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Moin,
kennt sich jemand mit Gehwegreinigungsgebuehren aus? Nicht, dass hier das betreffende Teilstueck wie im Wegeverzeicnis hinterlegt ueberhaupt 1x die Woche trocken durchgefegt wuerde, aber wie ist die Abrechnungslage bei folgender Konstellation?
- zwei benachbarte MFH, eines ueber Eck, *kein* Eingang an Strasse A, zwei Hausnummern an Strasse B, dort sind auch die Eingaenge
- weitere Haeuser in beide Richtungen direkt angebaut
- Nebenkosten werden fuer beide Haeuser gemeinsam berechnet, dabei teilweise aber (zB Treppenhausreinigung, nur in einem Haus) unterschieden
- Gehwegreinigung wird aber fuer *beide* Strassen berechnet und 'durch alle' geteilt - ist das so zulaessig? Eine Seite ist 'nur' Hausmauer, aber weder Fenster noch Eingang - selbst wenn das zulaessig ist, wundert mich die Verpflichtung, auch im von-derjenigen-Strasse abgewandten Haus auch einen Teil der Gehwegreinigung zahlen zu muessen...
Lt. Boris stehen beide vermutlich auf demselben Flurstueck, haben aber unterschiedliche Bodenrichtwerte?
kennt sich jemand mit Gehwegreinigungsgebuehren aus? Nicht, dass hier das betreffende Teilstueck wie im Wegeverzeicnis hinterlegt ueberhaupt 1x die Woche trocken durchgefegt wuerde, aber wie ist die Abrechnungslage bei folgender Konstellation?
- zwei benachbarte MFH, eines ueber Eck, *kein* Eingang an Strasse A, zwei Hausnummern an Strasse B, dort sind auch die Eingaenge
- weitere Haeuser in beide Richtungen direkt angebaut
- Nebenkosten werden fuer beide Haeuser gemeinsam berechnet, dabei teilweise aber (zB Treppenhausreinigung, nur in einem Haus) unterschieden
- Gehwegreinigung wird aber fuer *beide* Strassen berechnet und 'durch alle' geteilt - ist das so zulaessig? Eine Seite ist 'nur' Hausmauer, aber weder Fenster noch Eingang - selbst wenn das zulaessig ist, wundert mich die Verpflichtung, auch im von-derjenigen-Strasse abgewandten Haus auch einen Teil der Gehwegreinigung zahlen zu muessen...
Lt. Boris stehen beide vermutlich auf demselben Flurstueck, haben aber unterschiedliche Bodenrichtwerte?