Frei übertragbare Linientickets mit nur geringem Aufpreis (ebookers "Flug+Hotel")

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
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Frei übertragbare Linientickets mit nur geringem Aufpreis (ebookers "Flug+Hotel")

Hallo,

wie ja aus einem anderen Thread bekannt, kabbele ich mich gerade ein wenig mit dem Kranich, es geht um die Stornierung von Flugtickets.

Nun habe ich aber einen ähnlichen Fall auf dem Tisch, der mich auf eine Idee brachte:

Ebookers schreibt in seinen AGB das, was auch das Gesetz schon hergibt: Eine Flug+Hotel-Buchung führt dazu, dass Ebookers Veranstalter ist, Vertragsgegenstand ist dann ein Reisevertrag, §§ 651a ff BGB. Daraus resultiert auch das Recht, einseitig die Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB). Nun das Schreckensszenario, welches hier (und an anderer Stelle) immer wieder breitgetreten wird:

$GroßesDeutschesBankUnternehmenMitSitzInFrankfurtUndVielFlugaufkommenNachLondon weiß, dass jede Woche jemand fliegen muss. WER, ist noch unbekannt.

Möglichkeit 1: Für alle in Frage kommenden Personen flexible Y-Tickets kaufen, bei LH für ein Datum Ende September mal locker flockige 922 EUR, als RT mit einer Übernachtung.

Möglichkeit 2: Bei Ebookers Flug+Hotel für den Hausmeister buchen, billigste Kombi 316 EUR. Mit halbwegs ordentlichem HIEX Canary Wharf sogar noch erträgliche 415 EUR, bei Feststehen der konkreten Person einfach Reise nach § 651b BGB umbuchen.


Oder noch krasser (dann auch mit Übernachtung zu rechtfertigen, wobei wohl selten in Y gebucht):
FRA-NYC
Möglichkeit 1: 2222 EUR. LH
Möglichkeit 2: 1463 EUR. Singapore
(ok, Birnen mit Äpfel, aber ich finde gerade keine fully-flex Singapore Ys so auf die Schnelle).


Haken?


Ich denke, dass ebookers selbst dieses Problem gar nicht bewusst ist, wenn sie da so sorglos Linienflüge auf einmal zu einer Pauschalreise zusammenkleben. Für so Manchen mag es hier aber eine Anregung sein, um so manchen EUR zu sparen.

Grüße
Kexbox
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Nachdem es ja nichts Besonderes ist (und erst recht keine Besonderheit von ebookers), dass Linienflüge Bestandteil von Pauschalreisen sind, glaube ich nicht,
dass das von dir aufgezeigte Verfahren tatsächlich funktioniert; ansonsten schon längst entsprechend geklagt und geurteilt worden wäre...

Im übrigen haben Grosskonzerne auf solchen Rennstrecken (FRA-LON, ZRH-LON) teils eigene Kontingente auf den Maschinen, die in eigenem Risiko bewirtschaftet
werden... Die buchen keine Pauschalarrangementrickserei über ebookers!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Nachdem es ja nichts Besonderes ist (und erst recht keine Besonderheit von ebookers), dass Linienflüge Bestandteil von Pauschalreisen sind, glaube ich nicht,
dass das von dir aufgezeigte Verfahren tatsächlich funktioniert; ansonsten schon längst entsprechend geklagt und geurteilt worden wäre...

Auf den ersten Blick stimmt das. Aber: "Pauschalreisen" haben einen Veranstalter dahinter, der vorab auswählt, wo man die Passagiere reinsetzt, dem Fluggast werden nur bestimmte Flüge zur Auswahl gegeben, hier kann der Kunde aber frei wählen. Konkretes Beispiel: Das Reisebüro um die Ecke wird m.E. nicht eine Woche Malle mit LH-Flügen buchen können, wenn nachher TUI/Neckermann/.... als Veranstalter beider Reiseleistungen auftritt. Diese Mauer zwischen Pauschal- und Individualreisen durchbricht Ebookers durch diese Flug+Hotel-Buchungsmöglichkeit.

