Hamburg: Barceló oder Scandic Emporio?

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Indigo12

Neues Mitglied
06.02.2013
4
0
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Guten Tag,

werde in Kürze zwei Übernachtungen in Hamburg verbringen und habe zwei Hotels(da beide ja auch recht neu sind und was die Lage betrifft) in die engere Auswahl genommen.

Kennt jemand beide Hotels und kann mir eventuell genauere Auskünfte über die Vor- und Nachteile beider Hotels im direkten Vergleich nennen, z.B. bezüglich der Zimmer, des Frühstücksbuffet(welches ist besser?) etc.? Preislich unterschieden sich beide nicht sehr viel.

Vielen Dank für die Hilfe.
 

seattaken

Reguläres Mitglied
30.11.2012
28
0
Ich würde im Barcelo nächtigen. Die Zimmer sind nach meinem Geschmack deutlich ansprechender. Die Lageentscheidung ist abhängig von deinen Plänen in HH.

Wenn du in dieser Preisklasse absteigen willst, schau dir auch die 25hours Hotels in HH an!
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
In der Lage und Preislage würde ich das Radisson vorziehen, hat es super Frühstücksbufett und liegt extrem zentral. Und es gibt viele Punkte -dreifache im Programm.
 

Indigo12

Neues Mitglied
06.02.2013
4
0
Wenn du in dieser Preisklasse absteigen willst

Hmm, ich bin zwar neu hier, aber ich war eben etwas schockiert, da meine gewählten Hotels doch vom Preis nicht die unterste Kategorie sind.

Danke, werde mir mal das Radisson anschauen, wenn das Frühstück dort sehr gut sein soll
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Würde sagen, es ist eher die gehobene Preislage , die liegen doch meistens über 100 Euro. Bin zwar kein grosser Frühstücksexperte, doch das Frühstück ist im Radisson sehr umfangreich und von hoher Qualität und biete eine grosse Auswahl.
Im Radisson kann man wohl häufiger auch die Best-Preis-Garantie nutzen. Also einfach auf Radisson Oder CLub Carlson buchen und eine günstigere Rate finden , dann bekommt man 25 % unter dem günstigsten Preis!
Und es gibt dreifache Punkte zur Zeit im ClubCarlson.
 

seattaken

Reguläres Mitglied
30.11.2012
28
0
Wenn du in dieser Preisklasse absteigen willst

Hmm, ich bin zwar neu hier, aber ich war eben etwas schockiert, da meine gewählten Hotels doch vom Preis nicht die unterste Kategorie sind.

Danke, werde mir mal das Radisson anschauen, wenn das Frühstück dort sehr gut sein soll

Der Verweis auf die Preisklasse ist in keiner Weise negativ zu deuten!
 

ChefAnimateur

Erfahrenes Mitglied
09.11.2012
773
2
BRE/DRS/HAM
SCANDIC REAGIERT AUF FORDERNDEN ÜBERNACHTUNGSGEWINNER:

https://de-de.facebook.com/Scandic.Hamburg.Emporio/

Die Story findet man direkt zu Anfang. Ein Gast beschwert sich via Email, stellt diverse Foderungen. Die Hoteldirektorin nimmt das ganze selber in die Hand und veröffentlicht es später (ohne die Privatsphäre von Einzelnen zu verletzen).
Der Zuspruch ist groß. In der heutigen Zeit sehen sich immer mehr Hotels mit solchen Emails ausgesetzt. Andererseits könnten es sich viele Hotels einfacher machen, wenn sie sich nicht hin und wieder zu einfach angreifbar machen.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
So sehr wohl viele andere aus der Hotelbranche loben, ich empfinde es als Unverschämtheit, evtl sogar Verleumdung, dass die Hotelleiterin hier eine strafrechtlich relevante Erpressung vorwirft.
Im Hotel selber liegt ne Menge im Argen wenn die Mitarbeiter so frech sind, die wohl zugesagte Badewanne und Bademantel fehlt und so eine dreckige Suite dem Gast gegen einen Mehrpreis von 10 Euro je qm am Tag gegeben wird.

Die Aufforderung zu antworten war sicherlich vom Gast unglücklich formuliert. Ist aber so niemals eine Straftat!
Ich hatte mich vor langer Zeit auch mal bei einem Hotel über verschiedene Sachen beschwert und habe darauf hingewiesen, dass ich noch nicht bewertet habe,dieses aber später noch tun würde. Die Antwort, mit Entschuldigung und kostenlosem neuen Aufenthalt hatte mich irgendwie nicht erreicht, und so erschien die sehr negative Bewertung auch in einem Portal.

Eine Erpressung ist es auch dann nicht, wenn mit einer negativen Bewertung gedroht wird!
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
SCANDIC REAGIERT AUF FORDERNDEN ÜBERNACHTUNGSGEWINNER:

https://de-de.facebook.com/Scandic.Hamburg.Emporio/

Die Story findet man direkt zu Anfang. Ein Gast beschwert sich via Email, stellt diverse Foderungen. Die Hoteldirektorin nimmt das ganze selber in die Hand und veröffentlicht es später (ohne die Privatsphäre von Einzelnen zu verletzen).
Der Zuspruch ist groß. In der heutigen Zeit sehen sich immer mehr Hotels mit solchen Emails ausgesetzt. Andererseits könnten es sich viele Hotels einfacher machen, wenn sie sich nicht hin und wieder zu einfach angreifbar machen.

Habe ich da was überlesen, oder konnte ich ohne Brille nicht lesen? Welche Fordererungen stellt der Gast denn, der sich da beschwert?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Habe ich da was überlesen, oder konnte ich ohne Brille nicht lesen? Welche Fordererungen stellt der Gast denn, der sich da beschwert?
Nun ja.
Die Sätze:
"Wie kommen Sie uns entgegen [plus ganz viele aufgeregte Fragezeichen]"
und
"Es wäre in Ihrem Interesse uns entgegen zu kommen"

in Verbindung mit der Androhung einer schlechten Bewertung (und der katastrophalen Ausdrucksweise und Interpunktion) lassen zumindest auf eine starke geistige Unreife des Autors schliessen.

Ob die o.g. impliziten Forderungen bereits Erpressung sind, sollten aber lieber Anwälte beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
947
349
HAM - PRM
Die Sätze:
"Wie kommen Sie uns entgegen [plus ganz viele aufgeregte Fragezeichen]"
und
"Es wäre in Ihrem Interesse uns entgegen zu kommen"

in Verbindung mit der Androhung einer schlechten Bewertung (und der katastrophalen Ausdrucksweise und Interpunktion) lassen zumindest auf eine gewisse geistige Unreife des Autors schliessen.
Ob die o.g. impliziten Forderungen bereits Erpressung sind, sollten aber lieber Anwälte beurteilen.

Auf der anderen Seite:
Wikipedia meinte:
253 StGB (Erpressung) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Bewertung überlasse ich gerne Anwälten und Richtern - für mich als Laien geht das aber sehr in diese Richtung.

Gruß
Hans
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
In jedem Fall finde ich die Reaktion des General Managers sehr souverän und professionell.
 
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