"Geringfügige Änderung Ihres Flugplans" muss ich das akzeptieren?

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KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
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Hallo Leute,

ich hab ein Ticket bei Flugladen.de gekauft.
Die eigentlich gebuchten Flugzeiten waren 09:25 Uhr bis 12:40 Uhr, jetzt schickt mir Fluglagen ne Mail mit dem Titel von oben mit neuen Zeiten von 19:35 Uhr und 22:40 Uhr.

Im Text steht dann:
Wir möchten Sie vorab darüber informieren, dass Ihr Flugplan geringfügig geändert wurde. Leider haben wir darauf keinen Einfluss. Weiter unten finden Sie Ihren neuen Flugplan. .
Die Fluglinie gestattet nicht, dass wir Ihnen kostenlos eine Alternative anbieten. Wenn Sie Ihre Flüge ändern oder abbrechen möchten, beachten Sie die Flugticketbedingungen

Die Airline sagt mir aber sie würden mir den gleichen Flug zwei Tage später zu den gleichen Uhrzeiten die ich gebucht hatte geben sie könnten das aber nicht machen ich müsste mich an den Travelagent wenden.

Ist das so in Ordnung?
Weil ich habe immer gelesen die Airline muss für den neuen Flug sorgen, Flugladen hab ich angeschrieben aber noch keine Antwort bekommen wenn die aber schon rein schreiben kostenloser neuer Flug geht nicht werden die das ja wohl nicht machen?

danke
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.632
10.842
LEJ
Deine Informationen sind zu wenige.
1. Welche Airline
2. Welcher Flug/Flugnummer
3. Welches Flugdatum
4. Welche Corona- / Storno- Änderungsbedingungen seitens der Airline
5. Welche Buchungsklasse.
Dann wird ein Schuh draus.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.757
20.030
www.red-travels.com
Hallo Leute,

ich hab ein Ticket bei Flugladen.de gekauft.
Die eigentlich gebuchten Flugzeiten waren 09:25 Uhr bis 12:40 Uhr, jetzt schickt mir Fluglagen ne Mail mit dem Titel von oben mit neuen Zeiten von 19:35 Uhr und 22:40 Uhr.

Im Text steht dann:
Wir möchten Sie vorab darüber informieren, dass Ihr Flugplan geringfügig geändert wurde. Leider haben wir darauf keinen Einfluss. Weiter unten finden Sie Ihren neuen Flugplan. .
Die Fluglinie gestattet nicht, dass wir Ihnen kostenlos eine Alternative anbieten. Wenn Sie Ihre Flüge ändern oder abbrechen möchten, beachten Sie die Flugticketbedingungen

Die Airline sagt mir aber sie würden mir den gleichen Flug zwei Tage später zu den gleichen Uhrzeiten die ich gebucht hatte geben sie könnten das aber nicht machen ich müsste mich an den Travelagent wenden.

Ist das so in Ordnung?
Weil ich habe immer gelesen die Airline muss für den neuen Flug sorgen, Flugladen hab ich angeschrieben aber noch keine Antwort bekommen wenn die aber schon rein schreiben kostenloser neuer Flug geht nicht werden die das ja wohl nicht machen?

danke

eine Änderung von mehr als 10 Stunden ist geringfügig? oder gleich 2x vertippt?
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
eine Änderung von mehr als 10 Stunden ist geringfügig? oder gleich 2x vertippt?
Das kam nicht von mir sondern von Flugladen
Deine Informationen sind zu wenige.
1. Welche Airline
2. Welcher Flug/Flugnummer
3. Welches Flugdatum
4. Welche Corona- / Storno- Änderungsbedingungen seitens der Airline
5. Welche Buchungsklasse.
Dann wird ein Schuh draus.
Wieso ist das wichtig?
es ist ein Abflug von Deutschland in die EU alles andere ist doch egal?
Und was bringen mir die Bestimmungen der Airline wenn wenn die schon sagen die würden mir den neuen Flug geben geht aber nicht weil nicht bei denen direkten gebucht?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
987
977
Geringfügig ist diese Änderung definitv nicht.

Die interessante Frage ist natürlich auch: Was möchtest Du erreichen? Möchtest Du ein Storno und aus dem Flug "herauskommen"?
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Geringfügig ist diese Änderung definitv nicht.

