Kompensation bei Flugausfall - LH weigert sich Anschlusskosten zu übernehmen

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Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
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Moin!

LH hatte am 5.8. kurzfristig (3 Stunden vor Abflug) unseren Flug von MUC nach JFK annulliert. Dies löste eine wahre Odyssee aus welche uns letzten Endes nach 60 Stunden nach NYC brachte (anderes Thema).

Ich habe letzte Woche den Antrag auf Kompensation bei LH eingereicht und zudem die Kosten für die erste Hotelnacht in NYC und den Transfer von JFK zum Hotel angegeben.
Für die beiden letzten Posten geht es immerhin um knapp 500 Euro.

LH war schnell und hat uns eine Kompensation von 4 x € 600 mitgeteilt. Dies ist ja genau das, was laut EU-Recht zusteht.
Die Kosten für die entgangene Hotelnacht in New York sowie für den gebuchten und bezahlten Transfer von JFK nach Manhatten will LH nicht übernehmen und beruft sich auf Artikel 14.1.7 aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Hier lautet es dass LH grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben muss.

Hat hier eventuell jemand schon einmal etwas ähnliches mit LH erlebt?
Mir leuchtet das überhaupt nicht ein. Nur durch die Annullierung (die ja bekannt gegeben wurde = vorsätzlich?!) kamen wir deutlich verspätet in NYC and und konnten die beiden Hotelzimmer und den Transfer nicht nutzen.
Ich verstehe nicht, warum wir hierfür aufkommen sollen, wenn nicht die Airline!

Danke für euer Feedback und die Info, ob es sich lohnt einmal mit der Rechtsschutzversicherung zu sprechen, bzw wie dann die Chancen auf Erfolg wären die knapp 500 Euro auch noch zu bekommen.
 

Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Ich bin zwar nicht ganz frim, aber kann es sein, dass du den Aufenthalt und den Transport auf die Kompensation anrechenlassen musst?
So verstehe ich die Stellungnahme von Lufthansa. Aber das ist doch Schwachsinn. Hat man keine Folgekosten dann sind es 2,400 Euro, und hat man welche, dann auch?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
So verstehe ich die Stellungnahme von Lufthansa. Aber das ist doch Schwachsinn. Hat man keine Folgekosten dann sind es 2,400 Euro, und hat man welche, dann auch?
Aber so ist das nunmal in der EU261 geregelt…

Nur wenn Du höhere Kosten gehabt hast, kannst Du die geltend machen.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
703
1.038
So verstehe ich die Stellungnahme von Lufthansa. Aber das ist doch Schwachsinn. Hat man keine Folgekosten dann sind es 2,400 Euro, und hat man welche, dann auch?
Warum soll das Schwachsinn sein? So ist es vorgesehen und auch logisch. Die 600 p.P sind kein Schmerzensgeld sondern eine Art pauschalisierter Schadenersatz. Bis zu der Grenze brauchst du nichts nachweisen. Wenn der Schaden höher ist kannst du die bis zu einer Obergrenze aber geltend machen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.195
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Du könntest bei den zusätzlichen Kosten noch den neuen Transfer geltend machen, aber eben halt nicht den verpassten.
 

Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Du könntest bei den zusätzlichen Kosten noch den neuen Transfer geltend machen, aber eben halt nicht den verpassten.
Der neue Transfer war mit Flixbus von Washington nach New York da United den Abend zuvor wegen Wetters nicht in Newark landen konnte 😬
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.747
10.711
Der neue Transfer war mit Flixbus von Washington nach New York da United den Abend zuvor wegen Wetters nicht in Newark landen konnte 😬
Für den muss LH auf alle Fälle aufkommen, denn dein Endziel ist NY. Es ist übrigens der einzige Punkt in der EU261 bei der mal von in Vorleistung treten und dann entschädigen die Rede ist, sonst heisst es ja nur immer "Die Airline muss anbieten", nicht "die Airline muss zahlen"
Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

