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Moin,
leider war der Erstflug für einen neuen Rimowa Checkin Hybrid L vermutlich mit einem härteren Bodenkontakt verbunden.
Nach dem Reclaim am Zielort wies der Koffer nachfolgende Beschädigungen auf. Die Alukante ist deutlich verbogen, sowie entsprechende Kratzer im Plastik.
Die Fluggesellschaft (EW) lehnt die Regulierung mit Verweis darauf ab, dass dies rein optische Mängel seien.
„
… leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei den von Ihnen reklamierten Spuren um rein optische Mängel handelt und die Nutzbarkeit des Koffers nicht beeinträchtigt wird.
Im Rahmen einer normalen Handhabung können an Gepäckstücken Gebrauchsspuren wie kleinere Schnitte, Kratzer, Beulen oder Verschmutzungen entstehen. Für solche haftet jedoch die Fluggesellschaft nicht.“
Mit der Aussage möchte ich mich nicht abfinden. Es ist offensichtlich, dass diese Beschädigungen nicht im Rahmen der normalen Handhabung entstanden sind. Welches Vorgehen würdet ihr wählen?
leider war der Erstflug für einen neuen Rimowa Checkin Hybrid L vermutlich mit einem härteren Bodenkontakt verbunden.
Nach dem Reclaim am Zielort wies der Koffer nachfolgende Beschädigungen auf. Die Alukante ist deutlich verbogen, sowie entsprechende Kratzer im Plastik.
Die Fluggesellschaft (EW) lehnt die Regulierung mit Verweis darauf ab, dass dies rein optische Mängel seien.
„
… leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei den von Ihnen reklamierten Spuren um rein optische Mängel handelt und die Nutzbarkeit des Koffers nicht beeinträchtigt wird.
Im Rahmen einer normalen Handhabung können an Gepäckstücken Gebrauchsspuren wie kleinere Schnitte, Kratzer, Beulen oder Verschmutzungen entstehen. Für solche haftet jedoch die Fluggesellschaft nicht.“
Mit der Aussage möchte ich mich nicht abfinden. Es ist offensichtlich, dass diese Beschädigungen nicht im Rahmen der normalen Handhabung entstanden sind. Welches Vorgehen würdet ihr wählen?
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