Flugplanänderungen am besten ausnutzen

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FtlBer

Aktives Mitglied
13.07.2022
169
156
TXL/BER
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Hallo Zusammen,

die Corona-bedingten Flugplanänderungen halten ja nun bei Airlines der LH-Group schon seit über 2 Jahren an.
Falls es zu so einer kommt bekommt man eine Mail in der einem drei Optionen vorgeschlagen werden:
1. Flugplanänderung akzeptieren
2. Rückerstattung des Tickets
3. Flug stornieren und Ticket später verwenden

Ganz klein und versteckt, findet man aber auch die Option das Service-Center für eine Umbuchung des Fluges auf LHs Kosten durchzuführen.

So ist es mir nach viel Schweiß und Tränen im Service-Center bereits gelungen BER-FRA-JFK JFK-ZRH-BER auf BER-VIE-EWR JFK-GVA-ZRH-BER umzubuchen. Nur möglich dadurch, dass der Abflug des Fluges von JFK nach ZRH eine Stunde nach hinten verlegt wurde. Doch das eigentlich spannende findet man, wenn man auf die Buchungsklasse schaut. Von P-P-P-P auf D-D-J-J-J. Also praktisch doppelte Meilen. Und das auf den Nacken der LH. Der einzige Nachteil: Stunden im Service-Center verbringen.

Sollte man so mit diesen Flugplanänderungen umgehen?
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.417
703
Darmstadt
Das hat ein Bekannter von mir mit AMS BKK Tickets x-mal so gemacht und es von BK K auf Y oder B gebracht. Gab dann auch ordentlich Statusmeilen.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.370
990
Hallo Zusammen,

die Corona-bedingten Flugplanänderungen halten ja nun bei Airlines der LH-Group schon seit über 2 Jahren an.
Falls es zu so einer kommt bekommt man eine Mail in der einem drei Optionen vorgeschlagen werden:
1. Flugplanänderung akzeptieren
2. Rückerstattung des Tickets
3. Flug stornieren und Ticket später verwenden

Ganz klein und versteckt, findet man aber auch die Option das Service-Center für eine Umbuchung des Fluges auf LHs Kosten durchzuführen.

So ist es mir nach viel Schweiß und Tränen im Service-Center bereits gelungen BER-FRA-JFK JFK-ZRH-BER auf BER-VIE-EWR JFK-GVA-ZRH-BER umzubuchen. Nur möglich dadurch, dass der Abflug des Fluges von JFK nach ZRH eine Stunde nach hinten verlegt wurde. Doch das eigentlich spannende findet man, wenn man auf die Buchungsklasse schaut. Von P-P-P-P auf D-D-J-J-J. Also praktisch doppelte Meilen. Und das auf den Nacken der LH. Der einzige Nachteil: Stunden im Service-Center verbringen.

Sollte man so mit diesen Flugplanänderungen umgehen?
Was ist denn mit Service Center gemeint? Beispielseise auf der Empore in Fra?
 

MaxHDD

Aktives Mitglied
14.07.2016
117
125
Hallo Zusammen,

die Corona-bedingten Flugplanänderungen halten ja nun bei Airlines der LH-Group schon seit über 2 Jahren an.
Falls es zu so einer kommt bekommt man eine Mail in der einem drei Optionen vorgeschlagen werden:
1. Flugplanänderung akzeptieren
2. Rückerstattung des Tickets
3. Flug stornieren und Ticket später verwenden

Ganz klein und versteckt, findet man aber auch die Option das Service-Center für eine Umbuchung des Fluges auf LHs Kosten durchzuführen.

So ist es mir nach viel Schweiß und Tränen im Service-Center bereits gelungen BER-FRA-JFK JFK-ZRH-BER auf BER-VIE-EWR JFK-GVA-ZRH-BER umzubuchen. Nur möglich dadurch, dass der Abflug des Fluges von JFK nach ZRH eine Stunde nach hinten verlegt wurde. Doch das eigentlich spannende findet man, wenn man auf die Buchungsklasse schaut. Von P-P-P-P auf D-D-J-J-J. Also praktisch doppelte Meilen. Und das auf den Nacken der LH. Der einzige Nachteil: Stunden im Service-Center verbringen.

Sollte man so mit diesen Flugplanänderungen umgehen?
Du bist da etwas ganz großem auf der Spur!………

Sollte ist so eine Sache, weil das eigtl Ziel ist ja zu fliegen. Meistens…. Es ist immer ein geben und nehmen! Nicht übertreiben, aber da kann man schon sehr von profitieren!
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.503
20.446
FRA
Auch sowas wie AMS-MUC-BKK zu MUC-BKK zu machen funktionierte zu Corona-Hoch-Zeiten. Ob das jetzt, bei überfüllten Fliegern, immer noch so ist, weiß ich nicht.
 

nasenbär3000

Aktives Mitglied
25.04.2022
115
56
In meinem Fall war die Buchung CDG-VIE-BKK-FRA-SXB. Der LH Flug von BKK wurde nach MUC verlegt. Ich konnte das ganze auf BRU-VIE-BKK-MUC-CGN und and uns bevorzugten Tagen (einen Tag vorher jeweils) umbuchen, was für uns (Wohnsitz Köln) super war. Buchungsklasse wurde von P auf J geändert in beide RIchtungen.
 