Die interessante Frage ist natürlich auch: Was möchtest Du erreichen? Möchtest Du ein Storno und aus dem Flug "herauskommen"?
am liebsten? gleicher Flug nur zwei Tage später Airline würde das ja machen.
Wenn das nicht geht Kohle zurück, der neue Flug würde selber bei der Airline neu gebucht knapp unter 3 Euro mehr kosten also völlig egal
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
987
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am liebsten? gleicher Flug nur zwei Tage später Airline würde das ja machen.
Wenn das nicht geht Kohle zurück, der neue Flug würde selber bei der Airline neu gebucht knapp unter 3 Euro mehr kosten also völlig egal
Ich will nichts sagen, aber wer in Pandemie-Zeiten nicht direkt bei den Airlines bucht, der muss halt diesen Stress dann auch durchmachen...
Versuch, bei Fluglaten durchzukommen - alternativ probier es noch einmal über die Airline (welche Airline ist es denn, wenn man fragen darf?)
Alternativ buche den Flug zwei Tage später einfach - und teile Flugladen schriftlich mit, dass du die Änderung für den alten Flug nicht akzeptierst und fordere für den geänderten Flug eine volle Erstattung aufgrund der neuen, deutlich abweichenden Flugzeiten an > vermutlich mit rechtlicher Hilfe letztlich, aber das scheint mir das stressfreiste....
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Ich will nichts sagen, aber wer in Pandemie-Zeiten nicht direkt bei den Airlines bucht, der muss halt diesen Stress dann auch durchmachen...
Versuch, bei Fluglaten durchzukommen - alternativ probier es noch einmal über die Airline (welche Airline ist es denn, wenn man fragen darf?)
Alternativ buche den Flug zwei Tage später einfach - und teile Flugladen schriftlich mit, dass du die Änderung für den alten Flug nicht akzeptierst und fordere für den geänderten Flug eine volle Erstattung aufgrund der neuen, deutlich abweichenden Flugzeiten an > vermutlich mit rechtlicher Hilfe letztlich, aber das scheint mir das stressfreiste....
Ja ich hätte das auch nie gemacht.
Aber ich war unterwegs und hab dann die Buchung meinen Bruder machen lassen der hat halt den besten Preis genommen und gut.

Ach übrigens eben ist ne Textbaustein Antwort rein gekommen:
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau



Flugplanänderungen werden immer von der Fluglinie und nicht von Flugladen vorgenommen. Die Fluglinie ist für den Transport des Kunden an den Zielort, den der Kunde ursprünglich gebucht hat, verantwortlich. Fluglinien haben allerdings das Recht, jederzeit Änderungen am Flugplan vorzunehmen.

Wir haben leider keine alternativen Flüge dieser Fluglinie gefunden. Wenn Sie Ihren Flug ändern oder stornieren möchten, beachten Sie die Ticketbedingungen.



Mit freundlichen Grüßen
Flugladen Kundenservice
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Das kam nicht von mir sondern von Flugladen

Wieso ist das wichtig?
es ist ein Abflug von Deutschland in die EU alles andere ist doch egal?
Und was bringen mir die Bestimmungen der Airline wenn wenn die schon sagen die würden mir den neuen Flug geben geht aber nicht weil nicht bei denen direkten gebucht?
Warum das wichtig ist?
Denk mal nach. Ich hatte keine Probleme bei einer Änderung, Flugnummer und Datum durchzugeben, denn die Flüge gab e tatsächlich mit den Änderungen. Ich will dir nix unterstellen, aber wer etwas will, soll erst mal liefern und zwar so viel, dass andere was mit anfangen können ohne im Brei zu stochern. :yes:
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
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Warum das wichtig ist?
Denk mal nach. Ich hatte keine Probleme bei einer Änderung, Flugnummer und Datum durchzugeben, denn die Flüge gab e tatsächlich mit den Änderungen. Ich will dir nix unterstellen, aber wer etwas will, soll erst mal liefern und zwar so viel, dass andere was mit anfangen können ohne im Brei zu stochern. :yes:
Na aber hier gehts doch ums grundsätzliche?

Ich meine das könnte dann doch für jeden Deutschland - EU Flug angewendet werden egal wer wann fliegt?

Die genauen Daten kann ich eben erst raus kramen wenn ich daheim bin
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.673
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BRU
Also die Fluggastrechte gelten grundsätzlich für alle Airlines, diesbezüglich also in der Tat irrelevant, mit welcher Airline der TO fliegt (auch wenn es in der Praxis natürlich gewisse Unterschiede gibt, wie leicht oder schwer man seine Rechte durchsetzt, was die Airline an Umbuchungen akzeptiert usw.).

