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Frei übertragbare Linientickets mit nur geringem Aufpreis (ebookers "Flug+Hotel")
Hallo,
wie ja aus einem anderen Thread bekannt, kabbele ich mich gerade ein wenig mit dem Kranich, es geht um die Stornierung von Flugtickets.
Nun habe ich aber einen ähnlichen Fall auf dem Tisch, der mich auf eine Idee brachte:
Ebookers schreibt in seinen AGB das, was auch das Gesetz schon hergibt: Eine Flug+Hotel-Buchung führt dazu, dass Ebookers Veranstalter ist, Vertragsgegenstand ist dann ein Reisevertrag, §§ 651a ff BGB. Daraus resultiert auch das Recht, einseitig die Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB). Nun das Schreckensszenario, welches hier (und an anderer Stelle) immer wieder breitgetreten wird:
$GroßesDeutschesBankUnternehmenMitSitzInFrankfurtUndVielFlugaufkommenNachLondon weiß, dass jede Woche jemand fliegen muss. WER, ist noch unbekannt.
Möglichkeit 1: Für alle in Frage kommenden Personen flexible Y-Tickets kaufen, bei LH für ein Datum Ende September mal locker flockige 922 EUR, als RT mit einer Übernachtung.
Möglichkeit 2: Bei Ebookers Flug+Hotel für den Hausmeister buchen, billigste Kombi 316 EUR. Mit halbwegs ordentlichem HIEX Canary Wharf sogar noch erträgliche 415 EUR, bei Feststehen der konkreten Person einfach Reise nach § 651b BGB umbuchen.
Oder noch krasser (dann auch mit Übernachtung zu rechtfertigen, wobei wohl selten in Y gebucht):
FRA-NYC
Möglichkeit 1: 2222 EUR. LH
Möglichkeit 2: 1463 EUR. Singapore
(ok, Birnen mit Äpfel, aber ich finde gerade keine fully-flex Singapore Ys so auf die Schnelle).
Haken?
Ich denke, dass ebookers selbst dieses Problem gar nicht bewusst ist, wenn sie da so sorglos Linienflüge auf einmal zu einer Pauschalreise zusammenkleben. Für so Manchen mag es hier aber eine Anregung sein, um so manchen EUR zu sparen.
Grüße
Kexbox
Hallo,
wie ja aus einem anderen Thread bekannt, kabbele ich mich gerade ein wenig mit dem Kranich, es geht um die Stornierung von Flugtickets.
Nun habe ich aber einen ähnlichen Fall auf dem Tisch, der mich auf eine Idee brachte:
Ebookers schreibt in seinen AGB das, was auch das Gesetz schon hergibt: Eine Flug+Hotel-Buchung führt dazu, dass Ebookers Veranstalter ist, Vertragsgegenstand ist dann ein Reisevertrag, §§ 651a ff BGB. Daraus resultiert auch das Recht, einseitig die Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB). Nun das Schreckensszenario, welches hier (und an anderer Stelle) immer wieder breitgetreten wird:
$GroßesDeutschesBankUnternehmenMitSitzInFrankfurtUndVielFlugaufkommenNachLondon weiß, dass jede Woche jemand fliegen muss. WER, ist noch unbekannt.
Möglichkeit 1: Für alle in Frage kommenden Personen flexible Y-Tickets kaufen, bei LH für ein Datum Ende September mal locker flockige 922 EUR, als RT mit einer Übernachtung.
Möglichkeit 2: Bei Ebookers Flug+Hotel für den Hausmeister buchen, billigste Kombi 316 EUR. Mit halbwegs ordentlichem HIEX Canary Wharf sogar noch erträgliche 415 EUR, bei Feststehen der konkreten Person einfach Reise nach § 651b BGB umbuchen.
Oder noch krasser (dann auch mit Übernachtung zu rechtfertigen, wobei wohl selten in Y gebucht):
FRA-NYC
Möglichkeit 1: 2222 EUR. LH
Möglichkeit 2: 1463 EUR. Singapore
(ok, Birnen mit Äpfel, aber ich finde gerade keine fully-flex Singapore Ys so auf die Schnelle).
Haken?
Ich denke, dass ebookers selbst dieses Problem gar nicht bewusst ist, wenn sie da so sorglos Linienflüge auf einmal zu einer Pauschalreise zusammenkleben. Für so Manchen mag es hier aber eine Anregung sein, um so manchen EUR zu sparen.
Grüße
Kexbox