Kompensation bei Umleitung zu anderem Airport?

ANZEIGE

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.523
433
ARN
ANZEIGE
Guten Tag,

bin gar nicht auf Streit mit der Airline aus. Mich würde nur der genaue Sachverhalt interessieren.

Airline: Ryanair
Gebucht: NRN - NYO (Skavsta)
Umleitung zu einem weiter südlichen Provinzflughafen:
https://www.flightradar24.com/data/flights/fr1952/#8cf2e53

Geplante Ankunft: 19:15 in Skavsta
durch die Umleitung und die Organisation des Busses kam ich aber erst um 21:45 Uhr in Skavsta an.

Ryanair hat sich auch entschuldigt (per Email) und auf die Fluggastrechte hingewiesen, die jedoch keinen Hinweis auf eine Umleitung enthalten.

Wundern tut mich nur, dass vorher Maschinen in Skavsta gelandet sind und kurz darauf auch wieder.

Wie schätzt ihr das ein? Als Erfahrung abtun einen anderen Airport im Log zu haben oder mein Glück versuchen? Ist quasi meine monatliche Rennstrecke.:D

Grüße,
Der Dude
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.527
978
MUC/EDMM
(...)
Wie schätzt ihr das ein? Als Erfahrung abtun einen anderen Airport im Log zu haben oder mein Glück versuchen? Ist quasi meine monatliche Rennstrecke.:D
(...)

Berechtigte Frage.
Gegenfrage: Was wurde als Grund angegeben? Außergewöhnliche Umstände?

Beispielsweise musste ich lernen, dass eine "verspätete Landeerlaubnis" auch zu den "außergewöhnlichen Umständen" zählt, vgl. BGH-Urteil von 2013 (Az.: X ZR 115/12):

Eine verspätete Landeerlaubnis für ein Flugzeug ist kein Grund für eine Entschädigung.
Das gilt auch dann, wenn Reisende deswegen ihren Anschlussflug verpassen und
mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen,
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2013.

Meine Empfehlung wäre, dass Du Dich mal an User "Umsteiger" wendest. Er ist auf Reiserecht spezialisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
In dem fr24 Replay sieht es ja so aus, als hätte der Flieger noch 4 oder 5 Holdings im Approach auf NYO geflogen und ist danach diverted.

Das "riecht" mir eigentlich eher nach "außergewöhnlichen Umständen" wegen Verweigerung der Landung durch die Flugsicherung und somit keine Entschädigung. Ist natürlich Spekulation.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.523
433
ARN
Es wurde kein Grund angegeben. Es hat etwas geschneit als wir in Skavsta mit dem Bus ankamen, aber wie gesagt, vorher und nachher konnten Ryanairmaschinen landen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.909
4.398
Eine Verspätung von mehr als 3 Std. am Zielort wird vom OP nicht beschrieben, daher sehe ich keine Kompensationsansprüche aus der EU-Verordnung.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Eine Verspätung von mehr als 3 Std. am Zielort wird vom OP nicht beschrieben, daher sehe ich keine Kompensationsansprüche aus der EU-Verordnung.

Selbstverständlich. Bus ist keine adäquate Ersatzbeförderung für einen gebuchten Flug. Völlig egal wie viel Verspätung es gab.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Selbstverständlich. Bus ist keine adäquate Ersatzbeförderung für einen gebuchten Flug. Völlig egal wie viel Verspätung es gab.

Er war doch wohl rechtzeitig da. Lufthansa bringt mich auch häufiger nach Dreieich oder Kelsterbach und nicht nach Frankfurt. Und fährt mich dann mit dem Bus dahin. Gibt auch keine Entschädigung
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Er war doch wohl rechtzeitig da. Lufthansa bringt mich auch häufiger nach Dreieich oder Kelsterbach und nicht nach Frankfurt. Und fährt mich dann mit dem Bus dahin. Gibt auch keine Entschädigung

Die Landung auf einem Alternativflughafen und die Ersatzbeförderung (kein Flug) zum Zielflughafen ergibt einen Anspruch auf Entschädigung. Völlig egal welche zeitliche Verspätung damit einhergeht.

Edit: natürlich nur falls keine höhere Gewalt im Spiel war.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Bei Landung auf einem Ausweichflughafen gilt der Flug als annulliert. Bei einer Annullierung gibt es eine Erstattung.

