Frist für Einschaltung der Schlichtungsstelle

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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
280
115
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Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine Frist zur Einschaltung der Schlichtungsstelle?

Vor Einschaltung der Schlichtungsstelle muss man ja die Airline direkt kontaktieren. Diese hat uns ziemlich hingehalten (nicht ab und nicht zugesagt durch Nachforderung von Informationen und Dokumenten und Weiterverweisung in der Zuständigkeit). Jetzt sind schon 10 Monate vergangen.

Konkret geht es um die Erstattung von zwei Bahntickets DUS - MUC. Ohne BahnCard sind die auch nicht ganz billig. Wegen Überbuchung wurden wir einfach auf einen Flug nach Düsseldorf umgebracht. Das ganze war in einer Pauschslreise und ein Charterflug aus Ägypten. Es hat uns getroffen, weil unser Transfer so spät war und wir eine der letzten am Check In.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.096
3.410
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine Frist zur Einschaltung der Schlichtungsstelle?

Vor Einschaltung der Schlichtungsstelle muss man ja die Airline direkt kontaktieren. Diese hat uns ziemlich hingehalten (nicht ab und nicht zugesagt durch Nachforderung von Informationen und Dokumenten und Weiterverweisung in der Zuständigkeit). Jetzt sind schon 10 Monate vergangen.

Konkret geht es um die Erstattung von zwei Bahntickets DUS - MUC. Ohne BahnCard sind die auch nicht ganz billig. Wegen Überbuchung wurden wir einfach auf einen Flug nach Düsseldorf umgebracht. Das ganze war in einer Pauschslreise und ein Charterflug aus Ägypten. Es hat uns getroffen, weil unser Transfer so spät war und wir eine der letzten am Check In.
Hängt von der Verjährungsfrist der Angelegenheit ab, dürfte aber wenig erfolgsversprechend in der Konstellation sein.
Sehe da persönlich auch eher deinen Reiseveranstalter in der Vertragspflicht als irgendeine ausländische Airline.
Besser einen Anwalt für Reiserecht kontaktieren, mit dem das Vorgehen besprechen - bspw. @kexbox (drboese.de) oder @umsteiger (ra-woicke.de)
 
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jaykayham

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14.08.2012
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Warum Schlichtungsstelle? Dein Vertragspartner ist doch in der Konstellation der Reiseveranstalter.
Wenn die Airline aus der EU (welche Airline betrifft es?) stammt, kann man sich ja theoretisch auf EU261 und Überbuchung berufen -. also Entschädigung UND Betreuungsleistung... Und wichtig, die Verjährung der Ansprüche gegen die Airline ist während des Schlichtungsverfahrens gehemmt. (y)

Natürlich, gerade dann wenn es eine nicht EU-Airline war (z.B. AirCairo), sollte man möglicheIn diesem Fallk Ansprüche gegen den Veranstalter prüfen, denn man hat ja vertraglich eine Beförderung nach MUC und nicht DUS geschlossen. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachanwalt eingeschaltet werden!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.876
10.736
HAM
Wenn die Airline aus der EU (welche Airline betrifft es?) stammt, kann man sich ja theoretisch auf EU261 und Überbuchung berufen -. also Entschädigung UND Betreuungsleistung... Und wichtig, die Verjährung der Ansprüche gegen die Airline ist während des Schlichtungsverfahrens gehemmt. (y)

Natürlich, gerade dann wenn es eine nicht EU-Airline war (z.B. AirCairo), sollte man möglicheIn diesem Fallk Ansprüche gegen den Veranstalter prüfen, denn man hat ja vertraglich eine Beförderung nach MUC und nicht DUS geschlossen. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachanwalt eingeschaltet werden!

Bevor man damit einen Anwalt beauftragt, sollte man erst einmal den Veranstalter direkt kontaktieren, der TO lässt sich dazu leider nicht aus. Die Schlichtungsstelle kann und wird bei AirCairo und Vollcharter (!) nicht tätig werden.
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
280
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Bevor man damit einen Anwalt beauftragt, sollte man erst einmal den Veranstalter direkt kontaktieren, der TO lässt sich dazu leider nicht aus. Die Schlichtungsstelle kann und wird bei AirCairo und Vollcharter (!) nicht tätig werden.

Danke für alle Hinweise.

Ja es war tatsächlich Air Cairo. Tickets für den Flug kann man auch direkt bei der Airline kaufen. Der Check in Agent hat uns ziemlich unter Druck gesetzt das DUS Angebot anzunehmen und angedroht, dass wir sonst mit EgyptAir ab CAI fliegen müssten oder längere Zeit festsitzen würden. Flug Bach DUS ging knapp zwei Stunden späteär und Ankunft in DUS war weniger als 3 Stunden später. Insgesamt waren wir ca 9 Stunden später zu Hause.

