Frage zu Flightright & Co - Provision auch bei zwischenzeitlicher direkter Erstattung?

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Spundi

Neues Mitglied
08.09.2022
2
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Hi zusammen,

reines Interesse - ein gute Freundin steckt in einer Situation die mich sehr interessiert - nach Flugverspätung hat sie 2 Dinge getan:

1.) Flightright (ähnliches Unternehmen) online mit der Forderung um Ausgleichszahlung beauftragt (nur online, nicht in Papierform. Auch nach Aufforderung nicht)
2.) Lufthansa um Erstattung gebeten

Lufthansa hat die volle Forderung direkt an sie beglichen, jetzt stellt das Unternehmen ähnlich Flightright Fragen, wann die Zahlung eingegangen sei, in welcher Höhe usw...wollen vermutlich noch Provision abgreifen.

Nach gesundem Menschenverstand würde ich sagen, dem Vermittler steht nichts zu - Lufthansa hat direkt auf die Forderung meiner Kollegen reagiert, sich entschuldigt und direkt an sie gezahlt. Allerdings ist sie unsicher, da sie unabhängig davon vorher den Vermittler beauftragt hat (wie gesagt nur online).

Hat der Vermittler Recht auf Provision bei null Eigenleistung, da Lufthansa gezahlt hat?

Danke & BG
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.101
1.487
DUS, HAJ, PAD
Für sowas gibt es AGB.


"Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie (und/oder von Ihnen angemeldete Mitreisende) Leistungen der Fluggesellschaft erhalten oder diese mit Ihnen in Verbindung tritt. "
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.638
10.854
LEJ
Werter User @Spundi .
Der "Eintreiber" hat von deiner "Bekannten" denn auftrg zur Geldeintreibung erhalten.
Dieser hat seine Arbeit begonnen und damit hat er einen Anspruch auf sein Geld.
Wahrscheinlich hat deine "Bekannte" sogar eine digitale Unterschrift geleistet.
So zumindest meine Rechtsauffassung.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.800
2.015
Und wieso zum Teufel kommt man auf die Idee, nach dem man den Onlinedienstleister beauftragt hat, es doch noch selber zu probieren? Wäre es nicht schlauer gewesen, erstmal selber zu schauen und erst dann zum Dienstleister zu gehen? Dann würde sich vermutlich die Frage nicht stellen. Ohne die genauen Bedingungen zu kennen, wann die letztendliche Beauftragung stattgefunden / nicht stattgefunden hat, würde ich hier keinen Rat erteilen. Sollte eine reine Onlineeingabe reichen um eine Beauftragung auszulösen, steht dem Unternehmen selbstverständlich eine Provision zu.
 
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
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Ich hatte einen ähnlichen Fall. Allerdings hatte ich LH *vor* der Beauftragung und Abtretung kontaktiert und eine 14-tägige Zahlungsfrist gesetzt. Als am 16. Tag immer noch kein Zahlungseingang vorhanden war, habe ich den Vorgang abgetreten. Kurz danach (1 - 2 Tage) hat LH gezahlt.

Bei dem Anbieter den ich beauftragte wurde die Bearbeitung, nachdem ich freundlich um die Mitteilung der entstandenen Kosten gebeten habe - kostenfrei eingestellt weil man nicht nachweisen könne, das die Zahlung auf deren Tätigkeit zurückzuführen sei. Würde daraus aber keinen allgemeingültigen Rechtsanspruch ableiten wollen.

Wenn du allerdings ERST abgetreten hast und dann LH selber kontaktiert, dann sieht es auch aus meiner naiven Sicht ganz anders aus.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.625
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Hilfreich ist immer, erst mal den Sachverhalt klar zu bekommen, bevor man an die rechtliche Würdigung geht. That said:

Kommt ein bisschen darauf an, ob dem Fall das "Abtretungsmodell" oder das "Vertretungsmodell" zu Grunde liegt. Fluggastrechtedienstleister arbeiten nach beiden Modellen (meist ist es Abtretung).

Beim Abtretungsmodell wäre klärungsbedürftig, ob die Voraussetzungen des § 407 BGB vorliegen: "(1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt... gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt."
 

Spundi

Neues Mitglied
08.09.2022
2
0
Hi zusammen,

lieben Dank für die Antworten - ergänzend: Die Bekannte hat tatsächlich ZUERST direkt an Lufthansa eine Forderung gestellt und sich DANACH überlegt, die Forderung hilfsweise ABZUTRETEN (weil ihr schlichtweg danach erst die Idee gekommen ist & sie sich bei Lufthansa direkt keine große Hoffnung gemacht hat).

Der Zahlungseingang von Lufthansa kam allerdings nach Abtretung und in Reaktion auf die Forderung direkt an Lufthansa.

Der Anbieter hat also seine Arbeit begonnen, es besteht aber null Kausalzusammenhang zwischen der Arbeit und Zahlung. Hinzu wie gesagt direkte Aufforderung an Lufthansa vor Beauftragung.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.638
10.854
LEJ
Hi zusammen,

lieben Dank für die Antworten - ergänzend: Die Bekannte hat tatsächlich ZUERST direkt an Lufthansa eine Forderung gestellt und sich DANACH überlegt, die Forderung hilfsweise ABZUTRETEN (weil ihr schlichtweg danach erst die Idee gekommen ist & sie sich bei Lufthansa direkt keine große Hoffnung gemacht hat).

Der Zahlungseingang von Lufthansa kam allerdings nach Abtretung und in Reaktion auf die Forderung direkt an Lufthansa.

Der Anbieter hat also seine Arbeit begonnen, es besteht aber null Kausalzusammenhang zwischen der Arbeit und Zahlung. Hinzu wie gesagt direkte Aufforderung an Lufthansa vor Beauftragung.
Nun gut! Du gehst zum autohändler und bestellt ein Auto. Dieser reagiert auf die Bestellung nnicht sofort. du gehst zum nächsten Händler und bestellst dort. Kurz darauf sendet dir auch der erste Händler die Auftragsbestätigung zu. Du hast jetzt zwei autos, obwohl in beiden fällen der Aufwand beider Händler gering war.