Kann Airline selbst ein PCR Test verlangen?

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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
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Ein Beispiel, bei Einreisen nach Albanien gibt es zurzeit keine Quarantänepflicht und auch der Vorweis eines PCR-Tests ist derzeit nicht notwendig.
Meine Frage ist, wie sieht es mit der Airline aus, kann eine Airline, unabhängig von der Destination Bestimmungen, trotzdem ein PCR Test verlangen?
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
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Darmstadt
Ich würde mir ehrlich gesagt überlegen, ob ich in ein Land fahren möchte, was derart laxe Regeln hat, aber die Antwort auf Deine Frage ist: Klar kann sie das.
 
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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
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211
Vielen Dank, momentan möchte sicher nicht nach Albanien reisen, es war eine generelle Frage und Albanien war nur ein Beispiel.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Ein Beispiel, bei Einreisen nach Albanien gibt es zurzeit keine Quarantänepflicht und auch der Vorweis eines PCR-Tests ist derzeit nicht notwendig.
Meine Frage ist, wie sieht es mit der Airline aus, kann eine Airline, unabhängig von der Destination Bestimmungen, trotzdem ein PCR Test verlangen?
Im Linienflugverkehr - und nur diesem - unterliegen die Airlines in Deutschland tatsächlich einem Kontrahierungszwang:
2) Flugpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Anwendung von Flugplänen, Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn dadurch die öffentlichen Verkehrsinteressen nachhaltig beeinträchtigt werden. Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern. Den Beförderungsverträgen sind die veröffentlichten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen zu Grunde zu legen, soweit sie nicht nach Satz 2 ganz oder teilweise untersagt sind. Im Übrigen werden Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen von den Parteien des Beförderungsvertrages frei vereinbart. Von den der Öffentlichkeit bekannt gemachten Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen kann zugunsten der Vertragspartner der Luftfahrtunternehmen abgewichen werden.
Insofern wäre Unzumutbarkeit nachzuweisen, was schwer ist, wenn man über die allgemeinen gesetzlichen Regelungen hinausgeht.
Außerhalb des Linienflugverkehrs sieht es anders aus, da kann die Airline prinzipiell weitergehende Regelungen treffen. Ebenso andere Branchen / Betriebe, die keinem Kontrahierungszwang unterliegen.

Edit: Angepaßt Kontrahierungszwang Linienflüge.
 
Zuletzt bearbeitet:

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
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MUC/STR
Ich würde mir ehrlich gesagt überlegen, ob ich in ein Land fahren möchte, was derart laxe Regeln hat, aber die Antwort auf Deine Frage ist: Klar kann sie das.
Worauf gründet Deine Aussage? Wenn ich die Seiten des AA lese, wird da ja deutlich von Einschränkungen geschrieben:
"Es gilt eine landesweite, nächtliche Ausgangssperre. Wohnungen dürfen lediglich aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder für Besorgungen von Grundbedürfnissen (z. B. Gang zur Apotheke, Krankenhausbesuch) verlassen werden. Restaurants und Bars bleiben während dieser Zeit geschlossen (ausgenommen Lieferdienste). In der übrigen Zeit haben Restaurants, Bars, Cafés, Hotels und Campingplätze einen eingeschränkten Betrieb mit Hygiene-Auflagen. Museen, Galerien und archäologische Parks, religiöse Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sind derzeit geöffnet, Nachtclubs und Diskotheken bleiben geschlossen."
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ich würde sagen das Airlines solche Regeln nicht ohne weiteres eigenständig einführen können da sie einer Beförderungspflicht unterliegen. Wenn der Gesetzgeber solche Tests z.B. nicht im ÖPNV fordert dann wird es schwer für die Airline entsprechende Auflagen zu begründen.
 

anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
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211
Vielen Dank. Dh. wenn an der Destination kein Covid Test verlangt wird, sicherheitshalber bei der Airline ebenfalls nachfragen? Dann kann nichts falsch laufen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Vielen Dank. Dh. wenn an der Destination kein Covid Test verlangt wird, sicherheitshalber bei der Airline ebenfalls nachfragen? Dann kann nichts falsch laufen.
Da kann immer noch eine Menge falsch laufen weil das Personal an den Schaltern keine Ahnung hat bzw. eigene Anweisungen bekommt. So ist z.B. bei Reisen nach Griechenland ist es von Seiten Griechenlands vorgeschrieben das Gruppen in einem PLF erfasst werden, Airlines erwarten aber ein PLF pro Person. Da sind dieses Jahr schon einige stehen geblieben und können jetzt entsprechende Entschädigungen geltend machen.