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EIne kurze Frage und ich bin mir sicher, dass das jemand beantworten kann bei der Vielfalt hier im Forum....
Meine Schwiegermuuter moechte meinem Sohn fuer seine Studienzeit ein uneingeschraenktes Wohnrecht in ihrem Haus einraeumen. Das Haus an sich vererbt sie aber ihrem Sohn. An und fuer sich nichts ungewoehnliches. Sie hat mich gebeten, etwas entsprechedes zu formulieren. Die Formulierung an sich habe ich bereits (Schwager ist Notar in Oesterreich), aber....
Die Frage ist nun - reicht es nach deutschem Recht einfach einen simplen Zusatz zum existierenden Testament zu schreiben, oder muss das gesamte Testament neu geschrieben werden? Nach oesterreichischem Recht, welches aber in Bayern logischerweise keine Anwendung finden wird
, wuerde ein Zusatz reichen.
Kann mir das jemand freundlicherweise beantworten?
Vielen Dank!
Meine Schwiegermuuter moechte meinem Sohn fuer seine Studienzeit ein uneingeschraenktes Wohnrecht in ihrem Haus einraeumen. Das Haus an sich vererbt sie aber ihrem Sohn. An und fuer sich nichts ungewoehnliches. Sie hat mich gebeten, etwas entsprechedes zu formulieren. Die Formulierung an sich habe ich bereits (Schwager ist Notar in Oesterreich), aber....
Die Frage ist nun - reicht es nach deutschem Recht einfach einen simplen Zusatz zum existierenden Testament zu schreiben, oder muss das gesamte Testament neu geschrieben werden? Nach oesterreichischem Recht, welches aber in Bayern logischerweise keine Anwendung finden wird
Kann mir das jemand freundlicherweise beantworten?
Vielen Dank!