Immobilie, Übereignung an Dritte, Steuerfrei

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
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Hallo,
habe da mal eine ganz besondere Frage zu dem Thema wie man eine Immobilie übereignen kann ohne das Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer anfällt.
Der Fall:
Eigentümer möchte seinem Sohn das Haus nicht vererben.
Seine Idee ist halt eine fremde Dritte Person zu "beglücken"
Dabei fällt aufgrund des sehr geringen Freibetrags (20.000,--) eine erhebliche Steuerlast an. Egal ob direkt geschenkt oder vererbt.
Davon hätte die Dritte Person auch nichts, da diese Finanzmittel nicht vorhanden sind.
Wie sieht es mit der Möglichkeit des Verkaufs der Immobilie gegen Leibrente aus?
Also Rentenzahlung bis zum Ableben.
Dabei muss der Rentenbezieher ja einen Teil der Rente versteuern, gut.
Welche Steuern fallen beim Rentenzahler (Käufer) an? Wenn nach z.B: 20 monatige Zahlung a 300,-- Euro der Alteigentümer ablebt, Wert des Hauses ~400.000,--
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
in der Konstellation nicht schlau. Die leibrente kann der Käufer nicht steuerlich geltend machen, aber der "Rentner" versteuert.
Das andere problem nanntest du bereits.
Was es gibt und was wir auch schon gemacht haben ist das Umkehrdarlehen.
Das wäre eventuelle etwas.
Sonst sind die Wege komplexer.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Die leibrente kann der Käufer nicht steuerlich geltend machen, aber der "Rentner" versteuert.
Da klemmt mein Verständnis im Moment.
Geht ja garnicht um durch die gezahlte Rente die Steuerlast zu drücken, sondern wenn zum Zeitpunkt des Ablebens noch ein erheblicher Wert "offen" ist. Fällt da irgendetwas an Steuern an?
Bei meinem Beispiel hätte man für 6000,-- Euro ein Haus für 400.000,-- Euro erworben. Also stehen 394.000 im Raum die man eventuell als Gewinn etc versteuern muss.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
das wird schwer...

Vielleicht eine Vermögensverwaltungs GmbH ins Spiel bringen. Aber auch die muss am Ende ja vererbt werden.

Ich denke aber auch hier gibt es steuerrechtliche Fachleute, welche gegen Bezahlung ein Konstrukt mit Sitz in Panama/Gibraltar erstellen können. Ob die Kosten dann im Verhältnis zum Erfolg stehen, muss der Vererber selber entscheiden, aber anscheinend ist hier ja was vorgefallen, warum die Erbfolge ausgehebelt werden soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
968
14
Dabei fällt aber Schenkungssteuer an, die zwar um den Niesbrauch gekürzt wird, aber immer noch erheblich sein wird.

Die Kürzung um den Nießbrauch wird ja nach der „Sterbetafel“ berechnet - somit kommt es wohl auf das Alter des schenkenden an! Der Wert geht aber dadurch relativ schnell gegen Null.

Aber nichts desto trotz: Du wirst wohl nicht um einen guten Steuerberater/Anwalt drum herum kommen!
 
R

rolst01

Guest
Den imaginären Dritten entweder heiraten oder adoptieren!

P.S. Genau für den von dir beschriebenen Fall hat der Gesetzgeber die Schenkungssteuer bzw. die kleineren Freibeträge erfunden. Zahlen oder lassen, aber nicht rumheulen und nach Steuertricks suchen :doh:
 
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zigzag

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
251
21
DUS
Dabei fällt aufgrund des sehr geringen Freibetrags (20.000,--) eine erhebliche Steuerlast an. Egal ob direkt geschenkt oder vererbt.
Davon hätte die Dritte Person auch nichts, da diese Finanzmittel nicht vorhanden sind.
Und wie soll dann im Todesfall (innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung) der Pflichtteil an den Sohn ausgezahlt werden?


Oder gibt es da noch weiteres Vermögen des Schenkenden? Dann kann dieser ja auch die Schenkungssteuer übernehmen.
 

Fliegel

Aktives Mitglied
03.09.2017
126
7
Genau mein Plan, das neue Eherecht bietet ja entsprechenden Freiraum. An Ehevertrag denken!
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Die Frage ist doch im Moment nur ob beim Kauf auf Rentenbasis ebenfalls Steuer anfällt.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
938
92
SBA
P.S. Genau für den von dir beschriebenen Fall hat der Gesetzgeber die Schenkungssteuer bzw. die kleineren Freibeträge erfunden. Zahlen oder lassen, aber nicht rumheulen und nach Steuertricks suchen :doh:

Weil wir alle wissen, dass der Gesetzgeber am besten entscheiden kann, was das beste für uns ist und was sich gehört?:doh:

Jemand hat sich etwas erarbeitet und erachtet andere nicht würdig, dies entgeltfrei nach dessen Ableben zu erlangen. Wo ist das Problem? Was genau vorgefallen ist, entzieht sich deiner Kenntnis und geht dich auch nichts an.

An dieser Stelle ist noch auf den Pflichtteilergänzungsanspruch aus § 2325 BGB hinzuweisen, der Zeiträume bis zu zehn Jahre ab Zeitpunkt der Schenkung erfasst.
 
R

rolst01

Guest
Weil wir alle wissen, dass der Gesetzgeber am besten entscheiden kann, was das beste für uns ist und was sich gehört?:doh:

Jemand hat sich etwas erarbeitet und erachtet andere nicht würdig, dies entgeltfrei nach dessen Ableben zu erlangen. Wo ist das Problem? Was genau vorgefallen ist, entzieht sich deiner Kenntnis und geht dich auch nichts an.

An dieser Stelle ist noch auf den Pflichtteilergänzungsanspruch aus § 2325 BGB hinzuweisen, der Zeiträume bis zu zehn Jahre ab Zeitpunkt der Schenkung erfasst.

So wirklich verstanden oder gelesen hast du mein Post nicht.
Wo meinst du dort Kritik am Enterben zu finden?

Richtig ist allerdings, das ich für die Anwendung des korrekten Freibetrages bin wenn Verschenkt wird. Aber das siehst du ja bestimmt ganz genau so, oder?

Ob und wie oder warum der Schenkende zum Vermögen gekommen ist und mit der Erbfolge ein Problem hat: es ist mir völlig egal und war kein Gegenstand irgendeines Beitrags hier!
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Packt doch bitte die Keulen weg, nehmt wieder auf dem Stuhlkreis platz und lasst uns einen Arbeitskreis bilden.
Die Frage die immer noch unbeantwortet im Raum steht ist:
Wie sieht die steuerliche Behandlung bei einem Kauf auf Rentenbasis aus.
Es gibt ja die Möglichkeit das die Immobilien solange "Berentet" wird bis der Eigentümer verstirbt.
Wenn das nun zeitnah geschieht und nach der kurzen Rentenzahlung noch ein ordentlicher Wert übrigbleibt. Ist das dann so, oder fällt dafür womöglich Schenkungs oder Erbschaftssteuer an?
 
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