Gehwegreinigung ueber Eck?

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10.02.2012
5.569
3.493
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Moin,

kennt sich jemand mit Gehwegreinigungsgebuehren aus? Nicht, dass hier das betreffende Teilstueck wie im Wegeverzeicnis hinterlegt ueberhaupt 1x die Woche trocken durchgefegt wuerde, aber wie ist die Abrechnungslage bei folgender Konstellation?

- zwei benachbarte MFH, eines ueber Eck, *kein* Eingang an Strasse A, zwei Hausnummern an Strasse B, dort sind auch die Eingaenge
- weitere Haeuser in beide Richtungen direkt angebaut
- Nebenkosten werden fuer beide Haeuser gemeinsam berechnet, dabei teilweise aber (zB Treppenhausreinigung, nur in einem Haus) unterschieden
- Gehwegreinigung wird aber fuer *beide* Strassen berechnet und 'durch alle' geteilt - ist das so zulaessig? Eine Seite ist 'nur' Hausmauer, aber weder Fenster noch Eingang - selbst wenn das zulaessig ist, wundert mich die Verpflichtung, auch im von-derjenigen-Strasse abgewandten Haus auch einen Teil der Gehwegreinigung zahlen zu muessen...

Lt. Boris stehen beide vermutlich auf demselben Flurstueck, haben aber unterschiedliche Bodenrichtwerte?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.208
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IAH & HAM
Moin,

kennt sich jemand mit Gehwegreinigungsgebuehren aus? Nicht, dass hier das betreffende Teilstueck wie im Wegeverzeicnis hinterlegt ueberhaupt 1x die Woche trocken durchgefegt wuerde, aber wie ist die Abrechnungslage bei folgender Konstellation?

- zwei benachbarte MFH, eines ueber Eck, *kein* Eingang an Strasse A, zwei Hausnummern an Strasse B, dort sind auch die Eingaenge
- weitere Haeuser in beide Richtungen direkt angebaut
- Nebenkosten werden fuer beide Haeuser gemeinsam berechnet, dabei teilweise aber (zB Treppenhausreinigung, nur in einem Haus) unterschieden
- Gehwegreinigung wird aber fuer *beide* Strassen berechnet und 'durch alle' geteilt - ist das so zulaessig? Eine Seite ist 'nur' Hausmauer, aber weder Fenster noch Eingang - selbst wenn das zulaessig ist, wundert mich die Verpflichtung, auch im von-derjenigen-Strasse abgewandten Haus auch einen Teil der Gehwegreinigung zahlen zu muessen...

Lt. Boris stehen beide vermutlich auf demselben Flurstueck, haben aber unterschiedliche Bodenrichtwerte?
Wenn Das Haus auf einem Eckgrundstück steht, bist Du auch fuer die Gehwegreinigung / Schneedienst auf beiden Seiten verantwortlich, auch wenn dort kein Eingang ist.
 
10.02.2012
5.569
3.493
ok, das ist ja auch wenig strittig - aber wenn es zwei Hauseingaenge gibt, mit eigenen Hausnummern, die auch in unterschiedlichen Bodenrichtwertgebieten liegen, muss dann der Teil, der *nicht* ueber Eck liegt, auch fuer die Seite mitbezahlen, die an der anderen Strasse liegt?
 

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.505
1.607
Bonn
Meinem Verständnis nach richtet es sich nach der Art der Straße, die grundsätzlich zur Erschließung des Grundstückes existiert, unabhängig davon, ab sie auch faktisch zur Erschließung genutzt wird. Wenn auch nur eine Straße genutzt wird, die andere aber dennoch eine Erschließungsstraße ist, die an das Grundstück grenzt, so ist diese mit zu berücksichtigen. So würde ich das aus Satzung von Bonn ableiten - wohnst du in Hamburg?

Wenn es ein Flurstück ist, dann wird das herangezogen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.759
10.583
HAM
Wüßte nicht, was Bodenrichtwerte und Reinigungssatzungen mit einander zu tun haben. Grundsätzlich kann man deine Frage nicht beantworten, ohne die Satzung der Stadt/Kommune/Gemeinde zu kennen.
 
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madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.505
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Bonn
Wüßte nicht, was Bodenrichtwerte und Reinigungssatzungen mit einander zu tun haben. Grundsätzlich kann man deine Frage nicht beantworten, ohne die Satzung der Stadt/Kommune/Gemeinde zu kennen.
Die ist maßgeblich und der Bodenrichtwert ist bei der Bemessung der Reinigung meiner Kenntnis nach nicht relevant.
In den meisten Städten sind die Faktoren, die Art der Straße (und daraus abgeleitet die Reinigungsart) und die Meter der Grundstücksgrenzen, die durch diese Straßen erschlossen werden, die Faktoren. Unser Grundstück hat nach vorne und nach hinten unterschiedliche Straßenkategorien, die dieses erschließen. Dies führt dann zu unterschiedlichen Straßenreinigungsgebühren je Seite.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.937
16.074
Kommt darauf an, was in der Reinigungssatzung steht, ob die Anlieger reinigen müssen, ob nach Gehweg und Fahrbahn unterschieden wird, ob es öffentliche Straßenreinigung gegen Gebühr gibt, wie die Pflicht verteilt ist (vermutlich nach Flurstücken) etc. Da brauchte man mehr Kontext, um etwas halbwegs belastbares sagen zu können.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.931
12.352
CPT / DTM
Jede vernünftige Gemeinde/Stadt hat eine Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aus der der Umfang und die Gebühren hervorgehen...

