Fluggastrechte in Asien

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darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
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Hallo,

falls es einen Beitrag zum Thema Fluggastrechte zu Asien bereits gibt, dann bitte dort hin verschieben. Vielen Dank!

Auf meiner Reise durch Indonesien und Thailand bin ich auf dem Flughafen auf Fluggastrechte in den beiden Ländern aufmerksam geworden. Ich hätte nicht gedacht, dass es hier sowas gibt. Die Leistungen, sind natürlich nicht der guten und attraktiven EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vergleichbar.



Hinweis auf die Fluggastrechte (leider nur auf auf bahasa Indonesia) in Indonesien, gesehen in Surabaya (Indonesien).

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Hinweis auf die Fluggastrechte (leider nur auf Thai) in Thailand, gesehen in Phuket (Thailand)



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Bis auf Turkish Airlines fällt mir in Asien keine andere Fluggesellschaft ein, die sowohl beim Abflug aus der EU und auch beim Rückflug aus dem Nicht-EU-Gebieten gelten, dank europäischen und türkischen Fluggastrecht, üppige Fluggastrechte anbieten und eine Entschädigung wie in der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bezahlt.







Meine Fragen lauten:

Gibt es da etwa weitere Fluggesellschaften, die solche attraktiven Fluggastrechte anbieten? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Fluggastrechten und den falls vorhandenden Leistungen in Asien, falls es bei renommierten Fluggesellschaften (wie z.B. Malaysia Airlines) und bei Low Cost Carrier (wie z.B. Air Asia) zu Flugausfall, Flugverspätung, anderweitige Beförderung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft (z.B. kostenlose Übernachtung in einem Hotel)?
 
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Lohausen

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29.07.2010
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Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
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Wow, 300.000 Rupien. Das müssten so 17 bis 18 Euro sein.

In den UAE bekommt man selbst als Economy-Passagier eine kostenlose Mahlzeit, wenn die reguläre Umsteigezeit mehr als vier Stunden dauert.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
839
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Mir ist bei Erstellung dieses Beitrags keine andere renommierte Landesfluggesellschaft eingefallen, deswegen das Beispiel mit Malaysia Airlines. Singapore oder Cathay Pacific, Vietnam Airlines, JAL, ANA und Korean usw. hätte ich ja auch noch nennen können.

Wie sieht es allgemein zum Thema Fluggastrechte in Asien aus? Falls der Rückflug erst 24 Stunden später stattfinden sollte, ist da je nach Land die Fluggesellschaft verpflichtet die Passagiere kostenlos ein Hotelzimmer an zu bieten? Oder ist dies wiederum abhängig welchen Status man bei den Fluggesellschaften hat?
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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Also die thailändische Tafel gilt nur für Inlandsflüge und immerhin gibts schon ab 2 Stunden einen Burger mit Getränk ;) und Umbuchungs- und Stornomöglichkeit. Die 600 oder 1200 Baht wird man höchstwahrscheinlich vergessen können, weil bei solchen Beträgen der laue Spruch von der höheren Gewalt zum Abwimmeln ausreichen wird, abgesehen davon das der werte Tourist weder Adresse noch Konto in Thailand hat.

Dennoch vielen Dank, davon erfahre ich hier nun zum ersten Mal.
 
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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
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In Kasachstan gibt es auch Fluggastrechte, hab sie sogar einmal durchgesetzt probehalber. Es gibt, soweit ich erinnern kann, irgendeine niedrige Prozentsumme des Ticketpreises pro Stunde der Verspätung (3 Prozent) ab fünf h Verspätung ex-force majeure erstattet. Bei mir waren das in der Summe genau 21 Prozent bzw. umgerechnet 30 Euro, die man auch ohne grösseres Diskutieren im Air Astana-Büro in ALA in bar bekam. Die Mienen des Personals wirkten aber so, als ob nicht viele Leute dort ihre Rechte durchsetzen.

Anbei die FGR in voller Länge:

 
Zuletzt bearbeitet:

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Meine Fragen lauten:

Gibt es da etwa weitere Fluggesellschaften, die solche attraktiven Fluggastrechte anbieten? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Fluggastrechten und den falls vorhandenden Leistungen in Asien, falls es bei renommierten Fluggesellschaften (wie z.B. Malaysia Airlines) und bei Low Cost Carrier (wie z.B. Air Asia) zu Flugausfall, Flugverspätung, anderweitige Beförderung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft (z.B. kostenlose Übernachtung in einem Hotel)?

Fluggesellschaften mögen ihre eigenen Regelungen haben, was sie im Fall von Unregelmäßigkeiten für dich als Passagier zu tun gedenken. Dabei mag dann auch deine Reiseklasse oder ein Vielfliegerstatus eine Rolle spielen. Beispiel: besseres Übernachtungshotel für C/F-Passagiere als für Eco-Paxe.

Sofern geregelt, dürfte aber die jeweilige nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung entscheidend sein, welche Ansprüche du wirklich hast. Ob du sie tatsächlich durchsetzen kannst, wenn die Airline nicht mitspielt, dürfte fraglich sein.
 
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