Oft verteilen sie ja auch freiwillig Voucher
Vor allem, wenn niemand mehr auf hat, bei dem man sie noch einlösen könnte...
Würde ich nicht ganz so sehen. In vielen Fällen entsteht ja gar kein monetärer Schaden. Da ist die gar nicht so knappe Pauschale doch eine gute Lösung. Man hätte ja auch wie beim Bahnverkehr prozentual das lösen können. Das wäre auf der Kurzstrecke dann für die Airlines bedeutend billiger.
Nicht unbedingt, bei vielen Europastrecken wären die 50% nach 2 Stunden wie bei der Bahn sehr viel mehr als die €250.
Aber ja, es ist in der Tat Unfug für einen €39.99 FR Flug und für einen €1080 LH Flug die selbe Entschädigung zu erhalten, eine prozentuale Lösung wäre besser gewesen.
Obwohl auch die (siehe Herabstufung) zu durchaus unsinnigen Erstattunsbeträgen führen kann, da ja die Preise der einzelnen Segmente durchaus erheblich von deren Anteil an der Gesamtentfernung abweichen, bzw. sogar negativ sein können.
Aber wie in der Präambel gesagt, es geht ja nicht primär darum dass die Kunden Geld bekommen, sondern vor allem darum, dass die Airline Geld zahlt um einen erzieherischen Effekt zu erzielen, um es für die Airlines finanziell unattraktiv zu machen, Flüge ausfallen zu lassen, Passagiere herabzustufen oder nicht zu befördern. Aktuell rechnet es sich ja für die Airline oft sogar, den Vertrag nicht zu erfüllen und stattdessen mit einem anderen Kunden einen teureren abzuschließen.
Ist so regelmäßig, dass ich da nur Vorsatz annehmen kann.
Eher völlige Unfähigkeit..
ausführende Fluggesellschaft Deutsche Bahn
ist eher ein Standard-Textbaustein als eine beabsichtigte Aussage.
Und im Prinzip ist die Aussage korrekt, die ausführende Airline muß bezahlen.
(7) Damit diese Verordnung wirksam angewandt wird, sollten die durch sie geschaffenen Verpflichtungen dem ausführenden Luftfahrtunternehmen obliegen, das einen
Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, und zwar unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung
gemieteten Luftfahrzeug oder in sonstiger Form durchgeführt wird.
Wird ja wohl kaum ein Textbaustein sein
Doch, ziemlich sicher. Man bekommt ständig (die gleichen) Antworten von LH, die gar nicht zum Zusammenhang passen.
nur medizinischer Notfall würde von der Ausgleichszahlung befreien!
Und auch der nur, wenn "alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden". Auch ein medizinischer Notfall ist kein Freibrief, einfach gar nichts zu unternehmen um die Auswirkungen auf die Passagiere so gering wie möglich zu halten.
denn niemand bei LH wird ernsthaft behaupten wollen, EU 261/04 Ansprüche sich bei der Deutschen Bahn abzuholen
Die LH behauptet viel, wenn der Tag lang ist...
Zum Beispiel, dass das Wetter Schuld sei obwohl das METAR Archiv für den ganzen Tag CAVOK zeigt.
Nach dem Wortlaut in den Buchungsbestätigungen und der EU261 hätte man allerdings tatsächlich Ansprüche an die Deutsche Bahn, und auch das EuGH hat sich in diese Richtung geäußert. An das "abholen" glaube ich allerdings genausowenig...