Flugverschiebungen und Annulierungen

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Loveyou

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01.04.2014
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Da ich in diesem Winter vermehrt auf Mittelmeer-Kreuzfahrten gehe , fliege ich erstmals öfter als ein oder zweimal im Jahr.
Für meine beiden nächsten Kreuzfahrt- Anflüge hat es mich nun so richtig unvermutet getroffen.

1. KF Hinflug Vueling verschiebt den Flug um fünf Stunden nach Hinten! Ihre AGB's lassen FÜNF Stunden zu. Komme so nicht mehr pünktlich zum Einschiffen! Absage nachdem alle anderen Flüge natürlich horrend teuer geworden sind.
1. KF Rückflug über Frankreich nach D , zweiter leg Volotea. Hat keine Lust und ist annuliert. Erster leg nun "umsonst", andere Flugmöglichkeiten nun teuer.
2. KF Hinflug: Auch zwei leg, wollte mit Wizz Air über Osteuropa ans östliche Mittelmeer. Wizz Air hat dann mal eben den Flug, zweites leg, von Abends auf die frühen Morgenstunden des nächsten Tages verschoben, aber nicht genügend Zeit für einen lohnenden Hotelaufenthalt.
2. KF Rückflug Ryan Air hat ersten Flug des Frühjahres an dieser Destination annuliert, den am nächsten Tag zugleich ums doppelte teuerer gemacht!

Und eurowings hat mir gerade einen Feiertagsflug nach Oslo annuliert......

Ich denke, die EU-Fluggastrechte-Verordnung sollte nochmal gründlich überarbeitet werden!
 
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thbe

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27.06.2013
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Ich denke, die EU-Fluggastrechte-Verordnung sollte nochmal gründlich überarbeitet werden!
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung verbietet keine Annullierungen, sondern regelt, welche Rechte ein Fluggast gegenüber der Airline u.a. im Falle einer Annullierung hat.
 
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Loveyou

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01.04.2014
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Für mich klingen diese Flüge stark nach Buchung über kiwi…
Wizzair bietet meines Wissens selbst grundsätzlich nur p2p an. (Kann aber auch sein dass ich mich irre)
Buche grundsätzlich über trip.com und bin dort Platin , bald Diamond. Auch wegen der Lounge Passes.
Alle Meine genannten Fälle bzw . Flüge sind über trip.com. Aber auch bei Direktbuchung bei den Fluggesellschaften hätte ich das selbe Schicksal erlitten.
 

Loveyou

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01.04.2014
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Die EU-Fluggastrechte-Verordnung verbietet keine Annullierungen, sondern regelt, welche Rechte ein Fluggast gegenüber der Airline u.a. im Falle einer Annullierung hat.
Es geht darum, dass Flüge verschoben und auch annuliert werden können bis 14 Tage vor dem gebuchten Flug. Und der potentielle Fluggast schaut in die Röhre ohne jede Haftung der Fluggesellschaft. Sprich der Kunde kann praktisch sich nicht auf Buchungen verlassen, die Wochen, Monate vorher getätigt worden sind.
Und deswegen sollte die EU Fluggastrechteverordnung genau dieses unsägliche Verhalten der Fluggesellschaft unterbinden.
 

thbe

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27.06.2013
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Es geht darum, dass Flüge verschoben und auch annuliert werden können bis 14 Tage vor dem gebuchten Flug. Und der potentielle Fluggast schaut in die Röhre ohne jede Haftung der Fluggesellschaft. Sprich der Kunde kann praktisch sich nicht auf Buchungen verlassen, die Wochen, Monate vorher getätigt worden sind.
Und deswegen sollte die EU Fluggastrechteverordnung genau dieses unsägliche Verhalten der Fluggesellschaft unterbinden.
Die Airline kann Flüge auch 10 Minuten nach vollständigem Boarding annullieren.

Eine Ausgleichszahlung erhältst Du nicht, wenn bis 14 Tage vorher annulliert wird.

Du hast - sofern die Voraussetzungen von EU261 erfüllt sind - das Recht auf eine kostenlose Umbuchung auf andere Flüge, auch anderer Airlines. Ob die Ersatzbeförderung doppelt so teuer ist oder zehn Mal so teuer, das ist nicht Dein Problem, sondern das der Airline, die den Flugannulliert hat.