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Hi zusammen,
habe nun das erste mal bei einer Pauschalreise eine bzw. gleich zwei Flugzeitenänderungen bekommen (etwas mehr als zwei Wochen vor Abflug).
Auf dem Hinflug geht ein halber Tag futsch, beim Rückflug ist der Tag komplett verloren.
Auch wenn die Reiseveranstalter ja immer gerne von "unverbindlichen" Flugzeiten sprechen ist das ja eine massive Zeitenänderung und sollte einen Reisemangel darstellen. Jetzt versuche ich mich schlau zu machen, was das in Bezug auf Fluggastrechte / Entschädigung bedeutet.
Verstehe ich es richtig, dass hier die "Frankfurter Tabelle" zur Anwendung kommt oder kann sich der Reiseveranstalter rausreden, da ja nicht er sondern die Airline die Flüge verschoben hat? Leider gibt es keine Alternativflüge ab dem gewählten Airport zu besseren Zeiten.
In der Frankfurter Tabelle steht:
Das würde ja bei einer einwöchigen Reise bedeuten:
1) Jeweils 5% für Verschiebung von Hin- und Rückflug = 10% des Reisepreises
2) Zusätzlich für den Hinflug: 3h x 5% = 15% x (Reisepreis / 8) = 1,88% des Reisepreises
3) Zusätzlich für den Rückflug: 10h x 5% = 50% x (Reisepreis / 8) = 6,25% des Reisepreises
Insgesamt also etwa 18% des Reisepreises, oder habe ich hier einen Rechenfehler?
Wie läuft die "Mängelmeldung" genau ab? Muss ich vor bzw. während der Reise aktiv werden oder kann das nach Abschluss der Reise eingefordert werden? Hat da jemand Erfahrungen?
Danke
habe nun das erste mal bei einer Pauschalreise eine bzw. gleich zwei Flugzeitenänderungen bekommen (etwas mehr als zwei Wochen vor Abflug).
Hinflug: verschoben von 03:45 Uhr auf 10:45 Uhr (also 7 Stunden später)
Rückflug: verschoben von 23:15 Uhr auf 08:45 Uhr (also 14,5 Stunden früher)
Auf dem Hinflug geht ein halber Tag futsch, beim Rückflug ist der Tag komplett verloren.
Auch wenn die Reiseveranstalter ja immer gerne von "unverbindlichen" Flugzeiten sprechen ist das ja eine massive Zeitenänderung und sollte einen Reisemangel darstellen. Jetzt versuche ich mich schlau zu machen, was das in Bezug auf Fluggastrechte / Entschädigung bedeutet.
Verstehe ich es richtig, dass hier die "Frankfurter Tabelle" zur Anwendung kommt oder kann sich der Reiseveranstalter rausreden, da ja nicht er sondern die Airline die Flüge verschoben hat? Leider gibt es keine Alternativflüge ab dem gewählten Airport zu besseren Zeiten.
In der Frankfurter Tabelle steht:
zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus: 5% Minderung des Reisepreises
Für jede weitere Stunde Verspätung erhalten Sie 5% des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück
Das würde ja bei einer einwöchigen Reise bedeuten:
1) Jeweils 5% für Verschiebung von Hin- und Rückflug = 10% des Reisepreises
2) Zusätzlich für den Hinflug: 3h x 5% = 15% x (Reisepreis / 8) = 1,88% des Reisepreises
3) Zusätzlich für den Rückflug: 10h x 5% = 50% x (Reisepreis / 8) = 6,25% des Reisepreises
Insgesamt also etwa 18% des Reisepreises, oder habe ich hier einen Rechenfehler?
Wie läuft die "Mängelmeldung" genau ab? Muss ich vor bzw. während der Reise aktiv werden oder kann das nach Abschluss der Reise eingefordert werden? Hat da jemand Erfahrungen?
Danke