Kompensation wegen "Wetterbedingungen" pauschal abgebügelt

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Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
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Lufthansa hat es mal wieder geschafft, mich vier Stunden später ans Ziel zu bringen. Für mich ist der Fall eigentlich klar, für Lufthansa lag's am Wetter

Gebucht war folgende Verbindung (Meilenticket in C):

09.09.23 FRA-MIA (LH463)
10.09.23 FRA-FMO (LH62)

Eingesetzt wurde die D-ABYA, die schon Samstag morgen verspätet aus Washington kam, was sich dann so durchgezogen hat

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Ende vom Lied: Beim Einchecken in MIA bekam ich bereits eine Bordkarte für LH64, die planmäßig um 13:15 Uhr Richtung Frankfurt abgeflogen ist. Ankunft war dann 14 Uhr anstatt wie ursprünglich geplant um 09:50 Uhr

Ich habe dann die Kompensation über deren Website beantragt und bekam schon heute morgen eine entsprechende Antwort (oder besser gesagt Textbaustein). Die Verspätung lag an den Wetterbedingungen und man bedauert das zwar, aber Entschädigung gibts nicht.

Ich habe noch mal zurückgeschrieben, dass die mal detailliert erklären sollen, welches Wetter jetzt wo für den verpassten Anschlussflug verantwortlich sein soll. Nur werden die das vermutlich ignorieren und weiterhin ablehnen. Ist das ein Fall für einen Anwalt? Oder sind die Erfolgsaussichten zu gering?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.843
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NUE/FMO
www.red-travels.com
Eingesetzt wurde die D-ABYA, die schon Samstag morgen verspätet aus Washington kam, was sich dann so durchgezogen hat

Ende vom Lied: Beim Einchecken in MIA bekam ich bereits eine Bordkarte für LH64, die planmäßig um 13:15 Uhr Richtung Frankfurt abgeflogen ist. Ankunft war dann 14 Uhr anstatt wie ursprünglich geplant um 09:50 Uhr

schwer erkennbar, dass die ABYA allein Schuld hat... MCT in FRA sind 45min... da bist du knapp dran vorbei gekratzt... das Problem ist oft eher Frankfurt... SÖP oder Anwalt nehmen, LH wartet doch nur drauf, dass die Leute nichts tun...
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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10.863
Urteil zum Thema vorhergehende Umläufe sind Schuld...
(etwas komplexer, da auch noch bestritten wurde, die Stelle an die die Ansprüche abgetreten wurden wäre berechtigt)
In der Sache ist sogar nur von "am selben Tag" die Rede...
Das Gericht verkennt also nicht, dass Störungen, die am selben Tag bei vorangegangenen Flügen oder sogar Umläufen am eingesetzten Flugzeug auftreten und sich auf den gegenständlichen Flug auswirken, bei der Annahme außergewöhnlicher Umstände iSd Art. 5 III der Verordnung zu berücksichtigen sind.

Ich würde mal sagen: Gute Chancen, kein Grund die Rechte abzutreten und sich mit 50% zufriedenzugeben.
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
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Urteil zum Thema vorhergehende Umläufe sind Schuld...
(etwas komplexer, da auch noch bestritten wurde, die Stelle an die die Ansprüche abgetreten wurden wäre berechtigt)
In der Sache ist sogar nur von "am selben Tag" die Rede...


Ich würde mal sagen: Gute Chancen, kein Grund die Rechte abzutreten und sich mit 50% zufriedenzugeben.
Die SÖP nimmt keine Gebühren! Und ist besser als die Anwaltshaie....!
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Abgesehen von der Entschädigung: Problematisch finde ich auch das:
Ende vom Lied: Beim Einchecken in MIA bekam ich bereits eine Bordkarte für LH64, die planmäßig um 13:15 Uhr Richtung Frankfurt abgeflogen ist. Ankunft war dann 14 Uhr anstatt wie ursprünglich geplant um 09:50 Uhr
D.h. Du wurdest bereits mehrere Stunden vor der Ankunft in FRA endgültig umgebucht, zu einer Zeit, wo noch gar nicht absehbar, ob der Anschluss nicht doch noch erreichbar (auch verspätet o.ä.)? Vermutlich, nur weil irgendeine vorprogrammierte Zeit zwischen erwarteter Ankunft und planmäßigem Abflug des Anschlusses unterschritten wurde?

