Flugzeitänderung, Ausgangsperre

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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
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Hallo zusammen,

ich habe schon die Suchfunktion genutzt, aber nichts passendes gefunden. Heute habe ich eine Mail von meinem Reiseveranstalter (Pauschalreise) eine mail erhalten, dass sich meine Flugzeit um 13 Stunden nach hinten verschiebt. Das verursacht für uns verschiedene Probleme:

1.) Durch die neue Flugzeit kommen wir in Konflikt mit der Ausgangssperre. Das ist besonders ärgerlich, da wir pro Person ca. 130 EUR mehr bezahlt haben, um einen ausgangsperrekonformen Flug zu bekommen.

2.) Durch die geänderte Flugzeit ist meine Heimatadresse eventuell nicht mehr mit dem ÖV erreichbar. Es sind nur noch 39 Mintuen von der Ankunft bis zur letzten ÖV Verbindung. Wird knapp in MUC. Wegen der Ausgangssperre ist auch Privatabholung nicht möglich, so dass nur Taxi bleibt (ca. 120 EUR im Nachttarif). Ganz davon abgesehen, dass meine Verwandtschaft nicht begeistert sein wird, nachts um Mitternacht zum Flughafen zu fahren.

Daher wollte ich nun fragen welche Rechte ich habe. Einerseits gegen den Reiseveranstalter. Ich denke hier an Preisminderung, Erstattung der Taxikosten, Recht auf einen anderen Flug.

Andererseits wollte ich wissen, wie es sich mit der Ausgangssperre verhält. Besteht Aussicht auf eine Ausnahmegenehmigung? Oder reicht es, einen Ausdruck der Flugzeitverschiebung mitzuführen? Darauf zu hoffen, dass man nicht kontrolliert wird, möchte ich nicht riskieren, da ich nächstes Jahr den Jagschein machen will und eine Anzeige dieses Vorhaben erheblich gefährdet. Dank unserer lieben Reichsbürger sind die Waffenbehörden ziemlich pingelig, eher sogar paranoid geworden. Auch wenns wahrscheinlich keine Vorstrafe wird, so wirds sicher einen NADIS Eintrag geben, und der bleibt 120 volle Kalenderjahre erhalten. Nicht zu verwechseln mit dem BZR. Aber jeder, der eine Sicherheitsüberprüfung braucht oder was mit Waffen machen will, wird auch im NADIS überprüft.

Vielen Dank im Voraus.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
auch im Taxi verstößt du gegen die Ausgangssperre, würde ich annehmen
bist dann halt "nur" du und nicht auch noch die Verwandtschaft, die dich abholt
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
auch im Taxi verstößt du gegen die Ausgangssperre, würde ich annehmen
bist dann halt "nur" du und nicht auch noch die Verwandtschaft, die dich abholt
Ja, das weiss ich. Das war aber nicht Ziel meiner Frage. Mich interessiert, welche Rechte ich gegen den Reiseveranstalter habe. Und wenn der das wirklich einfach so darf, welche Möglichkeit ich für eine Ausnahme von der Ausgangssperre habe.

Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die das einfach so machen können. Der Fall ist wirklich extrem. Bei der ursrpünglichen Flugzeit ist noch ganz Süddeutschland mit dem ÖV ausgangsperrekonform zu erreichen, während mit der neuen Flugzeit sogar Münchner schon Probleme haben, mit dem ÖV nach Hause zu kommen.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
das Thema hier hattest du schon gesehn?
da wurden zumindest Teilaspekte deines Problems besprochen
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration teilt dazu mit:

Ein unverschuldeter Aufenthalt außerhalb der Wohnung nach Inkrafttreten der Ausgangssperre wegen einer Verspätung auf der Reise ist dann nicht ordnungswidrig, wenn man sich nach Wegfall des Hindernisses auf dem schnellsten Weg in die Wohnung begibt.

Siehe hier unter "Ausgangsbeschränkungen", Frage "Mein Zug hat Verspätung ...": https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.

Die Frage in den FAQ bezieht sich zwar nur auf Auto- und Zugfahrten, aber für eine Rückfahrt vom Flughafen nach einer Flugzeitenänderung durch den Veranstalter kann m.E. nichts anderes gelten, zumal diese mittels der Buchung und der Benachrichtigung über die Flugzeitenänderung nachweisbar ist.
 
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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
das Thema hier hattest du schon gesehn?
da wurden zumindest Teilaspekte deines Problems besprochen
Ja, dieses Posting kannte ich schon. Aber sich darauf zu verlassen, nicht kontrolliert zu werden möchte ich nicht, zumal das den Jagschein gefährden könnte. Dann hat die Polizei einen schlechten Tag.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Zu dem Thema sprach ich Gestern mit der Bundespolizei in Frankfurt. Wer mit einem Flieger ankommt, bekommt im Flughafen i.d.R. keine Probleme.
Auch kannst Du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Insb. mit der Mitteilung einer 13-stündigen Verspätung hättest Du im Extremfall sehr gute Karten.
Die Verspätungsmitteilung würde ich als Kopie eben mitnehmen - für den Fall der Fälle.

Das ist besonders ärgerlich, da wir pro Person ca. 130 EUR mehr bezahlt haben, um einen ausgangsperrekonformen Flug zu bekommen.
Gerade bei Pauschalreisen sind Aufpreise für attraktive Flugzeiten reine Abzocke! Die Flugzeiten dürfen sanktionfrei nach Belieben des Reiseveranstalters trotzdem verändert werden!
 
