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Das hatte ich auch schon gesagt, manche waren anderer Meinung.
Da frage ich mich aber schon, wer im Streitfall die Beweislast trägt, ob der Fluggast tatsächlich am Flughafen erschienen ist - insb. wenn WY sich mit dem Vorhandensein einer wirksamen Anfechtung herausreden möchte.
Ich kenne bisher keine Urteile, wo die Fluggastrechte und die Wirksamkeit einer Anfechtung gemeinsam betrachtet wurden.
 
Laut neuesten Kommentaren auf mydealz gibt es jetzt ein erstes Urteil gegen Oman Air, Link: https://www.mydealz.de/deals/a-2582408#comment-57127132

Die Begründung dazu wäre super interessant, vielleicht gibt @kexbox demnächst weitere Infos raus? Die ersten Resultate waren schon sehr vielversprechend, aber vermutlich ist eine Klage immer noch kein Selbstläufer und deswegen in erster Linie was für die Leute mit entsprechender Versicherung.
 
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