Kiste Sekt bei AIDU gratis (*BeiVollmondAufEinemBeinstehend)

ANZEIGE

RACashback

Neues Mitglied
16.11.2013
6
0
ANZEIGE
Hallo zusammen,

mein Mandant hat diesen Spot gesehen:
https://vimeo.com/82967829
Daraufhin hat sie ein Produkt bei AIDU gebucht. Im Buchungsformular stand sogar ein Hinweis auf den Gutschein SEKT am Gutscheinfeld.
aidu.jpg
Überrascht es jemanden, wenn ich nun sage, dass AIDU den Sekt verweigert? Der Kunde hätte eine Pauschalreise buchen müssen, damit der Gutschein Sekt gültig ist?

Wir alle wissen, dass dieser Gutschein ein gewisses Missbrauchspotential aufweist, aber wenn man ihn so bewirbt, wie geschehen, ist das sicher nicht das Problem des Kunden.

Gibt es hier noch ähnliche Fälle?

Dass die Leipziger Unternehmensgruppe hier allgemein nicht sonderlich beliebt ist, ist mir klar. Bisher waren es aber oft "nur" UWG-Verstöße. Aber das hier?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.182
2.468
Ich würde es ebenfalls so sehen, dass der Gutschein auch auf Hotels (Eigene Anreise) einlösbar ist.

Schliesslich spricht AIDU in der Werbung von "Reisen" und nicht "Pauschalreisen". Und darunter gehören auch Autoreisen unter Nutzung eines Hotels...
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.822
1.288
Eine Kiste war doch versprochen=;.
Diese könnten dann alle Verfahrenbeteiligten gleich im Gerichtssaal leeren.

In diesem Sinne dann Prosit Neujahr!

wsvfan55
 
Zuletzt bearbeitet:

murks86

Erfahrenes Mitglied
08.12.2013
338
0
FRA
Die spekulieren halt auch darauf, dass man sich vielleicht ärgert, aber nicht wegen 20 Euro eine Klage einreicht. Ab wann fällt sowas eigentlich unter Geringfügigkeit? :D
 

RACashback

Neues Mitglied
16.11.2013
6
0
Die spekulieren halt auch darauf, dass man sich vielleicht ärgert, aber nicht wegen 20 Euro eine Klage einreicht. Ab wann fällt sowas eigentlich unter Geringfügigkeit? :D
Im Vertragsrecht gibt es soetwas (zum Glück) nicht. Man kann sich auch um deutlich weniger streiten (Netzausfälle sind blöd: Debitel hat 15-Cent-Klage anerkannt!). Selbst wenn der hier zugesagte Sekt nicht zu den hochwertigsten zu rechnen ist (BAs Pommery kann man aber irgendwann auch nicht mehr sehen :sick:), so summieren sich geschätzte 6-8 EUR Einkaufspreis + mind. 4 EUR Versandkosten in einer Vielzahl von Fällen sicher zu einem stattlichen Sümmchen. Die Reise wurde in diesem Fall vermutlich nicht wg. des Sekts gebucht, sie wurde aber wg. des Sekts dort gebucht. Ich bin gespannt, wie lange AIDU das durchziehen möchte. Die Frage des "Gilt nicht bei Nur-Hotel-Buchung", die in Maximierer-Kreisen ja alle paar Monate für Diskussionen führt, ließe sich so doch mal elegant klären. Zugegeben, etwas unfair für AIDU.