Fluggastrechteportale außerhalb Deutschlands

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tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
406
387
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Ich habe einen EU261 Fall eines Flugs der EasyJet Switzerland von Athen nach Basel von Februar 2024.

Der Flug wurde "aufgrund außergewöhnlicher Umstände" annuliert. Allerdings hat Easyjet nicht rausgerückt, was diese Umstände gewesen sein sollen. Ich bin dann mit Lufthansa geflogen.
* Ersatzflug, Verpflegung, EU261 bei Easyjet eingereicht - nur Verpflegung erstattet bekommen, sonst keine Reaktion
* Bei SOEP eingereicht - Easyjet hat verweigert, da der Flug Deutschland nicht berührt hat
* Über Rechtschutzversicherung gegangen - die hat nur den Ersatzflug übernommen, da bei der Begründung "außergewöhnliche Umstände" die Möglichkeit besteht, die Klage nicht zu gewinnen. Ersatzflug wurde als Ablöse gezahlt, da Klagen im Ausland zu teuer geworden wäre
* habe bei den üblichen Portalen in Deutschland versucht den Flug einzureichen - alle bis auf Fairplane haben abgelehnt, da der Flug Deutschland nicht berührt hat.
* Fairplane hat angenommen, geprüft, meinen Anspruch für rechtmäßig empfunden, Anwälte eingeschaltet, die Airline kontaktiert - und dann aufgegeben, da man nur in Deutschland oder Österreich klagen kann
Da wir aktuell über keine Anwälte in ihrem Fall zuständigen Mitgliedsstaat verfügen, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihren Anspruch derzeit nicht durchsetzen können


Daher die Frage in die Runde:

Es wird doch sicher auch außerhalb Deutschlands Fluggastrechteportale geben. Kennt hier jemand welche? Ich meine jetzt nicht nur bezogen auf meinen Fall (da wäre es Griechenland, Frankreich oder Schweiz, ggf. noch UK) sondern generell
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.665
1.100
BER
Keine Empfehlung kann ich jedenfalls aussprechen für https://www.your-ce.com/ – Claim eingereicht am 2. Juni 2022 für einen nachweislich aus technischen Gründen in Verantwortlichkeit der Airline verspäteten Flug von Portugal nach Ungarn; am 7. Mai 2024 erreichte mich folgende Nachricht die ich wohl unkommentiert für sich sprechen lassen kann:
From the day you have submitted your claim with us, we have attempted many times to enforce your air passenger rights. Unfortunately, we have not received a positive response from the Wizz Air Hungary. Furthermore, our investigation has shown that for this specific claim, we do not have the possibility to enforce your rights in court.

As there are no more options to continue your claim and as your claim will soon no longer fall within the time limits prescribed by the jurisdiction, we had to close it.

If you have any doubts and would like to get a second opinion with another claim agency or legal firm, we would like to point out that the claim has a statute of limitation to start any legal proceedings. The statute of limitation starts at the date of your flight on which the incident occured (delay, cancellation or change of route). A Judgment from the Court of Justice of the EU states that the point of jurisdiction can be seeked in an European Member state in which your flight started or ended or in the European Member state in which the Head Office of a European Carrier is seated.

Statute of Limitation in EU countries
Poland: 1 year
Belgium: 2 years
The Netherlands: 2 years
Italy: 2 years
Denmark: 2 years
Portugal: 3 years
Germany: 3 years (until 31 December of that 3th year)
France: 5 years
Spain: 5 years
Scotland: 5 years
England: 6 years
Ireland: 6 years

If you have a flight in the future that does not go as planned, please contact us again. We would be happy to look into it!

Kind regards
Flight-Delayed.co.uk part of Yource
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.315
5.241
In der Schweiz z.B. lohnt sich das normalerweise überhaupt nicht. In der Schweiz werden bei Gerichtsverfahren, selbst wenn man gewinnt, nicht alle Kosten (eigener Anwalt) von der Gegenseite getragen. Da außerdem die Kosten für den Anwalt bei so kleinen Beträgen höher sind, als in DE, lohnt es sich schlicht nicht für 250€ oder 400€ zu klagen. Die RSV bezahlt daher häufig eher den Schaden direkt als das Gerichtsverfahren.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.185
1.065
Verstehe ich richtig, Dir wurden bislang die Verpflegungskosten und der Ersatzflug erstattet? Ein materieller Schaden ist Dir also nicht entstanden; der Flug wurde mit einer anderen Airline und zu anderer Zeit durchgefuehrt.
Geht es noch um die Ausgleichzahlung? Wo/Wie hast Du den Flug gebucht? Vielleicht laesst sich daraus ein Bezug zu einer anderen Gerichtsbarkeit als Griechenland oder Schweiz ableiten.
 
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postville

Aktives Mitglied
02.10.2012
203
205
TBS
In der Schweiz z.B. lohnt sich das normalerweise überhaupt nicht. In der Schweiz werden bei Gerichtsverfahren, selbst wenn man gewinnt, nicht alle Kosten (eigener Anwalt) von der Gegenseite getragen. Da außerdem die Kosten für den Anwalt bei so kleinen Beträgen höher sind, als in DE, lohnt es sich schlicht nicht für 250€ oder 400€ zu klagen. Die RSV bezahlt daher häufig eher den Schaden direkt als das Gerichtsverfahren.
Das ist auch meine Erfahrung. Ich nerve mich jedes Mal, wenn mir die Reiseversicherung das Geld von sich aus zahlt und nicht bei der Airline einfordert. Prinzipiell hab ich ja eine Reiserechtsschutzversicherung, damit meine Rechte eingefordert werden, und nicht damit ich im Schnitt mind. einmal jährlich das Geld von der Versicherung nehme. Denn bei jedem neuen Antrag hab ich Angst, dass bald mal deren Kündigung bei mir eintrifft... Und natürlich wissen das die Airlines auch, weshalb sie sich sicher nicht ans Gesetz halten. Da stimmt etwa prinzipiell bei der Durchsetzung des Gesetzes nicht in der Schweiz!
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.315
5.241
Und natürlich wissen das die Airlines auch, weshalb sie sich sicher nicht ans Gesetz halten.
Keine Sorge, das ist in DE auch nicht anders. Allerdings lassen sich die Ansprüche in DE leicht durchsetzen.