Nur wie schon geschrieben wurde: Das ist definitiv keine "geringfügige Änderung", dementsprechend steht Dir Storno und Erstattung zu. Oder alternativ um Umbuchung auf anderes Datum bitten.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.927
Diese Änderung ist nicht geringfügig und die musst du nicht akzeptieren. Mit Flugladen und Konsorten sich bei so etwas herum zu schlagen, ist allerdings kein Spaziergang.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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258
Ich hatte (vor längerer Zeit ;-) ) auch schon bei dem OTA gebucht und wurde bei einer Verschiebung um ein paar Stunden informiert und konnte mich zwischen "zustimmen" und "Storno" entscheiden. Insofern fände ich schon Strecke und Fluglinie interessant, alleine der Erfahrungswerte wegen. Und wer weiß, vielleicht ist es auch keine Verschiebung sondern eine andere Flugnummer?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Dein Problem ist das Flugladen dein Ansprechpartner ist und nicht die Airline. Wenn du denen beibiegen willst das sie dich umbuchen müssen und sie das nicht machen wollen bleibt wohl nur der Rechtsweg bzw. Kulanz von Seiten der Airline.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Also die Fluggastrechte gelten grundsätzlich für alle Airlines, diesbezüglich also in der Tat irrelevant, mit welcher Airline der TO fliegt

Nur wie schon geschrieben wurde: Das ist definitiv keine "geringfügige Änderung", dementsprechend steht Dir Storno und Erstattung zu. Oder alternativ um Umbuchung auf anderes Datum bitten.

wenn der TO nichts von DE oder der EU erwähnt hätte, würde das in Asien oder USA schon wieder ganz anders aussehen ;) auch solche Infos gehören ins Ausgangsposting.
 
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denkigroove

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01.02.2010
7.785
7.721
SNA
Wo ist denn jetzt das Problem? Entweder Flugladen bucht ihn auf seinen Wunsch Flug um (was sie sowieso mit der Airline abstimmen werden/müssen) oder sie führen eine Stornierung durch aufgrund der gravierenden Flugzeiten Änderung und er kann den neuen Flug separat buchen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Seit wann?
Hier will man doch die Rechte nach EU Verordnung geltend machen und da ist doch immer die Airline das Ziel?

das Reisebüro ist immer der Ansprechpartner, wenn dort gebucht. Die Airline hat erst X-Tage vor Abflug Hoheit über das Ticket, sie kann aktuell am Ticket nichts ändern, wie er es schon herausgefunden hat.

Die Airline sagt mir aber sie würden mir den gleichen Flug zwei Tage später zu den gleichen Uhrzeiten die ich gebucht hatte geben sie könnten das aber nicht machen ich müsste mich an den Travelagent wenden.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.241
759
Ist das Aegean auf der Strecke Stuttgart - Thessaloniki?
Auf jeden Fall habe mitte September genau die gleichen Uhrzeiten bei Abflug und Ankunft
das Reisebüro ist immer der Ansprechpartner, wenn dort gebucht. Die Airline hat erst X-Tage vor Abflug Hoheit über das Ticket, sie kann aktuell am Ticket nichts ändern, wie er es schon herausgefunden hat.
aber die Verordnung sagt doch etwas anderes?

Aber wäre dann die Lösung nicht einfach bis kurz Abflug zu warten wenn die Airline die Kontrolle hat?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Seit wann?
Hier will man doch die Rechte nach EU Verordnung geltend machen und da ist doch immer die Airline das Ziel?
Vor Flugbeginn ist immer derjenige bei dem du gebucht hast dein Ansprechpartner. Die EU Rechte gelten erst wenn etwas schief gelaufen ist, nicht wenn angekündigt wird das evtl. etwas schief läuft. Die EU Verordnung spielt aktuell in der Sache überhaupt keine Rolle diese regelt wie man mit Problemen umgeht die eingetreten sind.

Und das ist schon eigentlich immer so, daher buche ich nur im äussersten Notfall bei einem OTA
Beitrag automatisch zusammengeführt:

aber die Verordnung sagt doch etwas anderes?
Was sagt die Verordnung den anderes?
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
588
108
das Reisebüro ist immer der Ansprechpartner, wenn dort gebucht. Die Airline hat erst X-Tage vor Abflug Hoheit über das Ticket, sie kann aktuell am Ticket nichts ändern, wie er es schon herausgefunden hat.
Das behaupten die Airlines, stimmt aber nicht.
Jede Airline kann zu jeder Zeit ein Ticket selber umschreiben, sie entziehen dann nur jegliche Schreibrechte dem Reisebüro für dieses eTicket und sind dann nur noch selber für den Kundensupport zuständig, und das wollen sie nicht.
Das geht einfach stets nach der Logik, wers verkauft, soll gefälligst auch den Kundensupport machen.
Ist aber Schwachsinn, da du ein Beförderungsvertrag mit der durchführenden Airline hast und nicht mit dem Reisevermittler.
Das sehen die Airlines bloß selber nicht so und man muss sie immer gerichtlich daran erinnern.