FtlBer

Aktives Mitglied
13.07.2022
169
156
TXL/BER
In meinem Fall war die Buchung CDG-VIE-BKK-FRA-SXB. Der LH Flug von BKK wurde nach MUC verlegt. Ich konnte das ganze auf BRU-VIE-BKK-MUC-CGN und and uns bevorzugten Tagen (einen Tag vorher jeweils) umbuchen, was für uns (Wohnsitz Köln) super war. Buchungsklasse wurde von P auf J geändert in beide RIchtungen.
Wundert mich tatsächlich, dass man das Datum ändern kann, ging bei mir nicht. Hast du angerufen oder am Schalter?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.114
31.593
MUC
Das hat ein Bekannter von mir mit AMS BKK Tickets x-mal so gemacht und es von BK K auf Y oder B gebracht. Gab dann auch ordentlich Statusmeilen.

Ich selbst habe es so geschafft, von Buchungsklasse I auf D zu kommen, wobei das eigentlich gar nicht mein Ansinnen war. Aber Meilen für ein Meilenticket zu bekommen, da sagt man nicht "Nein".
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Also praktisch doppelte Meilen. Und das auf den Nacken der LH. Der einzige Nachteil: Stunden im Service-Center verbringen.

Sollte man so mit diesen Flugplanänderungen umgehen?
Wenn man es auf die Meilen anlegt und einem der Aufwand egal ist. Ansonsten immer je nachdem, was man will.

Will man z.B. vor allem die Entschädigung haben und der Flug an sich und An- / Abreiseaufwand interessiert nicht, kann man auch das Ganze ignorieren und dann eben einfach am Flughafen aufschlagen und somit das kurzfristige Denied Boarding versuchen zu provozieren. Die können ja nicht mal den Zugang der Email belegen und keine Reaktion führt nie zu einer Zustimmung zu irgendwas, sprich es gilt der ursprüngliche Vertrag als vereinbart. Den Rest macht der Anwalt.

Oder wenn unklar ist, ob und wann man eigentlich noch fliegen will, einfach abwarten bis ca. 1 Woche vorher und wann es klar ist, dann von seinen Rechten gebrauch machen und ihnen mitteilen, was man gewählt hat und will. So hält man sich die Entscheidung lange offen und bucht nicht 3x um.

Ist die Alternative hingegen gut und man rechnet mit Überbuchung und will auf jeden Fall so fliegen, sollte man vielleicht doch frühzeitig bestätigen.

Aber grundsätzlich ist das Vorgehen von Lufthansa der rechtlich nicht ganz saubere Versuch, die Kunden unter Druck zu setzen, frühzeitig eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Das müssen die nicht machen, denn die EU-Verordnung legt dem Kunden keine Frist auf. Letztendlich muß man nach den eigenen Präferenzen entscheiden. Einige lassen sich sicherlich auch verleiten, frühzeitig was Ungünstiges zu akzeptieren.
 

FtlBer

Aktives Mitglied
13.07.2022
169
156
TXL/BER
Wenn man es auf die Meilen anlegt und einem der Aufwand egal ist. Ansonsten immer je nachdem, was man will.

Will man z.B. vor allem die Entschädigung haben und der Flug an sich und An- / Abreiseaufwand interessiert nicht, kann man auch das Ganze ignorieren und dann eben einfach am Flughafen aufschlagen und somit das kurzfristige Denied Boarding versuchen zu provozieren. Die können ja nicht mal den Zugang der Email belegen und keine Reaktion führt nie zu einer Zustimmung zu irgendwas, sprich es gilt der ursprüngliche Vertrag als vereinbart. Den Rest macht der Anwalt.

Oder wenn unklar ist, ob und wann man eigentlich noch fliegen will, einfach abwarten bis ca. 1 Woche vorher und wann es klar ist, dann von seinen Rechten gebrauch machen und ihnen mitteilen, was man gewählt hat und will. So hält man sich die Entscheidung lange offen und bucht nicht 3x um.

Ist die Alternative hingegen gut und man rechnet mit Überbuchung und will auf jeden Fall so fliegen, sollte man vielleicht doch frühzeitig bestätigen.

Aber grundsätzlich ist das Vorgehen von Lufthansa der rechtlich nicht ganz saubere Versuch, die Kunden unter Druck zu setzen, frühzeitig eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Das müssen die nicht machen, denn die EU-Verordnung legt dem Kunden keine Frist auf. Letztendlich muß man nach den eigenen Präferenzen entscheiden. Einige lassen sich sicherlich auch verleiten, frühzeitig was Ungünstiges zu akzeptieren.
In der Mail wird einem ja aber eine Deadline gesetzt, ich hatte z.B. gut anderthalb Monate Zeit mich zu entscheiden. Deadline war 2 Monate vor Abflug. Was passiert wenn diese Deadline dann überschritten wird? Wählt Lufthansa für einen?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
In der Mail wird einem ja aber eine Deadline gesetzt, ich hatte z.B. gut anderthalb Monate Zeit mich zu entscheiden. Deadline war 2 Monate vor Abflug. Was passiert wenn diese Deadline dann überschritten wird? Wählt Lufthansa für einen?
Sie stornieren den vermutlich intern - für Dich wählen dürfen sie nicht. Schweigen ist rechtlich bei Verbrauchern nie eine wirksame Zustimmung und die Deadline unwirksam.