Warum soll das Schwachsinn sein? So ist es vorgesehen und auch logisch. Die 600 p.P sind kein Schmerzensgeld sondern eine Art pauschalisierter Schadenersatz. Bis zu der Grenze brauchst du nichts nachweisen. Wenn der Schaden höher ist kannst du die bis zu einer Obergrenze aber geltend machen.
Naja, im Zusammenhang mit der Präambel ist es Schwachsinn ein krasser Widerspruch.
Wenn die Airline es gegenrechnen kann, fällt ja genau der erzieherische Effekt aus, wird die Airline eben nicht dazu gedrängt zuverlässiger ihre Verträge zu erfüllen.
Es geht ja eben in der EU261 nie um die Fluggäste, um deren Entschädigung, sondern um die Airlines, um "erzieherische Maßnahmen" zur Vermeidung von Ausfällen/Verspätungen/Nichtbeförderung.
Die Zahl der gegen ihren Willen nicht beförderten Fluggäste sollte dadurch verringert werden, dass von den Luftfahrtunternehmen verlangt wird, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen, anstatt Fluggästen die Beförderung zu verweigern, und denjenigen, die letztlich nicht befördert werden, eine vollwertige Ausgleichsleistung zu erbringen.
Es soll eben nicht der exakte Schaden der letztendlich nicht beförderten Passagiere vollwertig ausgeglichen, sondern die Zahl der Vorfälle (durch Geldstrafe, Unattraktivität) verringert werden.

Die Deutsche Rechtssprechung (und das Deutsche Schadensersatzrecht) steht dem leider entgegen. Hier ist eher die Angst groß, ein Kunde könnte eventuell einen finanziellen Vorteil daraus ziehen, dass sein Flug nicht wie geplant stattfindet... Es wäre sauberer gewesen, das Geld gleich als Stafe in die Staatskasse fließen zu lassen, dann würde der Staat das Geld auch sicher zuverlässig eintreiben. Wenn man sich die Zahlen anguckt, muss man die EU261 ja leider als krass gescheitert ansehen.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Für den muss LH auf alle Fälle aufkommen, denn dein Endziel ist NY. Es ist übrigens der einzige Punkt in der EU261 bei der mal von in Vorleistung treten und dann entschädigen die Rede ist, sonst heisst es ja nur immer "Die Airline muss anbieten", nicht "die Airline muss zahlen"
Nein, die Transportkosten von IAD nach NYC muss United übernehmen, da United letztendlich die ausführende Fluggesellschaft in die USA war. Dies hat nichts mehr mit LH zu tun.

Gab es keinen von United gecharterten Bus von IAD nach EWR? Ich kann mir nicht vorstellen, daß United 200 Personen einfach so in IAD hat stehen lassen.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
703
1.038
Naja, im Zusammenhang mit der Präambel ist es Schwachsinn ein krasser Widerspruch.
Wenn die Airline es gegenrechnen kann, fällt ja genau der erzieherische Effekt aus, wird die Airline eben nicht dazu gedrängt zuverlässiger ihre Verträge zu erfüllen.
Würde ich nicht ganz so sehen. In vielen Fällen entsteht ja gar kein monetärer Schaden. Da ist die gar nicht so knappe Pauschale doch eine gute Lösung. Man hätte ja auch wie beim Bahnverkehr prozentual das lösen können. Das wäre auf der Kurzstrecke dann für die Airlines bedeutend billiger.

Es wäre sauberer gewesen, das Geld gleich als Stafe in die Staatskasse fließen zu lassen, dann würde der Staat das Geld auch sicher zuverlässig eintreiben. Wenn man sich die Zahlen anguckt, muss man die EU261 ja leider als krass gescheitert ansehen.
Zuverlässig eintreiben? Naja....wäre ich skeptisch.
 

Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Für den muss LH auf alle Fälle aufkommen, denn dein Endziel ist NY. Es ist übrigens der einzige Punkt in der EU261 bei der mal von in Vorleistung treten und dann entschädigen die Rede ist, sonst heisst es ja nur immer "Die Airline muss anbieten", nicht "die Airline muss zahlen"



Naja, im Zusammenhang mit der Präambel ist es Schwachsinn ein krasser Widerspruch.
Wenn die Airline es gegenrechnen kann, fällt ja genau der erzieherische Effekt aus, wird die Airline eben nicht dazu gedrängt zuverlässiger ihre Verträge zu erfüllen.
Es geht ja eben in der EU261 nie um die Fluggäste, um deren Entschädigung, sondern um die Airlines, um "erzieherische Maßnahmen" zur Vermeidung von Ausfällen/Verspätungen/Nichtbeförderung.

