Hilfe mit Lufthansa Customer Service

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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.279
339
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Verfahren wie folgt. Service (welchen hat er angerufen, wurde nie gesagt), stellt an online support durch. Die prüfen, mit dem Kunden am Telefon, ob es wirklich nicht geht. Geht es nicht, wird dies vom Tech Support bestätigt und ein Report geschrieben.

Damit kann der Pax, über die Service line, per Supervisor, dies löschen lassen. Immer vorausgesetzt, alles 72h vor Abflug und das Upgrade war zu diesem Zeitpunkt nicht bestätigt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.023
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Juristisch ist die Sache klar. Das Gebot konnte zurueckgezogen werden, LH hat es versaeumt, die vereinbarte Rueckziehungsmoeglichkeit bereitzustellen, LH hat die auf anderem Wege vorgenommene Ruecknahme ignoriert. LH hat ohne Anspruch auf Gegenleistung (vgl. u.a. Art. 10 Abs. 1 VO 261/2004) ein Upgrade durchgefuehrt, hat keinen Anspruch auf Bezahlung und hat sich trotzdem an der Kreditkarte bedient.

Somit besteht ein Anspruch gegen LH. Welche Eskalationsstufe man bereit ist, zu gehen (Rueckbuchung der unberechtigten Belastung falls noch moeglich, freundliches Schreiben, unfreundliches Schreiben, Anwaltsschreiben, Mahnverfahren, Klage), ist eine Frage der persoenlichen Streitlust.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.279
339
Hm, es basiert auf einer Angabe des Pax, ohne Beweise und nach dem Anruf hat er es wohl auf sich beruhen lassen. So etwas ist dann "juristisch klar"?

Wer sagt denn, dass danach nicht ein finanzieller Engpass entstand und man nun versucht die Kohle zu bekommen? Dies ist keine Unterstellung, aber auch mal aus beiden Richtungen betrachten.
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.550
2.485
Löhne
Aus meiner Sicht ist da juristisch überhaupt noch nichts klar. Kann der TO irgendeinen Nachweis bringen, dass er versucht hat das Gebot zu stornieren?

Ging die Webseite am Tag X zwischen Uhrzeit X und Y überhaupt nicht, dann dürfte das einfach zu rekonstruieren sein, aber ansonsten?

Vielleicht kann der TO einen Verbindungsnachweis über die Telefonate mit LH erhalten, was aber immer noch kein Nachweis über den Inhalt des Telefonates ist.

Dann bleibt auch noch die Problematik, dass er das Angebot dann doch durch den Flug in C angenommen hat. Ich weiß nicht, ob er für eine erfolgreiche Erstattung ein freiwilliges Downgrade hätte machen müssen, zumindest dieses versuchen und bei Ablehnung den Namen des Mitarbeiters notieren müssen.

Dann hätte er wenigstens etwas in der Hand.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.023
16.316
Ich habe die materiellrechtliche Lage auf Basis des geschilderten Sachverhalts eingeschaetzt, ohne auf Beweisfragen einzugehen.

So aehnlich, wie wenn die Frage lautet "Mir hat auf der Strasse einer auf die Omme gehauen, ist das strafbar?" Da haette ich auch gesagt "Ja, das ist eine strafbare Koerperverletzung" und nicht "aber es muss erst bewiesen werden, und ueberhaupt gilt 'die Nuernberger haengen keinen, sie haetten ihn denn.'"