GDL-Streiks / Rail&Fly

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Kötterdämmerung

Neues Mitglied
25.10.2023
15
13
Geheimes Leipzig
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Eine Frage in die Runde, wie verhält es sich mit Fahr-/Fluggastrechten, wenn die Rail&Fly-Verbindung auf dem Rückweg aufgrund eines möglichen GDL-Streiks ausfällt? Ende November fliege ich mit Condor von SEA nach FRA und habe von dort aus ein Rail&Fly-Ticket nach Leipzig gebucht.
 

Faro

Aktives Mitglied
24.08.2020
182
110
Fluggastrechte erfordern die Beförderung mit einem Luftfahrzeug ;-).
Und wie sähe es aus, wenn die Bahnverbindung eine LH-Flugnummer hat? Das wird bei mir demnächst der Fall sein, und erste Streiks sind ja mal wieder angekündigt....
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.831
1.149
Ich würde sicherheitshalber einen Mietwagen reservieren.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Nein. Ein Zug ist Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen. Daher ist die Fluggastverordnung nicht anwendbar.

Und wie sähe es aus, wenn die Bahnverbindung eine LH-Flugnummer hat? Das wird bei mir demnächst der Fall sein, und erste Streiks sind ja mal wieder angekündigt....
Dann ist ein Zug weiterhin kein Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen

Das müsste mal ein Betroffener bei dem Amtsgericht durch klagen, ich sehe hier gute Chancen, dass die Fluggastrechte Verordnung angewendet werden könnte.
Woher nimmt Du Deine Ansicht, dass gute Chancen bestünden, dass die Fluggastrechte Verordnung angewendet werden könnte?
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.444
1.491
TXL
Folgende angenommene Konstellation:
Ich fahre am Mittwoch früh von Berlin nach Mannheim, geplante Rückfahrt ist nach 2 dienstlichen Terminen Freitag.

Am Mitwoch vormittag verkündet die GdL einen 2-tätigen Warnstreik ab Donnerstag Mittag bis Samstag Mittag.
Würden da Hotelkosten für die Nacht von Freitag auf Samstag in Mannheim von der Bahn erstattet werden ?
Ein Taxi oder einen Mietwagen wird man wohl kaum bezahlen....

Es betrifft die allgemeine Frage, dass man vor Antritt seiner Reise ja alles mögliche verschieben kann - aber was ist nach Antritt der Hinfahrt ?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.062
3.353
CGN / MUC / ZRH / EWR
Folgende angenommene Konstellation:
Ich fahre am Mittwoch früh von Berlin nach Mannheim, geplante Rückfahrt ist nach 2 dienstlichen Terminen Freitag.

Am Mitwoch vormittag verkündet die GdL einen 2-tätigen Warnstreik ab Donnerstag Mittag bis Samstag Mittag.
Würden da Hotelkosten für die Nacht von Freitag auf Samstag in Mannheim von der Bahn erstattet werden ?
Ein Taxi oder einen Mietwagen wird man wohl kaum bezahlen....

Es betrifft die allgemeine Frage, dass man vor Antritt seiner Reise ja alles mögliche verschieben kann - aber was ist nach Antritt der Hinfahrt ?
Wieso solltest du deine notwendig gewordene Fahrt verschieben müssen?
Ja, die Bahn zahlt dann das Hotel bei notwendig gewordener Übernachtung.
Mietwagen, Taxi, PKW, Flugzeug bis max. 120 Euro, sofern den gesamten Tag nichts mehr fahren sollte.
 
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