Reiseveranstalter hat abgelehnt, da wir zugestimmt hätten und ausserdem das mit der Airline ausgekaspert hätten. Die Zustimmung erfolgte allerdings nach massiver Einschüchterung der Airline, vertreten durch den CI Agenten.

Immerhin hat der CI Agent wage versprochen, das Zugticket zu erstatten. Wörtlich (er konnte sehr gut Deutsch): "Das Zugticket kann erstattet werden. Sie können das dann in Deutschland regeln. "

Leider gibt es keine unabhängigen Zeugen vom Gespräch mit dem CI Agenten und nix schriftliches. Wir haben aber auch nix unterschrieben.
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
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Noch ein Nachtrag:

Ich habe gerade noch mal die Unterlagen durchgeschaut. Der Flieger nach DUS ging ca 40 min später und war relativ leer. Ankunft in DUS war 70 Minuten später als in MUC. Tür zu Tür Fahrzeit war nur 6 Stunden länger. Zusätzliche Hotelübernachtung war glücklicherweise nicht notwendig.

Zum Anwalt war ich mir nicht so sicher, da wir dummerweise nix schriftliches haben. Hatte damals auch nicht den Mumm das einzufordern, weil der CI Agent uns das DUS Angebot als grosse Gnade angepriesen hat. Alternative wäre ein Flug 3 Tage später gewesen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Noch ein Nachtrag:

Ich habe gerade noch mal die Unterlagen durchgeschaut. Der Flieger nach DUS ging ca 40 min später und war relativ leer. Ankunft in DUS war 70 Minuten später als in MUC. Tür zu Tür Fahrzeit war nur 6 Stunden länger. Zusätzliche Hotelübernachtung war glücklicherweise nicht notwendig.

Zum Anwalt war ich mir nicht so sicher, da wir dummerweise nix schriftliches haben. Hatte damals auch nicht den Mumm das einzufordern, weil der CI Agent uns das DUS Angebot als grosse Gnade angepriesen hat. Alternative wäre ein Flug 3 Tage später gewesen.
Fakt ist ja, dass ihr auf dem Ursprungsflug nicht mitgenommen wurdet. Fragen kostet bei den beiden Anwälten nichts, danach ist man schlauer.
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
280
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Der Reiseveranstalter hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Umbuchung mit Einverständnis des Reisenden erfolgt ist und zudem weder durch uns noch die Fluglinie Rücksprache mit ihm genommen wurde. Das Problem ist, dass wir nichts schriftliches haben (außer den Bordkarten nach DUS) und nicht wissen, was der CI Agent in seinen Computer geschrieben hat und wir ziemlich unter Zeitdruck standen. Flug nach DUS nur knapp 40 min später. Das war ca. 90 min vor Abflug nach München und 130 min vor Abflug nach DUS. Wir waren 150 min vor Abflug am Flughafen. Wegen Antiquitäten und Naturschutzkonttolle und Schlange am CI waren wir dann 90 Minuten vor Abflug an der Reihe.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Der Reiseveranstalter hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Umbuchung mit Einverständnis des Reisenden erfolgt ist und zudem weder durch uns noch die Fluglinie Rücksprache mit ihm genommen wurde. Das Problem ist, dass wir nichts schriftliches haben (außer den Bordkarten nach DUS) und nicht wissen, was der CI Agent in seinen Computer geschrieben hat und wir ziemlich unter Zeitdruck standen. Flug nach DUS nur knapp 40 min später. Das war ca. 90 min vor Abflug nach München und 130 min vor Abflug nach DUS. Wir waren 150 min vor Abflug am Flughafen. Wegen Antiquitäten und Naturschutzkonttolle und Schlange am CI waren wir dann 90 Minuten vor Abflug an der Reihe.
Der Reiseveranstalter kann irgendetwas tanzen und es ist trotzdem unerheblich. Selbst wenn die Umbuchung mit deinem Einverständnis erfolgte, dürfte das ja trotzdem eine unfreiwillige Nichtbeförderung auf dem Ursprungsflug sein - ihr werdet ja kaum aktiv um eine Umbuchung gefragt haben, die vermutlich nichtmal tariflich zugelassen gewesen wäre. Aber das ist natürlich nur eine Laienmeinung, deshalb -> frag einen der beiden verlinkten Profis oder Haken dran.