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Schlappe für Ryanair
„Die Beklagte hat sich um die Anmietung anderer Fluggeräte einschließlich Besatzung überhaupt nicht bemüht und keinen Kontakt mit anderen Luftfahrtunternehmen aufgenommen", stellte die Kammer des Landgerichts fest.
https://www.aero.de/news-33954/Gericht-staerkt-Passagierrechte-bei-Streiks.html
„Die Beklagte hat sich um die Anmietung anderer Fluggeräte einschließlich Besatzung überhaupt nicht bemüht und keinen Kontakt mit anderen Luftfahrtunternehmen aufgenommen", stellte die Kammer des Landgerichts fest.
https://www.aero.de/news-33954/Gericht-staerkt-Passagierrechte-bei-Streiks.html