LX: Keine Erstattung (Steuern+Gebühren) eines gekündigten Flugscheins?

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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
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Hallo,

ärgere mich gerade über eine Nachricht des "Refunds Department" von Swiss.

Problem: habe im März (!) einen Flug am Flughafen gekündigt, Flugschein war natürlich nicht erstattbar. Habe dann online eine Refund Application abgegeben. Nach mehrfacher Nachfrage endlich gestern eine Nachricht bekommen, leider negativ und im Detail serh ärgerlich. Ich würde gerne wissen, was ihr davon haltet.

(...) Leider müssen wir Ihnen mitteilen dass eine Rückerstattung des unbenutzten Ticket gemäss Tarif Bedingungen nicht möglich ist.
Das Ticket wurde gegen einen Spezial Voucher ausgestellt der leider wegen diese Tarif Konditionen leider auch nicht mehr verwendet werden kann. (...)

Ich denke doch, dass Steuern und Gebühren eines nicht angetretenen Fluges erstattet werden müssen (abzügl der Swiss-Bearbeitungsgebühr!). Was soll das mit dem "Spezial Voucher", der verfallen ist?!?

Generell bin ich äußerst enttäuscht von der "Sprachlosigkeit" der Kundenbetreuung per email. Da habe ich immer MONATE auf Antwort warten müssen. Gibt es vielleicht eine Kontaktadresse (email, tel, postalisch), bei der ich etwas Staub wirbeln kann?

Danke!
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
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ZRH
Um ein wenig Licht ins Dunkel bringen zu können: Wie hast Du Dein Ticket bezahlt? War da irgendein Gutschein mit im Spiel? Welche Buchungsklassen hattest Du gebucht?
 

urmel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2009
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DE
Generell bin ich äußerst enttäuscht von der "Sprachlosigkeit" der Kundenbetreuung per email. Da habe ich immer MONATE auf Antwort warten müssen. Gibt es vielleicht eine Kontaktadresse (email, tel, postalisch), bei der ich etwas Staub wirbeln kann?

Danke!

Hast du einen Status bei M&M? Versuch´ es mal via Facebook bzw. hiermit: socialmedia@swiss.com


urmel
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
603
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Danke!
Nachdem ich die Bezahlung nochmals aufgerufen habe, lichtet sich zumindest mal der "Spezial Voucher": Ich hatte einen Swiss-Gutschein für 100 EUR gekauft (online, da gab's so eine Aktion 100 EUR für 80 EUR?!). Den hatte ich für das Flugticket verwendet.
Ticket selbst wurde online gekauft, Economy K.

Kein Status bei M&M, aber *G (ratet: A3).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Ich denke doch, dass Steuern und Gebühren eines nicht angetretenen Fluges erstattet werden müssen (abzügl der Swiss-Bearbeitungsgebühr!). Was soll das mit dem "Spezial Voucher", der verfallen ist?!?

Also nach Abzug der Bearbeitungsgebühr wird da wahrscheinlich kaum was übrigbleiben. Auf diesen Betrag hast Du aber Anspruch.

Das Problem mit dem Gutschein (war das so ein Valentinstag-Gutschein?) dürfte sein, dass da keine Erstattung des Gutscheins in Bar möglich ist. Und genau das wäre ja indirekt der Fall. D.h. Du hast einen Flug gebucht, mit Gutschein bezahlt, dann storniert, und willst jetzt Bargeld zurück.

Wenn das wirklich das Problem ist, könntest Du höchstens versuchen, dass sie Dir einen Gutschein über die Höhe des zu erstattenden Betrags austellen (wie gesagt, sollte da nach Abzug der Bearbeitungsgebühr überhaupt noch was übrigbleiben....).
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
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Vielen Dank Euch allen.
Es scheint so zu sein, dass die Bezahlung mit diesem Voucher nicht die beste Idee war, wenn man ein nicht erstattungsfähiges Ticket stornieren muss. Gutschein kann ich hier gerade nicht mehr finden, aber nach den allg. Gutscheinbedingungen (siehe Anonyma), verfällt der Voucher als solcher.
Flugpreis war wie folgt:
Flugpreis: 22,-; Internationaler Zuschlag: 31,-; Flughafentaxen: 36,36; Swiss Service fee: 6,-
Bearbeitungsgebühr ist glaube ich 25 EUR.

