Gelangenheitsbescheinigung, wer kennt sich aus?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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Es hat ja sicher der ein oder andere beruflich mit Gelangenheitsbescheinigungen zu tun, die ab dem 01.10.2013 geführt werden müssen. Wenn ich es richtig verstanden habe, braucht man die nicht wenn man eine Spedition beauftragt hat die Ware ins EU Ausland zu liefern und man bei denen die Sendung bis zur Übergabe verfolgen kann. Das druckt man aus und heftet es zur Rechnungskopie.
Wie siehts aus wenn die Ware bei einer Tochterfirma im EU-Ausland produziert wird und von denen mit einem eigenem LKW zum Kunden im EU-Ausland geliefert wird, allerdings im Namen der deutschen Mutterfirma? Dann müsste die Mutterfirma von der Tochterfirma einen Frachtbrief verlangen, den der Kunde unterschrieben hat? Bis jetzt werden nur unterschriebene Lieferscheine übermittelt.

Wenn die Mutterfirma Ware an die Tochterfirma verkauft und die Tochterfirma diese mit einem eigenem LKW bei der Mutterfirma abholt reicht der Frachtbrief den die Fahrer bei der Übernahme unterschreiben auch nicht mehr aus, die Tochterfirma muss in jedem Fall eine Gelangenheitsbescheinigung unterschrieben zurückschicken? Hier genügen dann aber quartalsweise Sammelbescheinigungen wo einfach die Lieferscheinnummern aufgeführt sind?

Wer weiß Rat? :confused:
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Um das aufzuklären, die Bestätigungen müssen vorliegen wenn man die Umsatzsteueranmeldung macht. Ist aber anscheinend auch nicht so dramatisch wenn nicht, denn man kann sie auch noch nach einer Prüfung nachreichen.