Zu den größeren Unternehmen und Kontingenten wirst Du wohl recht haben. Machen wir daraus einen Maschinenbauermittelständler, der IRGENDEINEN Ingenieur auf die Baustelle fliegen muss, wobei unklar ist, wie weit der Baufortschritt gediehen ist --> Welcher Ingenieur hin muss.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Der Haken steht in § 651b BGB Vertragsübertragung - dejure.org

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Da das das Flugticket bei der Namensumschreibung vermutlich Mehrkosten verursacht, haften also sowohl der ursprünglich Buchende, als auch der "Ersatzmann" für diese Mehrkosten.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Der Haken steht in § 651b BGB Vertragsübertragung - dejure.org

(2) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Da das das Flugticket bei der Namensumschreibung vermutlich Mehrkosten verursacht, haften also sowohl der ursprünglich Buchende, als auch der "Ersatzmann" für diese Mehrkosten.

Wobei ich nicht glaube, dass eine Neubuchung des Flugtickets den im Gesetz genannten Mehrkosten entspricht.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Aber: "Pauschalreisen" haben einen Veranstalter dahinter, der vorab auswählt, wo man die Passagiere reinsetzt, dem Fluggast werden nur bestimmte Flüge zur Auswahl gegeben, hier kann der Kunde aber frei wählen. Konkretes Beispiel: Das Reisebüro um die Ecke wird m.E. nicht eine Woche Malle mit LH-Flügen buchen können, wenn nachher TUI/Neckermann/.... als Veranstalter beider Reiseleistungen auftritt. Diese Mauer zwischen Pauschal- und Individualreisen durchbricht Ebookers durch diese Flug+Hotel-Buchungsmöglichkeit.
Ich kann hier nur für dei Schweiz sprechen, denke aber, die Situation in D ist nicht gross anders:
Das sog. Mikro-Touroperating ist auf dem Vormarsch, d.h. Reisebüros paketieren selbst die Reise und werden damit rechtlich zum Veranstalter.
Das Ganze machen auch die grossen Verasntalter und auch die Internet-Portale, indem über die Datenbanken der Leistungsträger massgeschneiderte
Reisen zusammengestellt werden, sog. Dynamic Packaging.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Wobei ich nicht glaube, dass eine Neubuchung des Flugtickets den im Gesetz genannten Mehrkosten entspricht.

Dazu:
MüKo "Mehrkosten wie Verwaltungsunkosten, Telefon- und Portospesen"
AG Köln "obwohl wie dargelegt nach dem Gesetz die Mehrkosten sich in den Bearbeitungskosten erschöpfen."

Wobei ich zugeben muss, dass ich mir da nicht zu 100% sicher bin...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Dazu:
MüKo "Mehrkosten wie Verwaltungsunkosten, Telefon- und Portospesen"
AG Köln "obwohl wie dargelegt nach dem Gesetz die Mehrkosten sich in den Bearbeitungskosten erschöpfen."

Wobei ich zugeben muss, dass ich mir da nicht zu 100% sicher bin...
Probiers doch einfach mal aus und klage dich durch die Instanzen
(y)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wobei ich nicht glaube, dass eine Neubuchung des Flugtickets den im Gesetz genannten Mehrkosten entspricht.

Es gibt da sogar schon ein Urteil drüber, dass das so möglich ist. Die Einschränkung in dem Urteil war nur, dass das Veranstalter die Namensumschreibung nicht von der VORHERIGEN Kostenerstattung abhängig machen darf, sondern diese Mehrkosten erst NACH der erfolgten Umschreibung berechnen darf.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Wenn das möglich wäre (was ich nicht glaube), hätte man hier eine super Arbitrage gefunden: Man bucht dann einfach am Zielort irgendein 0 / 1 * Hotel für 20 EUR dazu und hätte ein übertragbares Ticket für 20 EUR Mehrkosten (das Hotel kann man dann ja tonnen und woanders schlafen). Das würde geringfügig den Pricing-Ansatz der Airlines kontekarieren. Da LH doch neuerdings auch komplette Reisen anbietet, kontekarieren sie sich dann selbst.

