Fluggastrechte: Finnair gebucht, American geflogen

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Chris12321

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10.04.2022
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Hallo liebe Community,

Greifen die EU Fluggastrechte eigentlich in folgendem Fall?
- Flug über Finnair gebucht.
- ursprünglich MUC - CLT - DFW - CUN, alle Flüge von American Airlines.
- Flug CLT - DFW annuliert, daher Flug einige Tage vor Abflug über MUC - CLT - MIA - CUN mit 14 Stunden Aufenthalt anstatt 3 umgebucht, d.h. viel Verspätung insgesamt.
- Finnair weigert sich, auf eine andere Airline als American umzubuchen oder den Abflughafen zu ändern (FRA hätte wesentlich bessere Verbindung), American hat keine bessere Verbindung ab MUC

Unsicherheit besteht, da der Flug ab EU nach USA unverändert ist und der Weiterflug betroffen ist.

Vielen lieben Dank!
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.645
20.603
FRA
Abflug Ex-EU -> auch eine amerikanische Airline muss nach EU261 kompensieren/umbuchen…

Wie viele Tage vor Abflug kam die Benachrichtigung?
 

Chris12321

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10.04.2022
22
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Lustigerweise kam keine Benachrichtigung. Ist ganz zufällig aufgefallen, als ich im Buchungsportal nachschauen wollte, wie die Gepäckbestimmungen sind, und da stand, dass der Flugplan sich geändert hat.
Bin echt froh, sonst wär's erst am Flughafen aufgefallen!

In dem Fall wäre American Airlines für die Umbuchung zuständig und nicht Finnair, oder?
 

Chris12321

Neues Mitglied
10.04.2022
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Direkte Buchung bei Finnair. Nicht drauf geachtet bzw erst im Nachhinein gemerkt, dass sämtliche Flüge von AA durchgeführt werden.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Du musst Dich mit Finnair hier NICHT auseinandersetzen.
Dein Anspruchsgegner ist American Airlines.
Die EU-Fluggastrechtsverordnung erstreckt sich hier auch CLT-DFW-CUN.

Hast Du AA mal angerufen und gebeten, Dich auf FRA-DFW-CUN umzubuchen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Chris12321

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10.04.2022
22
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Falls AA mich auf Frankfurt umbucht, habe ich dann Anspruch auf die 600 Eur Entschädigung? Denn der Flug wäre entsprechend den ursprünglich gebuchten Flugzeiten, nur halt anderer Abflughafen.
 

fhanfi

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20.03.2013
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873
Ich befürchte: das ist "durchgerechnet" selbst mit Kompensation wird es günstiger als auf andere Airline umzubuchen.
Und wie doc7austin2 meinte:
FRA-DFW-CUN sieht als einzige Verbindung ex D mit AA "schneller" aus.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Falls AA mich auf Frankfurt umbucht, habe ich dann Anspruch auf die 600 Eur Entschädigung? Denn der Flug wäre entsprechend den ursprünglich gebuchten Flugzeiten, nur halt anderer Abflughafen.
Willst Du fliegen oder willst Du Kompensation?
Umbuchen (wenn Sie es denn machen aus Kullanz) auf deinen Wunsch ->keine Kompensation
Umbuchen auf Veranlassung der fluggesellschaft ->ggf. Kompensation

Btw. nimmst Du ein Angebot für eine Alternativbeförderung "aktiv" an, verlierst Du ggf. den Anspruch auf Kompensation
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Umbuchen (wenn Sie es denn machen aus Kullanz) auf deinen Wunsch ->keine Kompensation
Hmmmm;
Wir wissen im Moment nicht, wieviele Tage vor dem Flug DFW-CUN der TE über die Annullierung informiert wurde.
Ferner schließt eine Umbuchung auf Kundenwunsch (Artikel 8b) nicht automatisch eine Ausgleichsleistung (Artikel 7) aus.
Die Berechnung der Ausgleichsleistung hängt dann davon ab, wieviel früher/später der TE am Endflughafen CUN ankommt.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.288
873
Hmmmm;
Wir wissen im Moment nicht, wieviele Tage vor dem Flug DFW-CUN der TE über die Annullierung informiert wurde.
Ferner schließt eine Umbuchung auf Kundenwunsch (Artikel 8b) nicht automatisch eine Ausgleichsleistung (Artikel 7) aus.
Die Berechnung der Ausgleichsleistung hängt dann davon ab, wieviel früher/später der TE am Endflughafen CUN ankommt.
war etwas verkürzt, in der Tat. Anderer Anfang -> eher Kullanz. 8b bezieht sich auf Endziel
 

Chris12321

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10.04.2022
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D.h. wenn ich freiwillig ab Frankfurt fliege, entfallen die Ansprüche von Artikel 7 (da ursprünglich gebuchte Ankunftszeit eingehalten wird, ebenfalls wird die ursprünglich vereinbarte Abflugszeit eingehalten) und ich habe zusätzlich Kosten (und Zeitaufwand), um nach Frankfurt zu gelangen.

Danke euch, das hat mir sehr geholfen!
 

fhanfi

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20.03.2013
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Was meinst Du mit Endziel?
Ok, ggf. auf Kundenwunsch eine Änderung des Start oder Ziels, hebt m.E. die Regelungen der Fluggastrechte auf. Denn es wurde ja eine Beförderung angeboten. Eine möglichkeit könnte noch sei: stornieren, Kompensation mitnehmen und neubuchen.