Kaufverträge im Internet: EU-Parlament beschließt die Button-Lösung

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Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
1
BER (TXL)
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Kaufverträge im Internet: EU-Parlament beschließt die Button-Lösung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

"Vorangeklickte Kästchen für Sonderdienste beim Erwerb eines Zug- oder Flugtickets sind nicht mehr zulässig. Händler werden auch verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu übermitteln. "Mit der Internetabzocke ist Schluss", sagte Schwab. Auch die frustrierende Suche nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfalle."
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
1.139
2
Wurde aber auch Zeit... wobei, wer weiss was die schwarzen Schafe sich wieder einfallen lassen.
 
K

kraven

Guest
Sehr interessant, dass dadurch dann auch möglich wird, 14 Tage nach Kauf sein Flugticket kostenlos zu storneiren...
 
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Reaktionen: economyflieger

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Abofallen wird man so auch nicht bremsen können, Stichwort: Alternative Landingpages. Die Hauptseite ist grandios rechtskonform gestaltet, die (jeden Tag anders) beworbene Unterseite hingegen rechtswidrig². Solange hier nicht strafrechtlich die bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden ODER ein eigener Abofallentatbestand geschaffen wird, sehe ich hier kein Licht am Ende des Tunnels.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Kreditkartengebühren nur noch für die wirklich anfallenenden Kosten: kann ggf. Mehrkosten bedeuten (Hotels), bei expedia aber z.B. wird bei Flugbuchungen von der Airline abgebucht, Kreditkartengebühren dürften dann allenfalls auf die TSC erhoben werden!!

Übrigens: die Reisebranche wird sicherlich wieder ausgenommen vom 14tägigen Rückgaberecht!
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.208
CGN
Ich finde ja viel eher müsste was gegen die ehlendigen Rückerstattungsgebühren unternommen werden, mit denen die Airlines versuchen, die festgelegte gesetzliche Regel, dass Steuern&Gebühren rückzuerstatten sind, faktisch unterlaufen wollen.

Der BGH hat ja dankenswertwerweise mal die 50€ von 4U als zu hoch aufgehoben, aber nun sind es halt überall 25€ die auch nicht pro Buchung (was ja noch sinnvoll wäre, da ja die Kosten für die Rückerstattung damit abgedeckt werden sollen), sondern gleich pro Passagier anfallen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Ich finde ja viel eher müsste was gegen die ehlendigen Rückerstattungsgebühren unternommen werden, mit denen die Airlines versuchen, die festgelegte gesetzliche Regel, dass Steuern&Gebühren rückzuerstatten sind, faktisch unterlaufen wollen.

Der BGH hat ja dankenswertwerweise mal die 50€ von 4U als zu hoch aufgehoben, aber nun sind es halt überall 25€ die auch nicht pro Buchung (was ja noch sinnvoll wäre, da ja die Kosten für die Rückerstattung damit abgedeckt werden sollen), sondern gleich pro Passagier anfallen.

Stimmt, und es müssten Airlines wie LH dazu gezwungen werden die YQ nicht mit zweierlei Maß zu messen: als Ticketbestandteil bei Stornierung und bei Awards genau das Gegenteil: als "Gebühren"...

aber um diese Problematik zu verstehen, müssten die Verbraucherschützer erstmal hier im Forum studieren, was Sache ist und eine nette Klage basteln...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.208
CGN
Ein Mahnbescheid kostet ab € 23,00 Gerichtskosten (die man nicht mit Kreditkarte bezahlen kann :D) und ist hier in wenigen Minuten ausgefüllt: https://www.online-mahnantrag.de/.

;)

ja, im Gegensatz zur LH hat AB nun mittlerweile meine YQ nach der Drohung mit selbigen überwiesen, allerdings 50€ abgezogen (2x 25€ weil eine Buchung - zwei Passagiere). 25€ ist natürlich in keiner Weise das, was AB an Kosten durch die Rückerstattung auf ne Kreditkarte entsteht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
ja, im Gegensatz zur LH hat AB nun mittlerweile meine YQ nach der Drohung mit selbigen überwiesen, allerdings 50€ abgezogen (2x 25€ weil eine Buchung - zwei Passagiere). 25€ ist natürlich in keiner Weise das, was AB an Kosten durch die Rückerstattung auf ne Kreditkarte entsteht.

Die Stornogebühr, ich glaube, € 30,00, hatte ich in meinem Fall nicht in Angriff genommen. Da wird es m.E. komplizierter. Ohne das jetzt großartig nachgelesen zu haben, wird man insoweit der Airline wahrscheinlich das Recht zugestehen müssen, eine pauschalierte Gebühr zu erheben. Für die YQ war es mir das Risiko wert, um die Frage zu streiten, da eine ganz-oder-gar-nicht-Frage. Für die Stornogebühr ist das wohl besser ein Fall für die Verbraucherzentrale. Sonst klagt man wegen € 30,00, es werden € 25,00 für angemessen erachtet, d.h. es gibt eine Kostenquote Kläger 5/6 - Beklagte 1/6. Dann hat man in der Hauptsache € 5,00 gewonnen, aber zahlt für die Kosten ein Zigfaches davon. :eek:
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.011
3.208
CGN
Die Stornogebühr, ich glaube, € 30,00, hatte ich in meinem Fall nicht in Angriff genommen. Da wird es m.E. komplizierter. Ohne das jetzt großartig nachgelesen zu haben, wird man insoweit der Airline wahrscheinlich das Recht zugestehen müssen, eine pauschalierte Gebühr zu erheben. Für die YQ war es mir das Risiko wert, um die Frage zu streiten, da eine ganz-oder-gar-nicht-Frage. Für die Stornogebühr ist das wohl besser ein Fall für die Verbraucherzentrale. Sonst klagt man wegen € 30,00, es werden € 25,00 für angemessen erachtet, d.h. es gibt eine Kostenquote Kläger 5/6 - Beklagte 1/6. Dann hat man in der Hauptsache € 5,00 gewonnen, aber zahlt für die Kosten ein Zigfaches davon. :eek:

Jap, mehr so ne Grundsatzsache. Hatte das auch mehr hier angesprochen, da ich das für ein viel größeres Ärgernis (da nicht umschiffbar) als irgendwelche Häckchen halte. Es gab mal ein BGH Urteil, das sagte die Rückerstattungsgebühr von 4U (damals in Höhe von 50€) sei zu hoch. Wenn ich mich recht erinnere, war der Grund vor allem darin, dass 4U in keiner Weise darlegen konnte, dass bei einer Rückerstattung tatsächlich so Hohe Kosten anfallen (Bankbearbeitungsgebühren sind praktisch vernachlässigbar, Mitarbeiteraufwand muss auch erstmal dargelegt werden, etc.). Daraufhin haben sie halt alle unisono auf 25€ gekappt, was meines Erachtens auch noch viel mehr ist, als die tatsächlichen Kosten.

Gebe dir aber Recht, dass man ihnen Pauschalbeträge wird zugestehen müssen (war damals auch glaub ich die Verbraucherzentrale die das BGH Urteil erwirkt hat, kann mich aber auch irren.)