Flugverspätung v.Köln nach Ägypten um 7,5 Stunden

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ameryjoline

Neues Mitglied
07.05.2012
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Hallo, ich habe mal eine Frage, ich bin neu hier....
Freunde von uns sind über Ostern nach Ägypten geflogen. Eigentlich war geplanter Abflug 0.50 Uhr, im Endeffekt ging der Flieger dann erst um 08.20 Uhr los und Ankunft im Hotel war 16 Uhr. Der Flug war also 7,5 Stunden verspätet. Der Grund: Ein Crewmitglied war krank und es musste Ersatz gesucht werden.
Reisepreis war für 4 Personen 7600 Euro. Muss man sich da mit 81 Euro (lt. Schreiben von TUI) für alle zusammen zufrieden geben? Schließlich war im Endeffekt fast ein Urlaubstag weg. Ankuft im Hotel wäre normalerweise schon früh morgen gewesen.
Für ein Paar Erfahrungstipps wären wir dankbar, da wir uns so gar nicht auskennen. Ich habe hier schon viel gelesen. Die meisten gehen ja mit dem Rechtsanwalt dagegen vor....
 

umsteiger

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22.01.2012
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Nein, sie haben vermutlich Anspruch auf 400 bzw. 600 Euro pro Nase. Dass mal ein Crewmitglied erkrankt ausfällt, ist normal und begründet keine außergewöhnlichen Umstände. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Entfernung des deutschen vom ägyptischen Flughafen. Ab 3500 km wären es 600 Euro.

Edit: Anspruch richtet sich allerdings ausschließlich gegen Airline.

Reiserechtlich wären gegenüber dem Veranstalter zehn Prozent des Tagespreises drin. Vereinzelt rechnen allerdings Gerichte die Ausgleichszahlung auf eine reiserechtliche Minderung an. Macht also Sinn, es bei den 1600 bzw. 2400 gegenüber Airline zu belassen.
 
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europetrav

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10.04.2012
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Das war vermutlich eine Pauschalreise und kein einfacher Flug, da zählen die pauschalen Verspätungsbeträge nicht.
 

asahi

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08.04.2010
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Wismut Aue
Gibt es bei Pauschalreisen nicht so einen Passus das der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag zählt und auch eine Flugzeitänderung zu akzeptieren ist.
 

tian

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26.12.2009
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Gibt es bei Pauschalreisen nicht so einen Passus das der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag zählt und auch eine Flugzeitänderung zu akzeptieren ist.

Da sich unser Umsteiger zu 100% sicher ist, kann das ja nicht sein.
 

europetrav

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10.04.2012
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Aber sicher doch. Flug ist Flug.

Dem ist nicht so, man vertraue doch mal den Juristen ;)

Der Einfachheit halber aus einem anderen Forum kopiert (mangels Kommentar kann ich gerade eh keine valide Antwort zu der Minderungshöhe geben)
Es gibt zwar die EU-Fluggastverordnung, wonach ein Fluggast (ganz gleich, ob Linienfluggast, Charterfluggast, Billigfluggast) im Falle einer Flugverspätung ab einem bestimmten Zeitraum gewisse Rechte (Getränke, Verpflegung, Rücktritt, Geldrückzahlung) hat. Diese Regelung gilt allerdings nur für Flugbuchungen, die direkt bei einer Linien-, Charter- oder Billigfluggesellschaft getätigt wurden. Für Flugreisen, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht werden, gilt diese EU-Verordnung nicht! - Das hat zwei Gründe: 1. Man hat als Reisender seinen Reiseveranstalter und nicht die Fluggesellschaft als Vertragsparnter. 2. Bei Pauschalreisen gelten andere Preiszusammensetzungen (Hotel, Verpflegung, Flug, ggf. Mietwagen und Ausflüge).
Sicherlich hat man Anspruch auf Schadenersatz (entstandene Mehrkosten für Transport von Flughafen H nach HH). [Anmerkung: Hier wohl nicht einschlägig]
Ferner hat man zusätzlich einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Die Erfahrungssätze, die bei Gerichten durchgewunken werden sind folgende: Jede Stunde die für die Rückreise länger benötigt wurde als geplant / vertraglich zugesichert ergibt einen Minderungsanspruch von 5 % des anteiligen Tagesreisepreises.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Gibt es bei Pauschalreisen nicht so einen Passus das der An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag zählt und auch eine Flugzeitänderung zu akzeptieren ist.

