Flugkostenerstattung über Reiseabbruch-Versicherung

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gertrud

Neues Mitglied
06.08.2024
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Hallo @all,

durch meinen unglücklichen "Ausrutscher" im Yellowstone NP mussten wir leider unsere Reise abbrechen. Bezahlt wurden die restlichen, nicht genutzten Tage des Mietwagenvertrags und die zusätzlichen Kosten für die Hotelübernachtungen in Denver bis zu unserem Rückreisetermin.

Bei der Erstattung des stornierten Rückfluges gab es größere und längere Diskussionen. Letztendlich wurde doch durch die Versicherung bezahlt.


Ich hätte eine Frage an Euch, auf die die Versicherung nicht eingegangen ist. Es gibt bis heute keine Antwort dazu. Vielleicht könnt Ihr mir da helfen oder habt Erfahrung damit.

Ich muss aus irgendwelchen Gründen meine Reise abbrechen (Todesfall o.ä.). Dazu muss ich meinen Rückflug umbuchen.
Jetzt kann es sein, dass die Airline mir zeitnah keinen Rückflug anbieten kann. Kann ich einfach bei einer anderen Airline einen Flug buchen, welcher sehr wahrscheinlich wesentlich teurer ist? Werden dann diese Kosten von meiner Reiseabbruch-Versicherung übernommen?

Freue mich auf Eure Antworten bzw. Erfahrungen und hoffentlich können auch andere Betroffene davon profetieren.
Viele Grüße
Gertrud
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
Ich muss aus irgendwelchen Gründen meine Reise abbrechen (Todesfall o.ä.). Dazu muss ich meinen Rückflug umbuchen.
Jetzt kann es sein, dass die Airline mir zeitnah keinen Rückflug anbieten kann. Kann ich einfach bei einer anderen Airline einen Flug buchen, welcher sehr wahrscheinlich wesentlich teurer ist? Werden dann diese Kosten von meiner Reiseabbruch-Versicherung übernommen?
Ich muss ehrlich sein, ich verstehe deine Frage nicht ganz und vorallem auch nicht, wie du den aktuellen Fall gelöst hast. Du bist doch auch jetzt von Denver nach Hause gekommen? Wenn du deinen Rückflug storniert hast, dann musst du einen neuen Flug gebucht haben.. So wird das auch bei einem Todesfall funktionieren.

Der Flug findet halt dann möglichst zeitnah statt und in meinen Versicherungsbedinungen steht nicht, dass ich nur mit Fligesellschaft xy fliegen darf oder zwingend mit der ursprünglich gebuchten Fluggesellschaft zurückfliegen muss.
 
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Reaktionen: Femminello

gertrud

Neues Mitglied
06.08.2024
8
12
Den Rückflug aus Denver hat die Auslandskrankenversicherung übernommen, da es auch um ein medizinisches Problem handelte. Die haben das alles organisiert und ich war 4 Tage später zu Hause.
Die Rücktrittsversicherung war am Sonntag telefonisch nicht zu erreichen, die habe ich angeschrieben und bereits da zum ersten Mal gestellt, denn die Airline konnte mir einen Rückflug erst 10 Tage später anbieten. Was hätte ich tun, wenn es jetzt eben kein medizinischer Notfall ist, sondern ein persönlicher? Buche ich selber einen Flug, der kurzfristig sicherlich deutlich mehr kostet? Bekomme ich diese Mehrkosten erstattet?
Und bis heute habe iche diese Frage von der Versicherung nicht beantwortet bekommen.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.109
1.195
NRW
[...] Was hätte ich tun, wenn es jetzt eben kein medizinischer Notfall ist, sondern ein persönlicher? [...]
Was ist denn ein persönlicher Notfall? Wie schon erwähnt, schau bitte mal in deine Versiicherungsbedingungen. Dort ist erläutert, in welchen Fällen deine Versicherung zahlt (und in allen, die dort nicht stehen, zahlt sie auch nicht!) und welche Kosten sie erstattet.
Allgemein lässt sich das nicht beantworten.