gibt es Erfahrungen zu defekten neu ausgestellten BPAs?

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.349
2.700
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Nun konnte ich doch letzten Freitag im Generalkonsulat meinen neuen Bundespersonalausweis abholen, das Ändern der Pin hat auch sofort mit deren Lesegerät funktioniert, soweit so ein normaler Vorgang.

Nun wollte ich am Dienstag am FRA ankommend den BPA am E-Gate zur Passkontrolle nutzen, Ergebnis: es hat nicht funktioniert, der Beamte der BPol meinte das kommt vor wenn der Chip nicht in Ordnung ist.

Ich hatte dann den Versuch unternommen den Ausweis mit der AusweisApp und einem Kartenleser zu testen, Ergebnis der Leser erkennt keinen Ausweis.

Nun war ich gestern im Bürgerbüro der Welthauptstadt Dillingen an der Donau, da ich wissen wollte wie der BPA sich verhält wenn zum Beispiel eine neue Pin gesetzt werden soll, Ergebnis der Ausweis hat nicht reagiert, allerdings hatte die Dame auch nicht das größte Vertrauen in ihr Lesegerät.

Daher es heute in der noch besseren Welthauptstadt Leinfelden-Echterdingen versucht, auch dort hatte zuerst der erste Herr und dann auch seine Kollegin keinen Erfolg, der Ausweis entweder gar nincht oder wenn nur fehlerhaft erkannt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage was nun? Eine Nachricht ans Generalkonsulat ist schon raus, schließlich haben die den BPA ja ausgegeben, die Antwort steht natürlich noch aus.

Gibt es zufällig Erfahrungen zu diesem Problem? Der BPA ist neu, erst Ende August diesen Jahres beantragt und vor nicht einmal einer Woche abgeholt, im allgemeinen Kaufrecht würde man eindeutig einen unentdeckten Sachmangel vermuten.

Welches Verhalten ist denn hierzu von der Passtelle/Bundesdruckerrei zu erwarten?, denn ich zwar einen neuen bis 2034 gültigen BPA aber kann eben die Ausweisfunktionen nicht nutzen.

Die fehlende Nutzbarkeit von E-Gates stellt ebenfall eine sehr negative Eigenschaft dar.

Nur der formhalber, der BPA selbst weisst natürlich keine Beschädigungen oder Kratzer auf.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
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1.371
Vorsichtig ausgedrückt denke ich, dass eine Sachmangelhaftung bei Amtshandlungen (leider) keine Anwendung findet. Die verkaufen Dir kein Produkt (ein Pass gehört auch nach der Ausstellung der Bundesrepublik Deutschland und nicht Dir, IMHO kein Unterschied beim BPA) sondern erfüllen eine hoheitliche Aufgabe die mit Gebühren belegt ist. Meint: es wird Dir kein Ausweis verkauft sondern die Verlängerung / Erstaustellubg eines Ausweisdokunentes.
Was hier allein hilft ist der Gang zu ausstellenden Stelle, die werden Dir vermutlich von Amtswegen einen neuen Ausweis organisieren. Ich denke auch ohne Gebühren wenn der BPA ansonsten unbeschädigt ist.
 

andi7435

Erfahrenes Mitglied
20.07.2009
1.491
370
Eigene Erfahrung Stadt Freiberg/Sa. Mein PA wurde mir kostenlos umgetauscht. Es wurde vor Ort mit den Lesegerät nochmals getestet, dann ohne Probleme einen neuen PA bekommen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.349
2.700
Die Antwort des Generalkonsulats ist da:

Man will den Ausweis in deren Lesegerät testen, was dann passiert wird in der E-Mail nicht erwähnt.

Nun ja da ja am Dienstag sowieso ein Termin im Gericht ansteht und bei Fallnummer 30 die Chance besteht, dass der Fall an diesem Tag verhandelt wird, werde ich eben vorher im Generalkonsulat auftauchen und sehen was raus kommt.

Vorsichtig ausgedrückt denke ich, dass eine Sachmangelhaftung bei Amtshandlungen (leider) keine Anwendung findet. Die verkaufen Dir kein Produkt (ein Pass gehört auch nach der Ausstellung der Bundesrepublik Deutschland und nicht Dir, IMHO kein Unterschied beim BPA) sondern erfüllen eine hoheitliche Aufgabe die mit Gebühren belegt ist.
Das ist mir natürlich bewusst, aber es ist ja durchaus schon interessant wie dann damit umgegangen wird, wenn dann doch etwas nicht in Ordnung ist, der Fall des Kollegen aus Freiberg deutet ja aber darauf hin, dass es wohl unkompliziert gehandhabt wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.349
2.700
Der Besuch im Generalkonsulat ist erledigt, Ergebnis es gibt ohne zusätzliche Gebühr einen neuen BPA.

Bemerkenswert war, dass der Ausweis am Schalter 2 gelesen werden konnte aber am Schalter 1 und 3 nicht, auch dass das Bestehen auf eine Geburtsurkunde macht nicht wirklich Sinn wenn schon bereits ein deutsche Dokument ausgestellt wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.349
2.700
Deutsche Verwaltung kann wirklich lustig sein, nun habe ich zwar einen neuen BPA der auch sogar einwandfrei funktioniert, aber gerade beim Datencheck fest gestellt, es steht die falsche Adresse drauf.

Anstatt meiner echten Wohnadresse steht nun die Adresse der zur Abholung des BPA Bevollmächtigten Person drin, das Generalkonsulat hat auf Anfrage per E-Mail keine Erklärung.

Tja so macht Verwaltung Spaß.
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
636
545
good old THF
Deutsche Verwaltung kann wirklich lustig sein, nun habe ich zwar einen neuen BPA der auch sogar einwandfrei funktioniert, aber gerade beim Datencheck fest gestellt, es steht die falsche Adresse drauf.

Anstatt meiner echten Wohnadresse steht nun die Adresse der zur Abholung des BPA Bevollmächtigten Person drin, das Generalkonsulat hat auf Anfrage per E-Mail keine Erklärung.

Tja so macht Verwaltung Spaß.
Das sollte mit 'nem Aufkleber gelöst werden können, wie bei einem Umzug.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.349
2.700
Das sollte mit 'nem Aufkleber gelöst werden können, wie bei einem Umzug.
An sich ja aber dann bleibt das Problem wer den Aufkleber anbringt.

Denn die formal korrekt zuständige Stelle wäre ja die Botschaft in Caracas, ich werde nächstes Jahr mal im Generalkonsulat in Thessaloniki vorbei schauen und sehen was die machen.

Aber was solls im Reisepass steht gar keine Adresse und im BPA eine fehlerhafte.