Nochmals: kennt jemand eine Kontaktmöglichkeit (kein M&M Status), über die man etwas erreichen kann? Die Kundenbetreuung habe ich als denkbar schlecht bisher erfahren.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Die genaue Aufschlüsselung ist im Post direkt über Deinem zu finden ;)

Bei 36.36 Euro erstattbaren Steuern abzgl. Bearbeitungsgebühr sprechen wir von wi reich sehr überschaubaren Beträgen...
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
603
49
Die genaue Aufschlüsselung ist im Post direkt über Deinem zu finden ;)

Bei 36.36 Euro erstattbaren Steuern abzgl. Bearbeitungsgebühr sprechen wir von wi reich sehr überschaubaren Beträgen...
In jedem Fall! War mir nicht bewusst, dass es nur um diesen Posten geht.
Mich stört aber gewaltig das Kundenmanagement bei Swiss. Und dass ich die 11,36 EUR nicht bekomme :D
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
603
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Bei einem Flugpreis < 100€; bezahlt vermutlich nur 80€ wegen Gutschein; kein "Status" und bei einer Erstattungssumme von 11,36€ (wenn überhaupt) ........... :eek:
Und?
Wenn ich im März eine Erstattung beantrage, mehrfach (ab Mai!) nachfragen muss, und nie (!) eine Antwort bekommen habe - dann stört mich diese "Kundenbetreuung". Oder bin ich verwöhnt?:eyeb:

Oder muss man "Status" haben, damit man sich beschweren kann? :sick:
Hier geht's nicht um "Puder am Popo" ...
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.534
79
KN
Am kleinen Betrag muss es nicht unbedingt liegen, dass du keine Antwort bekommst. Ich habe eine Rückerstattungsanfrage über 322 EUR offen, aber erhalte von fvrbasel@swiss.com keine Antwort. Diese Mailadresse wurde mir von der FTL-Hotline angegeben.
 

Chang Noi

Erfahrenes Mitglied
24.03.2011
529
21
bei FRA
Ich hänge mich mal hier ran, weils vom Thema her recht gut passt:

Ich hatte ein Ticket BUD - BKK direkt bei LX in Buchungsklasse "D" gekauft und mußte dieses stornieren.
Gesamtpreis: 669.700 HUF, davon 102.800 HUF Spritgeld, Steuern & Gebühren
Laut Tarifbestimmungen beträgt die Vertragsstrafe bei Storno 200,-- EUR für das Ticket, das sind in grober Näherung (1 EUR ~ 300 HUF) 60.000 HUF, dazu noch eine Bearbeitungs"gebühr" von 50 CHF oder ganz grob 14.000 HUF.
Bei mir ergibt das einen Erstattungsbetrag von ~ 596.000 HUF, die LX gedenkt aber nur 542.400 HUF zu zahlen.
Habe ich einen Denkfehler in meiner Berechnung oder kassiert die LX mal soeben die 77.800 HUF Spritgeld?

Ich habe bereits per Mail um eine detaillierte Abrechnung gebeten, passiert ist allerdings noch nichts.
lx-storno.jpg
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Habe ich einen Denkfehler in meiner Berechnung ?

JA!

Die Stornogebühr beträgt nicht 200€ pro Ticket sondern 200€ je Richtung:

[KVS Availability Tool 7.2.3/Diamond - Fare Rules: BUD-BKK/LX/DICSWIHU/1939 EUR]
Code:
[Rule Application & Other Conditions]
........................
........................
[Penalties]
CANCELLATIONS

  ANY TIME
    PER DIRECTION CHARGE EUR 200.00 FOR CANCEL/REFUND.
      NOTE - TEXT BELOW NOT VALIDATED FOR AUTOPRICING.
       THE CHARGE APPLIES IN CASE OF COMBINATION WITH ANY
       RESTRICTED OR UNRESTRICTED FARE.
       ---
       ........................
........................
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
Eine Frage, habe bei Swiss mal meinen Rückflug stornieren lassen, das wird ja dann zu einem Oneway gerechnet. und da gibts nichts zurück auch keine Steuern!

Hast du bei deiner Flugstrecke gar keinen Flug angetreten weder hin noch Rückflug, weil dann hast du schon Recht auf die Steuer, aber durch die Bearbeitungsgebühr ist dieser Betrag dann sehr minimal.
 

xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
501
2
Kerosinzuschlag und Sicherheitsgebühr und ähnliches gilt auch bei Steuern bei SWISS aber wird nicht rück erstattet!!!!
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
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EDDT
Habe gleiches Problem wie der Fragesteller. Flug findet in 4 Wochen statt. Valentins-Gutschein bei Starticket gekauft und bei swiss eingelöst. Habe die Antworten nur tw. verstanden. Die Bedingungen besagen: Der Gutschein wird nicht ausbezahlt, ist nicht kumulierbar und kann weder umgetauscht noch rückerstattet werden. Eine Rückerstattung von Gutscheinen ist nur bei Buchungen von rückerstattbaren Flugscheinen im selben Umfang möglich und erfolgt nicht in bar, sondern per Gutschrift, welche bei einer weiteren Flugbuchung verwendet werden kann.


EUR4.40DE EUR7.50OY EUR14.72RA EUR33.33CH Taxen
EUR30.00YQ Kerosin

Swiss Hotline sagt, dass in der Buchungsklasse K normalerweise alles bis auf YQ abzüglich der 20 EUR (Rückerstattungs-)"Bearbeitungsgebühr" erstattet wird, man hier nur Pech hat, weil mit Gutschein bezahlt wurde.

Aber in den GS-Bedingen wird doch nur die Rückerstattung des Gutschein geregelt; ich will doch den Flug erstattet bekommen. Hat es jemand doch geschafft, was zurückzubekommen?
 
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