Es soll eben nicht der exakte Schaden der letztendlich nicht beförderten Passagiere vollwertig ausgeglichen, sondern die Zahl der Vorfälle (durch Geldstrafe, Unattraktivität) verringert werden.

Die Deutsche Rechtssprechung (und das Deutsche Schadensersatzrecht) steht dem leider entgegen. Hier ist eher die Angst groß, ein Kunde könnte eventuell einen finanziellen Vorteil daraus ziehen, dass sein Flug nicht wie geplant stattfindet... Es wäre sauberer gewesen, das Geld gleich als Stafe in die Staatskasse fließen zu lassen, dann würde der Staat das Geld auch sicher zuverlässig eintreiben. Wenn man sich die Zahlen anguckt, muss man die EU261 ja leider als krass gescheitert ansehen.
Muss LH auch aufkommen wenn sie uns in Frankfurt auf einen United Flug (über Porto) nach Newark umgebucht hatte? Ich frage, da ab FRA United das ausführende Unternehmen war und nicht mehr Lufthansa! Oder spielt das keine Rolle? Wir sind nach 55 Stunden morgens um 6 Uhr auf eigene Faust per Bus nach NYC gefahren statt nochmal zurück zum Airport in Washington Dulles um zu fragen wie es denn weitergeht…
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein, die Transportkosten von IAD nach NYC muss United übernehmen, da United letztendlich die ausführende Fluggesellschaft in die USA war. Dies hat nichts mehr mit LH zu tun.

Gab es keinen von United gecharterten Bus von IAD nach EWR? Ich kann mir nicht vorstellen, daß United 200 Personen einfach so in IAD hat stehen lassen.
Ehrlich gesagt waren wir froh als wir nach 50 Stunden um 0.30 Uhr in Washington endlich ein Hotel gefunden hatten und wir dann 6 Stunden später im selbst arrangierten Bus saßen. Wir hatten schlichtweg keine Kraft mehr dann nochmals am Tag zum Flughafen zu fahren um zu fragen wie es weitergeht. Wir hatten da bereits 2 Tage in New York verloren.
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
143
195
Warum soll das Schwachsinn sein? So ist es vorgesehen und auch logisch. Die 600 p.P sind kein Schmerzensgeld sondern eine Art pauschalisierter Schadenersatz. Bis zu der Grenze brauchst du nichts nachweisen. Wenn der Schaden höher ist kannst du die bis zu einer Obergrenze aber geltend machen.

Man kann beides geltend machen.

Vor 2 Jahre war bei mir den Flug TUN-FRA verspätet und könnte ich Abends spät ab Frankfurt nicht mehr mit dem ÖPNV fahren. Mit viel Mühe 400 Euro (EU261) plus 50 Euro Taxigeld bekommen (mit Belege nachweisen).

Muss muss oft hin und her schreiben. So passiert es:

LH: There is good news: You will receive money from us. To initiate the payout of the aforementioned amount of 400 EUR, please use the link below and enter the indicated credentials.

Ich: Due to the delay i couldnt use my prepaid bus and was forced to use a taxi. According to article 19 Montreal Convention the airline should reimbuse.

LH: This claim for reimbursement of consequential costs is not recoverable in accordance with our General Terms and Conditions of Carriage, according to which, pursuant to Art. 14.1.7, liability for consequential damages is excluded unless caused by gross negligence or willful misconduct, but also already in the absence of any fault.

Ich: This is not a claim according to the general conditions. This is a claim according to the Montreal Convention!

LH: Ihre Verbundenheit mit Lufthansa schätzen wir sehr. Es tut uns daher natürlich leid, dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Nach Ihrem erneuten Schreiben haben wir unsere Einschätzung noch einmal geprüft. Auch wenn es nicht leichtfällt, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten – da wir sie als angemessen und fair ansehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies als unsere abschließende Einschätzung sehen.