Da stimmt etwa prinzipiell bei der Durchsetzung des Gesetzes nicht in der Schweiz!
Das ist eine generelle Frage des Rechtssystems in CH. - Betrifft ja nicht nur Fluggastrechte sondern generell kleine Forderungen. Ich vermute, das ist bewusst so angelegt, um die Belastung der Gerichte durch Bagatellverfahren klein zu halten. Gerecht und sinnvoll ist es natürlich nicht. Wie es besser geht, zeigt UK mit den "Small claims Courts".
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.193
793
ZRH
https://www.cancelled.ch heisst das Schweizer Portal. Meine Rechtsschutzversicherung hat mich auch dahin weitergeleitet und übernimmt dann die Provision. Habe da einen Fall mit Iberia ab ZRH eingereicht. Allerdings liegt der Basler Airport in Frankreich und nicht der Schweiz. Einen Fall mit Lufthansa (BSL-FRA) hat dort https://retardvol.fr/ übernommen. Beide Fälle ziehen sich allerdings nun schon mehr als ein Jahr her...
 

Tolden

Reguläres Mitglied
05.04.2013
68
22
NUE
Vielleicht noch bei der nationalen Behörde in Frankreich das Beschwerdeformular ausfüllen?
Hatte es zweimal ausgefüllt, das erste Mal kam ziemlich schnell von TAP das Geld, nachdem sie erst die Kompensation für den Ersatzflug abgelehnt hatten. Und das zweite Mal hat Lufthansa auch ziemlich schnell gezahlt, als sie meinen Flug eine Woche vorher gestrichen hatten, und dann die Kompensation drei Tage vor dem ursprünglichen Flug wegen schlechtem Wetter (LH konnte in die Zukunft sehen…) abgelehnt hatten.
Die Verfahren wurden dann auch ziemlich schnell eingestellt von den Behörden, mit der Begründung, es wurde ja jetzt gezahlt.
 

tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
406
387
In der Schweiz z.B. lohnt sich das normalerweise überhaupt nicht. In der Schweiz werden bei Gerichtsverfahren, selbst wenn man gewinnt, nicht alle Kosten (eigener Anwalt) von der Gegenseite getragen. Da außerdem die Kosten für den Anwalt bei so kleinen Beträgen höher sind, als in DE, lohnt es sich schlicht nicht für 250€ oder 400€ zu klagen. Die RSV bezahlt daher häufig eher den Schaden direkt als das Gerichtsverfahren.
So ist es wohl auch in Frankreich, wie mir eine befreundete Anwältin erklärt hat. Deshalb will ich auch nicht selbst aktiv werden, sondern die "bequeme" Variante über ein Portal gehen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Verstehe ich richtig, Dir wurden bislang die Verpflegungskosten und der Ersatzflug erstattet? Ein materieller Schaden ist Dir also nicht entstanden; der Flug wurde mit einer anderen Airline und zu anderer Zeit durchgefuehrt.
Geht es noch um die Ausgleichzahlung? Wo/Wie hast Du den Flug gebucht? Vielleicht laesst sich daraus ein Bezug zu einer anderen Gerichtsbarkeit als Griechenland oder Schweiz ableiten.
Ja, Verpflegung habe ich von Easyjet bekommen, den Ersatzflug von meiner Rechtsschutzversicherung.
Es geht nur noch um die Ausgleichszahlung (und ein bisschen ums Prinzip, da sie sich ja auch um den Ersatzflug gedrückt haben und ich diesen indirekt durch meine Versicherungsprämie zahlen musste)
Gebucht wurde er online bei Easyjet direkt
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vielleicht noch bei der nationalen Behörde in Frankreich das Beschwerdeformular ausfüllen?
Hatte es zweimal ausgefüllt, das erste Mal kam ziemlich schnell von TAP das Geld, nachdem sie erst die Kompensation für den Ersatzflug abgelehnt hatten. Und das zweite Mal hat Lufthansa auch ziemlich schnell gezahlt, als sie meinen Flug eine Woche vorher gestrichen hatten, und dann die Kompensation drei Tage vor dem ursprünglichen Flug wegen schlechtem Wetter (LH konnte in die Zukunft sehen…) abgelehnt hatten.
Die Verfahren wurden dann auch ziemlich schnell eingestellt von den Behörden, mit der Begründung, es wurde ja jetzt gezahlt.
Danke, hast du da zufällig einen Link? Bei der deutsch-französischen Rechtsstelle in Kehl wurde ich an das Formular aus UK verwiesen, darauf gab es keine Rückmeldung
 

tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
406
387
Vielleicht noch bei der nationalen Behörde in Frankreich das Beschwerdeformular ausfüllen?
die sagen sie sind nur zuständig, wenn der Flug in Frankreich startet.
Die griechische Behörde will nur übernehmen, wenn man zuvor mit deren Formular bei der Airline reklamiert hat.

Ich versuchs jetzt mal mit retardvol.fr

Vielen Dank für alle Antworten
 
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