Wenn es um eine Umlage einer ETG geht, den Winterdienst nicht vergessen!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.790
4.620
Jede vernünftige Gemeinde/Stadt hat eine Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aus der der Umfang und die Gebühren hervorgehen...

Wenn es um eine Umlage einer ETG geht, den Winterdienst nicht vergessen!
Wenn die Stadt keine hätte gäbe es auch keine Gebühren. Es hängt i.d.R. auch nicht von Hausnummern und Eingängen, sondern vom Eigentum am Grundstück ab. Was allerdings die vom OP zitierte Umlage der Nebenkosten damit zu tun haben soll erschließt sich nicht. Frage wäre für mich, stehen die zwei MFH auf einem Grundstück, dann gibt es i.d.R. einen einheitlichen Bescheid, stehen sie auf zwei Grundstücken, dann gibt es separate Bescheide. Wie die Umlage in den Nebenkosten vereinbart ist, kann wieder eine andere Frage sein.
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
863
42
Nordeifel
kennt sich jemand mit Gehwegreinigungsgebuehren aus? Nicht, dass hier das betreffende Teilstueck wie im Wegeverzeicnis hinterlegt ueberhaupt 1x die Woche trocken durchgefegt wuerde, aber wie ist die Abrechnungslage bei folgender Konstellation?

- zwei benachbarte MFH, eines ueber Eck, *kein* Eingang an Strasse A, zwei Hausnummern an Strasse B, dort sind auch die Eingaenge
- weitere Haeuser in beide Richtungen direkt angebaut
- Nebenkosten werden fuer beide Haeuser gemeinsam berechnet, dabei teilweise aber (zB Treppenhausreinigung, nur in einem Haus) unterschieden
- Gehwegreinigung wird aber fuer *beide* Strassen berechnet und 'durch alle' geteilt - ist das so zulaessig? Eine Seite ist 'nur' Hausmauer, aber weder Fenster noch Eingang - selbst wenn das zulaessig ist, wundert mich die Verpflichtung, auch im von-derjenigen-Strasse abgewandten Haus auch einen Teil der Gehwegreinigung zahlen zu muessen...

Lt. Boris stehen beide vermutlich auf demselben Flurstueck, haben aber unterschiedliche Bodenrichtwerte?
Die Gebühren (das was der Eigentümer an die Stadt/Gemeinde abführt) regelt sich in der Strassenreinigungssatzung (kann örtlich auch anderes benannt sein). In der Regel berechnet sich das nach der an der Strasse anliegenden Grundstückslänge.
Wenn mietvertraglich vereinbart, können diese Gebühren auf die Mieter umgelegt werden (Betriebskostenverodnung). Ist nichts anderes zur Umlage vereinbart wird diese nach der Wohnfläche berechnet (§ 556a Abs. 1 BGB).
Beispiel:
Strassenreinigungsgebühr: 200 € p.a.
Gesamtwohnfläche: 600 m²
Wohnfläche der Wohnung: 50 m²

200 € : 600 m² x 50 m² = 16,67 € Umlage für diese Wohnung

Wird die Strassenreinigungsgebühr seitens der Stadt/Gemeinde zusammen für beide MFH berechnet, dann ist diese nach der Gesamtwohnfläche beider MFH umzulegen, unabhängig welches Haus Zugang zu der jeweiligen Strasse hat. Das nennt man dann Wirtschaftseinheit.

hth
 
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10.02.2012
5.569
3.493
wohnst du in Hamburg?
es geht um Hamburg, ja :)

Wenn es ein Flurstück ist, dann wird das herangezogen.
schade, ist es.


Frage wäre für mich, stehen die zwei MFH auf einem Grundstück, dann gibt es i.d.R. einen einheitlichen Bescheid, stehen sie auf zwei Grundstücken, dann gibt es separate Bescheide.
es sieht nach einem Grundstueck aus, es ist definitiv ein gemeinsamer Bescheid. Mich verwirrte nur, dass (weil ich 'mal eben' via Boris gesucht hatte) es auf einem Grundstueck zwei verschiedene Bodenrichtwerte gibt, einen je Haus- und -nummer.


Wird die Strassenreinigungsgebühr seitens der Stadt/Gemeinde zusammen für beide MFH berechnet, dann ist diese nach der Gesamtwohnfläche beider MFH umzulegen, unabhängig welches Haus Zugang zu der jeweiligen Strasse hat. Das nennt man dann Wirtschaftseinheit.
Mift. Das war nicht das, was ich hoeren wollte, ist aber absolut eindeutig, insofern: danke!

ja, sehr.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.759
10.583
HAM
Die Bodenrichtwerte kommen durch den Gutachterausschuss zustande und je nach Kauf/Verkaufslage und Bebauung/Flächennutzungsplan ergeben sich ggfs unterschiedliche Werte.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.811
5.495
Z´Sdugärd
Wüßte nicht, was Bodenrichtwerte und Reinigungssatzungen mit einander zu tun haben. Grundsätzlich kann man deine Frage nicht beantworten, ohne die Satzung der Stadt/Kommune/Gemeinde zu kennen.
So und nicht anders. Das kann nämlich in Vilaribo so sein, und in Vilabacho genau das Gegenteil.

Find ich im übrigen schön, wenn der schwäbische Exportschlager (nach dem Daimler), die Kehrwoche auch Einzug in andere Bildungs/Reinigungsfernere Bundesländer findet ;)