Ich: Please read my e-mail from yesterday! I would like to claim according to the Montreal Convention!

LH: There is good news: You will receive money from us. To initiate the payout of the aforementioned amount of 50 EUR, please use the link below and enter the indicated credentials.



@Tobi_HH
Nur aufpassen das LH nur Schade erstattet. Schade bedeutet beim SÖP Vorteilen minus Nachteilen.
Flughafentransfer verpasst ist nicht immer Schade. Es ist nur Schade wenn man zweimal bezahlen muss oder wenn die neue mehr kostet als ursprünglich.
Hotel hast du vielleicht schon bekommen von LH in München. Dan gibt es keine Erstattung in New York. Wer Urlaub macht muss pro Tag eine Übernachtung selbst bezahlen.
 
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Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Man kann beides geltend machen.

Vor 2 Jahre war bei mir den Flug TUN-FRA verspätet und könnte ich Abends spät ab Frankfurt nicht mehr mit dem ÖPNV fahren. Mit viel Mühe 400 Euro (EU261) plus 50 Euro Taxigeld bekommen (mit Belege nachweisen).

Muss muss oft hin und her schreiben. So passiert es:

LH: There is good news: You will receive money from us. To initiate the payout of the aforementioned amount of 400 EUR, please use the link below and enter the indicated credentials.

Ich: Due to the delay i couldnt use my prepaid bus and was forced to use a taxi. According to article 19 Montreal Convention the airline should reimbuse.

LH: This claim for reimbursement of consequential costs is not recoverable in accordance with our General Terms and Conditions of Carriage, according to which, pursuant to Art. 14.1.7, liability for consequential damages is excluded unless caused by gross negligence or willful misconduct, but also already in the absence of any fault.

Ich: This is not a claim according to the general conditions. This is a claim according to the Montreal Convention!

LH: Ihre Verbundenheit mit Lufthansa schätzen wir sehr. Es tut uns daher natürlich leid, dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Nach Ihrem erneuten Schreiben haben wir unsere Einschätzung noch einmal geprüft. Auch wenn es nicht leichtfällt, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten – da wir sie als angemessen und fair ansehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies als unsere abschließende Einschätzung sehen.

Ich: Please read my e-mail from yesterday! I would like to claim according to the Montreal Convention!

LH: There is good news: You will receive money from us. To initiate the payout of the aforementioned amount of 50 EUR, please use the link below and enter the indicated credentials.



@Tobi_HH
Nur aufpassen das LH nur Schade erstattet. Schade bedeutet beim SÖP Vorteilen minus Nachteilen.
Flughafentransfer verpasst ist nicht immer Schade. Es ist nur Schade wenn man zweimal bezahlen muss oder wenn die neue mehr kostet als ursprünglich.
Hotel hast du vielleicht schon bekommen von LH in München. Dan gibt es keine Erstattung in New York. Wer Urlaub macht muss pro Tag eine Übernachtung selbst bezahlen.
Danke dir. Hotelnacht war bei Frankfurt. Wir mussten nochmal von MUC nach FRA. Blöd dass die Hotelnacht in FRA (wo wir gar nicht hin wollten) die in New York (unser Ziel!) aufwiegen soll.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
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698
CGN
Wenn in DE noch eine Hotelnacht angefallen ist, dann muss diese LH ebenfalls erstatten. Oft verteilen sie ja auch freiwillig Voucher wenn die Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag möglich ist. Das alles fällt in der EU 261/04 Verordnung unter den Punkt "Betreuungsleistung"