Das ändert nämlich nix an dem Beförderungsvertrag, den sie nicht so wie gebucht erfüllen werden und dem damit verbundenen Wahlrecht für Dich. Du kannst der Airline zu jedem Zeitpunkt, der Dir beliebt, mitteilen, wie du dich entschieden hast. Sprich auch relativ kurzfristig und nach der Frist, daß du jetzt den nächstmöglichen Ersatzflug (egal mit welcher Airline) oder einen späteren verfügbaren Flug derselben Airline oder die Erstattung haben willst.

Problematisch wird das eigentlich nur bei wenigen Alternativen und starker Buchung. Wo es keine Beförderungsmöglichkeit mehr gibt, weil alles ausgebucht ist, wird das dann lästig. Learjet einklagen ist mit etwas zu hohen Vorlaufkosten verbunden. 8-;
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.114
31.593
MUC
In der Mail wird einem ja aber eine Deadline gesetzt, ich hatte z.B. gut anderthalb Monate Zeit mich zu entscheiden. Deadline war 2 Monate vor Abflug. Was passiert wenn diese Deadline dann überschritten wird? Wählt Lufthansa für einen?

Ja, und sie wählen dann wohl in der Regel die Stornierung und Erstattung. Rechtlich ist das Vorgehen aber sicher mindestens zweifelhaft.
 
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Reaktionen: FtlBer

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.089
3.390
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wenn man es auf die Meilen anlegt und einem der Aufwand egal ist. Ansonsten immer je nachdem, was man will.

Will man z.B. vor allem die Entschädigung haben und der Flug an sich und An- / Abreiseaufwand interessiert nicht, kann man auch das Ganze ignorieren und dann eben einfach am Flughafen aufschlagen und somit das kurzfristige Denied Boarding versuchen zu provozieren. Die können ja nicht mal den Zugang der Email belegen und keine Reaktion führt nie zu einer Zustimmung zu irgendwas, sprich es gilt der ursprüngliche Vertrag als vereinbart. Den Rest macht der Anwalt.

Oder wenn unklar ist, ob und wann man eigentlich noch fliegen will, einfach abwarten bis ca. 1 Woche vorher und wann es klar ist, dann von seinen Rechten gebrauch machen und ihnen mitteilen, was man gewählt hat und will. So hält man sich die Entscheidung lange offen und bucht nicht 3x um.

Ist die Alternative hingegen gut und man rechnet mit Überbuchung und will auf jeden Fall so fliegen, sollte man vielleicht doch frühzeitig bestätigen.

Aber grundsätzlich ist das Vorgehen von Lufthansa der rechtlich nicht ganz saubere Versuch, die Kunden unter Druck zu setzen, frühzeitig eine verbindliche Entscheidung zu treffen. Das müssen die nicht machen, denn die EU-Verordnung legt dem Kunden keine Frist auf. Letztendlich muß man nach den eigenen Präferenzen entscheiden. Einige lassen sich sicherlich auch verleiten, frühzeitig was Ungünstiges zu akzeptieren.
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Bleibt die Frage, ob auch E-Mails mit Flugzeitenänderungen für die Lufthansa als Newsletter zählen... :unsure:
Im Zweifel die E-Mails zu Flugzeitenänderungen gar nicht mehr öffnen :ROFLMAO:
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Oracle Responsys
Die folgenden Daten werden durch das Zustellungstool Responsys zu Marketing-, Optimierungs- und rechtlichen Zwecken verarbeitet:
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  • Zeitpunkt des Öffnens und Zeitpunkt der Klicks
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Zumindest jedes gescheite E-Mailprogram führt keinerlei Scripte oder ins Netz verweisende Links aus, ohne vorher Zustimmung vom Nutzer zu fragen. Sprich nichts von dem funktioniert dann. Aber natürlich paßt das alles irgendwie ins Bild.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.089
3.390
CGN / MUC / ZRH / EWR
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300x250
Zumindest jedes gescheite E-Mailprogram führt keinerlei Scripte oder ins Netz verweisende Links aus, ohne vorher Zustimmung vom Nutzer zu fragen. Sprich nichts von dem funktioniert dann. Aber natürlich paßt das alles irgendwie ins Bild.
Das E-Mail Programm sollte halt von Haus aus Grafiken/HTML nicht laden, dann dürfte es passen.
Open Tracking läuft ja in der Regel über unsichtbare Grafiken, die vom Server bei Öffnung geladen werden :D