Da Flugladen den pax wahrscheinlich nicht kostenlos umbuchen würd, würde ich mir nicht noch mehr Stress machen.
Einfach nach EU261 an operating carrier mit Musterschreiben wenden und zur Umbuchung auffordern:
Inkl Fristsetzung, danach an Dr. Böse übergeben falls noch Zeit bis Abflug und sonst Alternativbeförderung selber buchen und dann Dr. Böse zum einklagen geben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Vor Flugbeginn ist immer derjenige bei dem du gebucht hast dein Ansprechpartner. Die EU Rechte gelten erst wenn etwas schief gelaufen ist, nicht wenn angekündigt wird das evtl. etwas schief läuft. Die EU Verordnung spielt aktuell in der Sache überhaupt keine Rolle diese regelt wie man mit Problemen umgeht die eingetreten sind.
Und genau das ist der Fall hier. Flugplanänderung, somit EU261 wird angewendet und op carrier ist zuständig.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.916
1.406
MUC, BSL
Richtig, die Airline kann, muss aber nicht (zumindest nicht bis kurz vor Abflug). Manche Airlines handhaben das sehr restriktiv, andere sind da sehr kooperativ. Meinen Erfahrungen nach bucht z.B. Lufthansa so ziemlich alles um was irgendwie geht, die US Carrier stellen sich aber oft komplett stur.

Natürlich kann man über die Fluggastrechteschiene arbeiten aber selbst wenn man ultimativ recht bekommt, nützt einem das in der Situation oft nicht verrückt viel. Dennoch hilft freundlich bei der Airline nachfragen öfter als man sich da so gemeinhin vorstellt.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Richtig, die Airline kann, muss aber nicht (zumindest nicht bis kurz vor Abflug). Manche Airlines handhaben das sehr restriktiv, andere sind da sehr kooperativ. Meinen Erfahrungen nach bucht z.B. Lufthansa so ziemlich alles um was irgendwie geht, die US Carrier stellen sich aber oft komplett stur.

Natürlich kann man über die Fluggastrechteschiene arbeiten aber selbst wenn man ultimativ recht bekommt, nützt einem das in der Situation oft nicht verrückt viel. Dennoch hilft freundlich bei der Airline nachfragen öfter als man sich da so gemeinhin vorstellt.

Und jetzt sind wir wieder an dem Punkt, dass der TO die Airline, Strecke, etc. nennen soll um zu helfen
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.280
971
Vor Flugbeginn ist immer derjenige bei dem du gebucht hast dein Ansprechpartner. Die EU Rechte gelten erst wenn etwas schief gelaufen ist, nicht wenn angekündigt wird das evtl. etwas schief läuft. Die EU Verordnung spielt aktuell in der Sache überhaupt keine Rolle diese regelt wie man mit Problemen umgeht die eingetreten sind.

Und das ist schon eigentlich immer so, daher buche ich nur im äussersten Notfall bei einem OTA
Letzterer Tip ist richtig, hilft aber jetzt nicht mehr. Was die Geschichte mit dem Ansprechpartner angeht, nun ja, formell ist es richtig, daß es erst schief gehen muß, bis der formalrechtliche Anspruch an die Airline entsteht. Allerdings steht es in dem Moment, wo der OTA als "Ansprechpartner" ablehnt, schon fest, daß es schief gehen wird. Das kostet dann einfach nur die Airline extra Geld, wenn es der Kunde konsequent handhabt. (Und den Kunden kostet es je nachdem Nerven, das ist die Schattenseite)

Wenn der Alternativflug bis auf 3 EUR genauso teuer ist, dann ist letzendlich dieser Tip absolut am praktikabelsten:
Alternativ buche den Flug zwei Tage später einfach - und teile Flugladen schriftlich mit, dass du die Änderung für den alten Flug nicht akzeptierst und fordere für den geänderten Flug eine volle Erstattung aufgrund der neuen, deutlich abweichenden Flugzeiten an > vermutlich mit rechtlicher Hilfe letztlich, aber das scheint mir das stressfreiste....
Da würde ich auch nicht lange warten, bis der Preis weg ist. So kostet es vermutlich 1-2 Briefe. Und wenn das nicht hilft ist die Sache so was von eindeutig, daß man die Zusatzkosten auch ersetzt erhalten wird. Wie gesagt, da würde ich nicht groß zuwarten und rummachen, weil das letztendlich nur das Kostenrisiko erhöht, wenn Alternativflüge dann erheblich teurer sind und diese Kosten durchgesetzt werden müssen. Gehen tut das zwar auch, aber die Erstattung ist vermutlich viel leichter zu erhalten.