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Hallo liebe Mitmenschen.
Kurze Frage, vielleicht ist ja jemand hier, der sich mit Konten zu Eigentümergemeinschaften auskennt.
Ist es gesetzlich geregelt, wie die Kosten von Kontoführung durch einen Hausverwalter abgerechnet werden müssen?
Also entweder nach Parteienanzahl oder anteilig nach der Größe der Wohnung?
Danke!
Kurze Frage, vielleicht ist ja jemand hier, der sich mit Konten zu Eigentümergemeinschaften auskennt.
Ist es gesetzlich geregelt, wie die Kosten von Kontoführung durch einen Hausverwalter abgerechnet werden müssen?
Also entweder nach Parteienanzahl oder anteilig nach der Größe der Wohnung?
Danke!