Vorab gebuchte Hotels und Transfers, Mietwagen etc soll die pauschale Ausgleichsleistung abdecken. Wie hier schon geschrieben, ist die Geldleistung eben kein Geschenk, sondern als pauschaler Schadensersatz für die Unannehmlichkeiten gedacht.
 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
143
195
Wenn Sie ursprünglich ein ganz besonderes Hotel in New York gebucht hatten und es aufgrund der Verzögerung nicht nutzen konnten, kann dies möglicherweise als Schaden betrachtet werden.
Die Leute buchen das Plaza Hotel oder das Aman nicht nur zum Schlafen. Sie möchten ein besonderes Erlebnis haben und können es nicht nutzen. das ist ein Schaden.
Wenn Sie nur zum Schlafen ein einfaches Hotel in NY gebucht haben und stattdessen ein einfaches Hotel von Lufthansa in Frankfurt bekommen haben. Es entsteht kein Schaden. Man hat keine Vorteile und keine Nachteile. Sie müssen die in NY selbst bezahlen und die in Frankfurt von LH bekommen.
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.512
698
CGN
aber wo wir grad beim Thema sind ... heute kam eine Knaller Antwort auf eine Kompensationsanfrage, nachdem der LH Flug auf dem Weg nach MIA umgedreht ist (war im März glaube ich):

"...Der von Ihnen angegebene Flug fällt allerdings in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat.  
Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von der ausführenden Deutsche Bahn beantwortet werden.   
Bitte wenden Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft Deutsche Bahn. Diese wird sich um Ihr Anliegen kümmern. "
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.614
7.219
SNA
Der neue Transfer war mit Flixbus von Washington nach New York da United den Abend zuvor wegen Wetters nicht in Newark landen konnte 😬
Das mit Flixbus hätte ich mir nicht angetan. Warum habt ihr euch nach Landung in WAS nicht gleich einen Weiterflug von United für den Folgetag buchen lassen? Und die Umbuchung über Porto…..es fliegt ne Menge MUC/FRA-NYC…
 

Tobi_HH

Neues Mitglied
15.11.2012
15
1
Das mit Flixbus hätte ich mir nicht angetan. Warum habt ihr euch nach Landung in WAS nicht gleich einen Weiterflug von United für den Folgetag buchen lassen? Und die Umbuchung über Porto…..es fliegt ne Menge MUC/FRA-NYC…
Weil sich um 23 Uhr Ortszeit in WAS Passagiere gestapelt hatten die allesamt (es waren 7 Flüge am Tag die nicht nach EWR gehen konnten) was von United wollten. Mit 'gleich' war es nicht getan, zudem hatten wir 2 kleine Kinder dabei die, wie wir, einfach nur fertig waren. Porto war in der Tat an dem Tag die einzige Lösung die LH für uns finden konnte. Wir waren zu fünft unterwegs... Noch einen zweiten Tag in FRA übernachten kam, zu dem Zeitpunkt, für uns nicht in Frage. Letzten Endes wäre es besser gewesen, nur konnten wir da noch nicht ahnen, dass wir in Port 7 Stunden am Terminal sein werden (da United's Maschinen seit 3 Tagen kaputt waren) und der Flieger dann nach WAS diverted werden würde. Flixbus war ehrlich gesagt eine Erlösung, da wir dann endlich weiter konnten.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.195
1.630
aber wo wir grad beim Thema sind ... heute kam eine Knaller Antwort auf eine Kompensationsanfrage, nachdem der LH Flug auf dem Weg nach MIA umgedreht ist (war im März glaube ich):

"...Der von Ihnen angegebene Flug fällt allerdings in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat.  
Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von der ausführenden Deutsche Bahn beantwortet werden.   
Bitte wenden Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft Deutsche Bahn. Diese wird sich um Ihr Anliegen kümmern. "
Wenn der Flug umdreht legt das außergewöhnliche Umstände zumindest nahe. Was war denn der Grund?
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.273
3.318
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aber wo wir grad beim Thema sind ... heute kam eine Knaller Antwort auf eine Kompensationsanfrage, nachdem der LH Flug auf dem Weg nach MIA umgedreht ist (war im März glaube ich):

"...Der von Ihnen angegebene Flug fällt allerdings in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat.  
Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von der ausführenden Deutsche Bahn beantwortet werden.   
Bitte wenden Sie sich an die ausführende Fluggesellschaft Deutsche Bahn. Diese wird sich um Ihr Anliegen kümmern. "
Die erste Regel scheint zu sein: Schaue, ob in der Buchung irgendein anderer Partner beteiligt ist. Wenn ja, wälze auf diesen ab, unabhängig davon, ob sein Teilstück betroffen war oder nicht.

Ist so regelmäßig, dass ich da nur Vorsatz annehmen kann.