Zum Beweis des Gegenteils lies doch bitte mal Artikel 8 (3) der Verordnung.

When, in the case where a town, city or region is served
by several airports, an operating air carrier offers a passenger a
flight to an airport alternative to that for which the booking
was made, the operating air carrier shall bear the cost of transferring
the passenger from that alternative airport either to that
for which the booking was made, or to another close-by destination
agreed with the passenger
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Zum Beweis des Gegenteils lies doch bitte mal Artikel 8 (3) der Verordnung.

When, in the case where a town, city or region is served
by several airports, an operating air carrier offers a passenger a
flight to an airport alternative to that for which the booking
was made, the operating air carrier shall bear the cost of transferring
the passenger from that alternative airport either to that
for which the booking was made, or to another close-by destination
agreed with the passenger

Ich bin raus. Es gibt Gerichtsurteile, ich habe selbst deswegen bereits eine Entschädigung enthalten und NYO und NRK sind auch nicht die selbe Stadt/Region...

Wer meint, dass ein Alternativflughafen keiner Annullierung gleichkommt, der möge einfach auf eine eventuell zustehende Entschädigung verzichten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.559
9.896
BRU
Die Landung auf einem Alternativflughafen und die Ersatzbeförderung (kein Flug) zum Zielflughafen ergibt einen Anspruch auf Entschädigung. Völlig egal welche zeitliche Verspätung damit einhergeht.

Edit: natürlich nur falls keine höhere Gewalt im Spiel war.

Die Anzahl der Fälle, wo einfach so und ohne höhere Gewalt (wie Nebel, Schnee, Gewitter o.ä.) eine Umleitung auf einen Alternativflughafen erfolgt, dürfte relativ gering sein (selbst wenn grundsätzlich andere Flieger gelandet sind, könnte eventuell wetterbedingt die Anflugquote so weit reduziert worden sein, dass nicht alle geplanten Flüge dort landen konnten)

Schließlich sind das für die Airline ja einiges an Kosten (Ersatzbeförderung der am falschen Flughafen angekommenen Passagiere, das Flugzeug ist für den Rückflug/ die nächste Rotation am falschen Ort...). Das machen die nicht ohne guten Grund.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91 und rotanes

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.909
4.398
Ich bin raus. Es gibt Gerichtsurteile, ich habe selbst deswegen bereits eine Entschädigung enthalten und NYO und NRK sind auch nicht die selbe Stadt/Region...

Wer meint, dass ein Alternativflughafen keiner Annullierung gleichkommt, der möge einfach auf eine eventuell zustehende Entschädigung verzichten.

Na dann ist ja alles in Butter, und wir können die Verordnung in den Schredder tun.
Aber bitte nicht meckern, wenn es diesmal vor Gericht schief geht und sagen recht haben und bekommen wären zwei verschiedene Dinge.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.909
4.398
Ist mir so auch schon mal passiert. CGN statt DUS und mehr als 3h Verspätung. Habe von 4U dann 300 € für einen 66 € Flug bekommen.

Mehr als 3 Stunden ist ja auch was ganz anderes, als weniger als drei Stunden, da ab 3 Std die EU-Verordnung zum Tragen kommt.
 
M

MRHN

Guest
Mehr als 3 Stunden ist ja auch was ganz anderes, als weniger als drei Stunden, da ab 3 Std die EU-Verordnung zum Tragen kommt.

Ja ich weiß, deshalb wollte ich sagen, dass trotz Umleitung ja eine geringere Verspätung als 3h zustande kam, und so mMn keine Aussicht auf Kompensation besteht.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Na dann ist ja alles in Butter, und wir können die Verordnung in den Schredder tun.
Aber bitte nicht meckern, wenn es diesmal vor Gericht schief geht und sagen recht haben und bekommen wären zwei verschiedene Dinge.

Dummes polemisches Geschwätz. Du hast keine Ahnung und willst mitgackern. Die Verordnung sagt eindeutig, dass bei einer Flugannulierung eine Erstattung fällig ist - es ist völlig unerheblich wie viel Verspätung hierbei entsteht. Weiterhin ist die Landug auf einem Ausweichflughafen einer Annullierung gleichzusetzen. Darüber, dass dem nicht ist, sagt die Verordnung gar nichts aus. Der hier zitierte Artikel 8 ist völlig am Thema vorbei...