Fluggastrechte: Angebot von 250€ statt 600€(1200€)

ANZEIGE

rugby

Neues Mitglied
09.05.2014
2
0
ANZEIGE
Hallo,

ich bin als Neuling ins Forum eingestiegen um folgende Frage zu klären.

Ich hatte am 07.03. mit meiner Frau einen Flug von FRA-AUH-SEZ (Seychellen) der über AB gebucht wurden.
Da sich die Ankunft mehr als 4h verspätete und ein Gepäckstück nicht ankam habe ich eine Beschwerde eingereicht. ( Wahrscheinlich kam die Verspätung durch MH370 zustande ).

Jetzt hat mir AB einen Gutschein über 250€ per Mail gesendet.

Da es eigentlich eine Beschwerde für 2 Personen war und die Entfernung über 3.500 km war, sollten es eigentlich 600€ pro Person geben. Wie würdet ihr mit der Gutschrift umgehen?

Zudem habe ich noch 2 Beschwerden zu Inlandsflügen bei AB aus dem Dezember offen. Da wurde ein Flug annuliert und einer hatte über 2h Verspätung.

Danke für die Antworten

Andreas
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.526
3.677
Lies dir die EU VO durch, mach' auf dieser Grundlage deine Forderung geltend, setze Frist und schreibe dazu, dass du nach fruchtlosem Fristablauf Klage einreichen wirst. Eine andere Sprache verstehen Airlines nicht.

Was meinst du mit

- Gepäck kam nicht an? Verlust?

- Gutschein? Die Zahlung hat in Geld zu erfolgen!
 

rugby

Neues Mitglied
09.05.2014
2
0
Verspätung war zwischen 4 und 5 Stunden und durch die Aufgabe der Gepäckermittlungsunterlagen ist sicher noch mal eine Stunde draufgegangen )-:
Das Gepäckstück kam am nächsten Tag. Da wir eine Bootsreise hatten, wurde damit aber die Gesamte Crew von 10 Urlaubern aufgehalten und hat eine Tag Urlaub verloren.
Angebot erflogte über einen Gutschein der 3 Jahre lang beim Buchen eingelöst werden kann.

Wie sieht es mit höherer Gewalt wegen MH370 aus?
Ist der Gutschein schon ein Schuldeingeständnis?
Ist die Gesellschaft über die gebucht wurde oder die ausführende Gesellschaft verantwortlich. Gilt die Regelungen der EU noch für den Weiterflug (Stopp-Over in Abu Dhabi mit Übernachtung)?
Außerdem wurde der Flug von Air Seychellen durchgeführt und startete in Abu Dhabi und damit nicht in der EU.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.210
1.106
Verspätung war zwischen 4 und 5 Stunden und durch die Aufgabe der Gepäckermittlungsunterlagen ist sicher noch mal eine Stunde draufgegangen )-:
Das Gepäckstück kam am nächsten Tag. Da wir eine Bootsreise hatten, wurde damit aber die Gesamte Crew von 10 Urlaubern aufgehalten und hat eine Tag Urlaub verloren.
Angebot erflogte über einen Gutschein der 3 Jahre lang beim Buchen eingelöst werden kann.

Wie sieht es mit höherer Gewalt wegen MH370 aus?
Ist der Gutschein schon ein Schuldeingeständnis?
Ist die Gesellschaft über die gebucht wurde oder die ausführende Gesellschaft verantwortlich. Gilt die Regelungen der EU noch für den Weiterflug (Stopp-Over in Abu Dhabi mit Übernachtung)?
Außerdem wurde der Flug von Air Seychellen durchgeführt und startete in Abu Dhabi und damit nicht in der EU.

Es gibt einen Unterschied zwischen rechtlichen Anspruechen nach EU Verordnung und alltaeglichem Vielfliegerfrust, der sich eher auf Kulanzboden bewegt.

zunaechst
Das Gepaeck wurde nachgeliefert. Ansprueche nach Montreal Abkommen hast Du allenfalls fuer den Ersatz Deiner Sofortbeduerfnisse, d.h. Zahnputzzeug und Unterwaesche. Hier endet das Rechtliche. Ob dadurch andere Reisende beeintraechtigt wurden, ist eben Kulanz.

die Verspaetung
Nur wenn das Leg EU - AUH mehr als 4 Stunden Verspaetung hatte (Wartezeit nach der Ankunft zaehlt nicht) und die Airline dafuer verantwortlich ist, greift die EU Verordnung. Sollten die Behoerden etwa den Luftraum wegen MH370 gesperrt haben, ist die Airline nicht verantwortlich, also keine Kompensation. Was nach AUH passierte, ist ohnehin nach EU Recht irrelevant.

Du solltest Dich also erst einmal um die Ursache fuer die Verspaetung kuemmern. Wenn dabei herauskommt, die Airline ist verantwortlich, kannst Du ueberlegen, ob Du um Deines gesunden Schlafes willen den Gutschein akzeptierst oder um Dein Recht kaempfen moechtest. Wenn nicht, ist der Gutschein ein kulantes Friedensangebot. Den Gutschein sehe ich uebrigens nicht als Schuldeingestaendnis.

Moeglicherweise war der Flug Teil eines Pauschalarrangements. In diesem Falle waere zu klaeren, ob der Veranstalter mangelhaft geleistet hat, und Du daraus Schadenersatz fuer entgangenen Urlaub einfordern kannst.

Du siehst schon, Deine Erfahrung ist nicht ganz leicht einzuschaetzen mit den vorliegenden Informationen.
 
Zuletzt bearbeitet: