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Hallo,
habe da mal eine ganz besondere Frage zu dem Thema wie man eine Immobilie übereignen kann ohne das Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer anfällt.
Der Fall:
Eigentümer möchte seinem Sohn das Haus nicht vererben.
Seine Idee ist halt eine fremde Dritte Person zu "beglücken"
Dabei fällt aufgrund des sehr geringen Freibetrags (20.000,--) eine erhebliche Steuerlast an. Egal ob direkt geschenkt oder vererbt.
Davon hätte die Dritte Person auch nichts, da diese Finanzmittel nicht vorhanden sind.
Wie sieht es mit der Möglichkeit des Verkaufs der Immobilie gegen Leibrente aus?
Also Rentenzahlung bis zum Ableben.
Dabei muss der Rentenbezieher ja einen Teil der Rente versteuern, gut.
Welche Steuern fallen beim Rentenzahler (Käufer) an? Wenn nach z.B: 20 monatige Zahlung a 300,-- Euro der Alteigentümer ablebt, Wert des Hauses ~400.000,--
habe da mal eine ganz besondere Frage zu dem Thema wie man eine Immobilie übereignen kann ohne das Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer anfällt.
Der Fall:
Eigentümer möchte seinem Sohn das Haus nicht vererben.
Seine Idee ist halt eine fremde Dritte Person zu "beglücken"
Dabei fällt aufgrund des sehr geringen Freibetrags (20.000,--) eine erhebliche Steuerlast an. Egal ob direkt geschenkt oder vererbt.
Davon hätte die Dritte Person auch nichts, da diese Finanzmittel nicht vorhanden sind.
Wie sieht es mit der Möglichkeit des Verkaufs der Immobilie gegen Leibrente aus?
Also Rentenzahlung bis zum Ableben.
Dabei muss der Rentenbezieher ja einen Teil der Rente versteuern, gut.
Welche Steuern fallen beim Rentenzahler (Käufer) an? Wenn nach z.B: 20 monatige Zahlung a 300,-- Euro der Alteigentümer ablebt, Wert des Hauses ~400.000,--