So einen ähnlichen Fall hatte ich kürzlich nämlich auch. Ok, verspäteter Abflug lag in meinem Fall klar am Wetter (Gewitter mit komplettem Abfertigungsstopp), nur sobald die Türen zu waren und offensichtlich irgendeine neue Zeit für meinen Flug im System eingegeben (davor war das „next info at XXX“), erschienen sämtliche weitere Flüge meines Tickets als annulliert, und stattdessen eine – noch dazu völlig unsinnige – Umbuchung. Zu einer Zeit, wo durchaus noch Chancen bestanden, dass es mit dem Anschluss klappt. Am Ende haben wohl 5 Minuten gefehlt – Anschluss war überpünktlich. Nur etwas Verspätung, und es hätte geklappt, ich hätte aber keine Buchung mehr für die weiteren Flüge (waren in meinem Fall noch 2 weitere Segmente) gehabt.

Und in meinem Fall hieß das, dass ich erst am nächsten Tag am Zielort ankam - auf der Europastrecke. Wie gesagt - lag am Wetter, also kein Vorwurf. Auch kein Vorwurf, dass der Anschluss nicht wartete o.ä. (klar, wenn die einen Slot hatten etc., war allgemein ein Tag mit Gewitterproblemen). Nur dass sämtliche weitere Flüge meiner Buchung bereits zu einem Zeitpunkt annulliert wurden, wo noch absolut nicht sicher, dass das nichts mehr wird, fand ich erschreckend.

So viel zu deren automatischen Umbuchungen.....
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich habe noch mal zurückgeschrieben, dass die mal detailliert erklären sollen, welches Wetter jetzt wo für den verpassten Anschlussflug verantwortlich sein soll. Nur werden die das vermutlich ignorieren und weiterhin ablehnen. Ist das ein Fall für einen Anwalt? Oder sind die Erfolgsaussichten zu gering?
Zurückschreiben hilft selten.

Dein erster Schritt - das Anschreiben der LH - war notwendig. Manchmal zahlt LH dadurch, manchmal nicht.

Du hast dadurch die Bearbeitungsnummer, die Du für die söp benötigst. SÖP kostet noch nichts und der Aufwand ist gering.

Danach hast Du die Wahl zwischen a) eigener Klage, b) Klage durch einen beauftragten Rechtsanwalt oder c) Eintreiben durch einen Dienstleister wie Flightright. Doch erstmal abwarten, ob LH nach Schlichtung durch SÖP nicht doch zahlt.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.222
1.660
Vor allem war SÖP bei mir gegen LH und LX sehr schnell bei klaren Fällen, da sie mittlerweile nicht direkt schlichten, sondern es erst einmal an die Airline weiterreichen, ob sie es nicht doch anerkennen. Bei mir kam die Anerkennung dann innerhalb einer Woche und das Geld dann innert 3-5 Werktagen.
 

TonyMahoni

Neues Mitglied
28.09.2020
15
5
Hamburg
ich werde es dann mit der SÖP versuchen. Vielen Dank für die zahlreichen Wortmeldungen🙋‍♂️
Vielleicht schadet es auch nicht deinen Fall zusätzlich an die Verbraucherzentrale zu melden? Mein Fall war nämlich ähnlich, es wurde auch pauschal wegen "Wetterbedingungen" abgebügelt.

 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.871
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Und auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen...
Die offizielle Stelle für diese Probleme ist die Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte (fluggastrechte@lba.de), für alle die keine Schlichtung sondern ihren Anspruch durchsetzen haben wollen...
Nebenbei ist das die "offizielle" Stelle die die Anzahl und Art der Beschwerden auswertet und zwecks Bewertung/Überarbeitung der Verordnung an die EU Kommision weiterreicht, und die Bußgelder an Airlines verhängen kann.
Bei mir stehen die in jeder mail an Airlines in CC, und ich habe den Eindruck das hilft auch (zeigt der Airline, dass man die Verordnung und seine Rechte sehr gut kennt)