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Nach "Schedule Change" - eigentlich Teilstornierung einer Umsteigeverbindung über ZRH was meine Heimreise um 2.5 Stunden verzögert, kommt mit der üblichen Ablehnung überhaupt goodies/Kulanz anzubieten folgender Textbaustein:
"Flugzeiten können daher nicht garantiert werden und sind kein Bestandteil des Vetrages zwischen Kunde und Fluggesellschaft. "
Die hiesigen Juristen werden gefragt: Musste grundsätzlich beidseitig gelten, oder?
Heisst: LX dürfen einen Flug aus dem Flugplan nehmen und Ersatz anbieten. Kunde darf entscheiden nicht zur Zeit am Ticket zu fliegen sondern kommt wenn er will und fliegt wenn's möglich ist. Da der Flugzeit kein Bestandteil des Vertrages ist.
"Flugzeiten können daher nicht garantiert werden und sind kein Bestandteil des Vetrages zwischen Kunde und Fluggesellschaft. "
Die hiesigen Juristen werden gefragt: Musste grundsätzlich beidseitig gelten, oder?
Heisst: LX dürfen einen Flug aus dem Flugplan nehmen und Ersatz anbieten. Kunde darf entscheiden nicht zur Zeit am Ticket zu fliegen sondern kommt wenn er will und fliegt wenn's möglich ist. Da der Flugzeit kein Bestandteil des Vertrages ist.