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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
Also ich habe mich jetzt noch einmal beim Reiseveranstalter beschwert und bisschen gegoogelt. Der Reiseveranstalter behauptet, dass der ursprüngliche Flug gecancelt wurde (ist jedoch auf der EW-Seite immer noch buchbar) und deshalb kein anderer Flug möglich sei. Also ich finde unabhängig von der Ausgangssperre die Verlegung unzumutbar (Störung der Nachtruhe, Heimfahrt mit ÖV nur noch eingeschränkt möglich). Ich habe folgende Rechte gefunden:

1.) Buchung eines Ersatzfluges und dann Erstattung fordern (notfalls auch per Gericht)
2.) kostenfreie Stornierung
3.) Minderung des Tagesreisepreises um 5% für die ersten 4 Stunden und dann 5% für jede weitere Stunde. Macht 50% vom Preis des letzten Reisetages. Zuzüglich noch Erstattung des Taxipreises, wenn eine ÖV-Fahrt nicht mehr möglich ist.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Falls die Mitteilung des Reiseveranstalters schriftlich vorliegt, dass der Flug gestrichen wurde, dann würde ich den Reiseveranstalter schriftlich und nachweisbar auffordern, den gleichen Eurowings wiederum zu Buchung (bzw. die Buchung wieder zu aktivieren). Nach Ablauf einer kurzen Frist würde ich den Eurowings selbst buchen und dieses Geld im nachhinein beim Reiseveranstalter einklagen.
 
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aurum

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13.01.2016
1.429
154
es gibt dann aber weitere Verwicklungen z.B. beim Transfer am Urlaubsort zum Flughafen am Rückreisetag, wenn er einen anderen Flieger hat als laut Unterlagen des Veranstalters
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
Falls die Mitteilung des Reiseveranstalters schriftlich vorliegt, dass der Flug gestrichen wurde, dann würde ich den Reiseveranstalter schriftlich und nachweisbar auffordern, den gleichen Eurowings wiederum zu Buchung (bzw. die Buchung wieder zu aktivieren). Nach Ablauf einer kurzen Frist würde ich den Eurowings selbst buchen und dieses Geld im nachhinein beim Reiseveranstalter einklagen.
Erst einmal Vielen Dank für alle Antworten. Mittlerweile ist es wohl tatsächlich so, dass es den Flug nicht mehr gibt. Hat mir der Reiseveranstalter noch einmal bestätigt. Hätte ich auch Anspruch auf einen Ersatzflug nach Stuttgart oder Frankfurt mit Ankunft am frühen Nachmittag (es gäbe solche Flüge).

Wegen der Ausganssperre mache ich mir mittlerweile keine Sorgen mehr, dafür aber wegen des Nachtflugverbotes in München. Denn der neue Flug kommt kurz vorher an, und wenn wir nicht rechtzeitig in München sind, haben wir wirklich ein sehr grosses Problem. Ausserdem wäre eine ausreichende Nachtruhe angenehm, wenn man am nächsten Tag wieder um 06:00 aufstehen muss.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.808
2.017
Erst einmal Vielen Dank für alle Antworten. Mittlerweile ist es wohl tatsächlich so, dass es den Flug nicht mehr gibt. Hat mir der Reiseveranstalter noch einmal bestätigt. Hätte ich auch Anspruch auf einen Ersatzflug nach Stuttgart oder Frankfurt mit Ankunft am frühen Nachmittag (es gäbe solche Flüge).

Wegen der Ausganssperre mache ich mir mittlerweile keine Sorgen mehr, dafür aber wegen des Nachtflugverbotes in München. Denn der neue Flug kommt kurz vorher an, und wenn wir nicht rechtzeitig in München sind, haben wir wirklich ein sehr grosses Problem. Ausserdem wäre eine ausreichende Nachtruhe angenehm, wenn man am nächsten Tag wieder um 06:00 aufstehen muss.
Nein, ein Anrecht auf einem Flug nach Stuttgart oder Frankfurt hast du nicht. Sofern kein Vollcharter hast du aber Anrecht auf einen Flug nach München, sofern zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug ein weiterer Flug stattfindet. Umgebucht werden soll auf die nächste verfügbare Verbindung mit freien Plätzen. Das wäre dann aber bei EW anzuregen und nicht beim Reisebüro.
 
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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
Nein, ein Anrecht auf einem Flug nach Stuttgart oder Frankfurt hast du nicht. Sofern kein Vollcharter hast du aber Anrecht auf einen Flug nach München, sofern zwischen dem ursprünglichen Flug und dem neuen Flug ein weiterer Flug stattfindet. Umgebucht werden soll auf die nächste verfügbare Verbindung mit freien Plätzen. Das wäre dann aber bei EW anzuregen und nicht beim Reisebüro.
Danke für die Antwort. Daraus entnehme ich, dass ich weiter mit EW verhandeln soll? Alternativerbindungen wären ein EW Flug über Köln oder ein LH Direktflug. Ausserdem gäbe es noch einen LH Flug über Frankfurt. Der nächste EW Direktflug nach MUC ist für mich inakzeptabel. Welche Verbindung soll ich wählen? Akzeptabel für mich wären alle 3.
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
321
124
Noch einmal vielen Dank für alle Antworten. Der Flug ist jetzt doch nicht gestrichen und ich wurde wieder auf den gewünschten Flug umgebucht.