Wie es mit allen Arbitragen ist: Selbst wenn es sie gibt, sind sie innerhalb von Minuten erledigt, da sich alle 'drauf gestürzt haben. Nur zweifele ich hier, daß es klappt, denn sonst hätten etwaige Großkonzerne das schon längst ausgenutzt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
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Düsseldorf
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Und da waren es gut 1800 EUR. Das wäre - alleine Bearbeitungkosten - ein wenig viel. Aber das Gericht hat nicht über die Höhe entschieden, nur über die Frage der Vorauskasse (s.o.)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.284
CGN
Re: Frei übertragbare Linientickets mit nur geringem Aufpreis (ebookers "Flug+Hotel")

@tripple: es geht nur um namechange, nicht um Flugzeitenänderung.

@kexbox: ebookers wird ja die namechangegebühr an LH zahlen müssen. Ich bin nicht sicher, ob man den Passus nicht doch so auslegen kann, dass das dann Mehrkosten sind, solange du bei Vertragsschluss darauf hingewiesen wurdest
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.191
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Hallo kexbox,

hast Du mal parallel zur Frage hier bei eBookers nachgefragt, wie sie ihre eigenen AGBs interpretieren?
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Auch wenn hier die Beweisführung im konkreten Fall schwierig sein wird, aber sachlich handelt es sich in meinen Augen bei der vorgeschlagenen Methode um Betrug, da der Buchende von vornherein in der Absicht den Vertrag abgeschlossen hat, diesen später (in Verstoss gegen "Treu und Glauben") weiter zu veräußern.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ebookers schreibt in seinen AGB das, was auch das Gesetz schon hergibt: Eine Flug+Hotel-Buchung führt dazu, dass Ebookers Veranstalter ist, Vertragsgegenstand ist dann ein Reisevertrag, §§ 651a ff BGB. Daraus resultiert auch das Recht, einseitig die Rechte aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen (§ 651b BGB).

Es gab schon vor Jahren ein Urteil des OLG Dresden (?), dass nicht jede angebotene Baukastenkombiniererei das Reisebüro zum Veranstalter mutieren lässt. Ich würde daher vorsorglich noch mal Reiserechtsliteratur durchforsten, Führich hat da sicher etwas dazu drin.

Wenn ebookers sich diese Transformation in den eigenen AGBs auferlegt, hat das natürlich eine ganz andere Rechtsqualität. :)
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Auch wenn hier die Beweisführung im konkreten Fall schwierig sein wird, aber sachlich handelt es sich in meinen Augen bei der vorgeschlagenen Methode um Betrug, da der Buchende von vornherein in der Absicht den Vertrag abgeschlossen hat, diesen später (in Verstoss gegen "Treu und Glauben") weiter zu veräußern.

Und worin liegt der Betrug genau??
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.831
113
Was unterscheidet ebookers denn eigentlich von "Click&Mix" bei Expedia oder Opodo. Ist letztendlich doch nix anderes, oder?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Wenn ebookers sich diese Transformation in den eigenen AGBs auferlegt, hat das natürlich eine ganz andere Rechtsqualität. :)

Allerdings macht ebookers das von kexbox vorgeschlagene Optimierungsmodell in seinen AGB zunichte.

Zitat aus den AGB von ebookers:
" Insbesondere wird es sich hierbei handeln um die Kosten ... die für die Umbuchung an den Leistungsträger zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass diese insbesondere für den Flugteil der Reise bis zu 100% betragen können."
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
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Ostsee
Allerdings macht ebookers das von kexbox vorgeschlagene Optimierungsmodell in seinen AGB zunichte.

Zitat aus den AGB von ebookers:
" Insbesondere wird es sich hierbei handeln um die Kosten ... die für die Umbuchung an den Leistungsträger zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass diese insbesondere für den Flugteil der Reise bis zu 100% betragen können."

Na das ist doch prima, dass ebookers auch noch die Kosten nach oben begrenzt. Dann darf das umbuchen ja nicht mehr kosten als das bisherige Ticket.
 
A

Anonym12392

Guest
Bei zwei Pauschalreisen hatte ich das auch mal versucht. Man bot mir dann an, zu enorm hohen "Umschreibungsgebühren" (~ Ticketneupreis) die Ersatzperson zu akzeptieren.
 
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