem gelöst.
Das trifft natürlich genauso auf die Kundenseite zu die dann herum heulen dass ein wichtiger Termin geplatzt ist, das Schiff nicht erreicht wurde usw zu.

Dieser Fall ist doch genauso wenn ich ein teures C Ticket nach Asien habe dann muss ich eben dafür sorgen dass ich rechtzeitig dort bin und eben auch bedenken dass ein Flug ausfallen könnte oder der Flughafen gesperrt werden könnte und und also muss ich eine Planung so gestalten dass andere Notfallwege wie Bahn, Fahrzeug funktionieren können.
Eigenes Beispiel dazu: von einer Insel nahe Kuala Besut muss ein von KUL abgehender Flug um 2:10Uhr erreicht werden. Also habe ich natürlich die erste Schiffsverbindung von der Insel um 8:00Uhr des vorherigen Tages gewählt um dann den Flug von Kota Bharu den Flug um 11:30Uhr mit dem Ergebnis 12Stunden Zeit in KUL zu haben. Ich wäre nie auf die Idee gekommen erst um 14:00Uhr aus zu checken (man kann damit ja noch das Frühstück und Mittagessen maximieren) die Schiffsverbindung für 16:00Uhr zu wählen und von Kota Bharu gegen 22:00Uhr ab zu fliegen und in KUL um 23:00Uhr und damit 3Sunden vor dem Abflug der EY Maschine an zu kommen. Wer hier die späte Variante wählt und diese nicht funktioniert hat einfach selbst Schuld und Pech gehabt und ist selbst dafür verantwortlich und da der TO ja keine genauen Details nennen will könnte eine ähnlich riskante Grundplanung dahinter stecken.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.563
5.354
FRA
Die minimalste Zeit ist klar definiert in AMS glaub 45min. Das sowas in der Regel NIE zu schaffen ist steht auf nem anderen Blatt. Das sollte man aber auch wissen wen man mehr als einmal diese Verbindung hatte.

Never say never again.

Obwohl die MCT deutlich unterschritten wird und ich noch von den C-Gates zu den B-Gates laufen muss, schaffe ich meinen Anschluss noch, die Passagiere wurde anscheinend gerade zum Boarding aufgerufen, als ich eintreffe. So wird das nichts mit der Kompensation und ohne weiter Verzögerungen erreichen wir Frankfurt.