LX: Flugzeiten "kein Vertragsbestandteil"

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scoffer

Aktives Mitglied
03.10.2012
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Nach "Schedule Change" - eigentlich Teilstornierung einer Umsteigeverbindung über ZRH was meine Heimreise um 2.5 Stunden verzögert, kommt mit der üblichen Ablehnung überhaupt goodies/Kulanz anzubieten folgender Textbaustein:

"Flugzeiten können daher nicht garantiert werden und sind kein Bestandteil des Vetrages zwischen Kunde und Fluggesellschaft. "

Die hiesigen Juristen werden gefragt: Musste grundsätzlich beidseitig gelten, oder?

Heisst: LX dürfen einen Flug aus dem Flugplan nehmen und Ersatz anbieten. Kunde darf entscheiden nicht zur Zeit am Ticket zu fliegen sondern kommt wenn er will und fliegt wenn's möglich ist. Da der Flugzeit kein Bestandteil des Vertrages ist.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Wie das in der Schweiz konkret geregelt wäre, weiß ich nicht - bei uns war das lange Zeit so gängig und wurde 2013 untersagt, siehe z. B. berliner-zeitung.de - Urteile: Airlines dürfen Flugzeit nicht einseitig ändern | Wirtschaft.

Kunde darf entscheiden nicht zur Zeit am Ticket zu fliegen sondern kommt wenn er will und fliegt wenn's möglich ist. Da der Flugzeit kein Bestandteil des Vertrages ist.
Das würde es nach meinem Verständnis nicht analog heißen, sondern dass der Reisende genauso die Flugzeiten einer bestimmten Flugnummer an einem bestimmten Tag einfach beliebig festlegen darf (was natürlich nicht geht, aber das wäre die konkrete Analogie - einfach kommen und fliegen wann er will, heißt es nicht).
 
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