Das ist allerdings ein anderer Sachverhalt. Im Ausgangsbeitrag war nicht von einer Flugzeitenänderung die Rede, sonder von einem verspäteten Abflug. Hier gilt reiserechtlich: Ab der fünften Stunde pro Stunde fünf Prozent des Tages-Reisepreises Minderung.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Und nochmal zusammengefasst, weil hier einiges durcheinandergewürfelt wurde:

Bei einer Verspätung - egal ob Pauschalreise oder nicht - gilt grundsätzlich die EU-VO 261/2004. Im Ausgangsfall bietet es sich daher an, fluggastrechtlich vorzugehen, daher gegen die ausführende Airline, NICHT gegenüber dem Veranstalter der Reise.

Davon unabhängig ist der Preis einer Reise, bei der sich der Abflug dermaßen verzögert, auch GEMINDERT, wobei es keine Rolle spielt, WARUM es zur Verspätung kommt. In dem Fall gilt: Fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises ab der fünften Stunde. DIESER Anspruch ist allerdings gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

Hoffe, dass jetzt alles soweit klar ist. :idea:
 
A

Anonym12392

Guest
Umsteiger hat recht. Zumindest wenn man die Tickets schon hat, hat man alle Rechte aus der VO
 

pimpcoltd

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03.07.2009
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Alle sagen sie haben recht. Wer hat denn jetzt recht?

Die VO ist auch auf verspätete Flüge, die Teil einer Pauschalreise sind, anwendbar:

VO 261/2004 meinte:
Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken.

Dementsprechend heißt es in der VO an zahlreichen Stellen: "Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen".

Zumindest wenn man die Tickets schon hat, hat man alle Rechte aus der VO

Dies allerdings nur solange, wie nicht die Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird (Art. 3 Abs. 6 S. 2 VO).
 

ameryjoline

Neues Mitglied
07.05.2012
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Leider konnte ich die Diskussion nicht mitverfolgen, da mein Internet nicht so wollte wie ich. Im Endeffekt bin ich nun auch nicht viel weiter. Sollten meine Bekannten nun doch noch mal Ansprüche gegen die Airline geltend machen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Zusammenfassung:

Du musst zwischen reiserechtlichen und fluggastrechtlichen Ansprüchen unterscheiden: reiserechtliche Ansprüche, hier: Minderung, gegen Veranstalter. Fluggastrechtlichie Ansprüche gegen Airline.

Aktueller Stand der Rechtsprechung ist, dass Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge hinsichtlich der Ausgleichszahlung denen annullierter Flüge gleichzustellen sind. Im Klartext: Ausgleichszahlung bei verspätungsbedingtem Zeitverlust am Endziel von mindestens drei Stunden. Ist bei deinen Freunden also locker erfüllt.

Da ein krankes Crewmitglied kaum außergewöhnliche Umstände begründen wird können, sind die Erfolgsaussichten sehr hoch. Aber natürlich nur, wenn deine Freunde das auch durchziehen. Denn "freiwillig" zahlen die wenigstens Airlines eine Ausgleichszahlung.

Soweit hier infrage gestellt wurde, dass die maßgebliche EU-VO 261/2004 auch bei Pauschalreisen anzuwenden ist, dürfte das wohl geklärt sein.

Kurz: Logisch, anmelden! Warum sollen die auf die 400 bis 600 Euro verzichten?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Da ein krankes Crewmitglied kaum außergewöhnliche Umstände begründen wird können, sind die Erfolgsaussichten sehr hoch.

Nur der guten Form halber und um Dir vielleicht noch einen weiterführenden Rat geben zu können:

Um welche Airline und welche Strecke handelte es sich denn? Das ist insofern nicht ganz unwichtig, als daß die Krankheit / die Verletzung eines Crewmitgliedes von verschiedenen Gerichten auch schon verschieden gewertet wurde.

Wenn einer Lufthansa am Hauptstützpunkt FRA ein Besatzungsmitglied ausfällt, so ist die Bereithaltung einer ausreichen großen Ersatztruppe Teil des operativen Kerngeschäftes.

Ebenso wurde auch schon geurteilt, als bei der Condor ein Besatzungsmitglied in der Türkei krank wurde - an einem Ort, der mehrfach täglich von der Condor angeflogen wurde und wo ein solches Vorkommnis daher zum normalen Betriebsrisiko gehört und man daher Kompensationspflichtig wurde.

Es gab aber auch schon den Fall, wo Fluggäste 28h verspätet nach Hause kamen weil auf einem Einzelcharter in eine sonst nicht angeflogene Gegend ein Besatzungsmitglied krank wurde und erst ein Ersatz aus dem nächstgelegenen (tausende km enfernten) Ort, wo gerade eine Crew im Layover war, eingeflogen werden mußte (ich meine es war Manaus und das Ersatzcrewmitglied wurde spontan aus der DomRep geholt). Da gab es KEINE Kompensation.