Kosten für Dienstreisen steuerlich absetzbar?

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Schweinshaxe

Aktives Mitglied
21.03.2010
197
34
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Wenn mir bei einer Dienstreise Kosten entstehen, die der Arbeitgeber nicht erstattet, kann ich die von der Steuer absetzen. Soweit die Theorie. Hat das schon mal jemand in der Praxis versucht? Wenn ja, welche Dokumente will das Finanzamt sehen?
Ich nutze öfters günstige Business-Class-Angebote, obwohl mir mein Arbeitgeber nur Economy erstattet, und zahle die Differenz selbst. Bei den günstigen Angeboten Ende letzten Jahres (Für 1.111 CHF nach Bangkok oder 1.091 Euro nach Toronto) war der Unterschied zur Economy ja nicht mehr soooo groß. Vielen Dank für Eure Hilfe! Schweinshaxe
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Hat das schon mal jemand in der Praxis versucht?

ja, ich ... ich bekomme bei Dienstreisen immer nur 70 € pro Nacht im Hotel erstattet. Ich habe letztes Jahr im Hilton Frankfurt einmal 230 € bezalht und mir dann von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, das von dieser Übernachtung nur 70 € erstattet wurden. Hotelrechnung und Bescheinigung habe ich dann bei meiner Steuererklärung eingereicht ... wurde anerkannt ...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Nie gemacht aber die Formulare bei der Erklärung sehen dafür eigens Zeilen und Spalten vor...steht explizit geschrieben - sofern vom Arbeitgeber nicht erstattet -
Klar ist dann dass Du alles vorzeigen solltest...Tickets...Rechnungen....u evtl boarding card....
kommt sicherlich auf das jeweilige Finanzamt an ob die es äußerst genau sehen wollen oder nicht....da hab ich unterschiedliche Erfahrungen.....

Gruss aus Herford
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.750
1.433
über Jahre hinweg:
eine grosse Liste
Kosten, vom AG erstattet, verbleibend, anrechenbar

und dann in das o.g. Formular eingetragen
Problemlos !

(als ich noch einen AG hatte) Sponsor gesucht :)
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Da bin ich ja mal gespannt. Ich missbrauche das Topic hier mal.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation:
- Steuerbefreites "Einkommen" in Deutschland
- Wohnhaft im Ausland
- Konferenzbesuch (dienstlich) im anderen Ausland, Flug und Hotelkosten werden privat getragen. Abflug ist aber aus Deutschland, da ich aus anderen dienstlichen Gruenden (das aber bezahlt) in Deutschland bin.

Das sollte doch anrechenbar sein, oder?
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
48
Muc
wenn du in D keine Steuern zahlst, weil du nicht steuerpflichtig bist, warum willst du dann die Kosten abziehen?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
ja, ich ... ich bekomme bei Dienstreisen immer nur 70 € pro Nacht im Hotel erstattet. Ich habe letztes Jahr im Hilton Frankfurt einmal 230 € bezalht und mir dann von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, das von dieser Übernachtung nur 70 € erstattet wurden. Hotelrechnung und Bescheinigung habe ich dann bei meiner Steuererklärung eingereicht ... wurde anerkannt ...

Kannst du die Differenz in beliebiger Höhe absetzen?
 

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.066
71
HAJ, BWE
ja, ich ... ich bekomme bei Dienstreisen immer nur 70 € pro Nacht im Hotel erstattet. Ich habe letztes Jahr im Hilton Frankfurt einmal 230 € bezalht und mir dann von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, das von dieser Übernachtung nur 70 € erstattet wurden. Hotelrechnung und Bescheinigung habe ich dann bei meiner Steuererklärung eingereicht ... wurde anerkannt ...

Ernsthaft? Du zahlst 160,- Euro aus eigener Tasche??? Respekt! Da freut sich der (öffentliche?) Arbeitgeber!
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
70 EUR sind nicht viel....grad mal 3* in europa. Koennte mir vorstellen das läuft als selbststàndigkeit oder berater.....wobei 160 euro abzgl geschätzte 30% steuergutschrift macht netto knappe 112 euro.......was man nicht alles tut für hilton honors :)


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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Da bin ich ja mal gespannt. Ich missbrauche das Topic hier mal.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation:
- Steuerbefreites "Einkommen" in Deutschland
- Wohnhaft im Ausland
- Konferenzbesuch (dienstlich) im anderen Ausland, Flug und Hotelkosten werden privat getragen. Abflug ist aber aus Deutschland, da ich aus anderen dienstlichen Gruenden (das aber bezahlt) in Deutschland bin.

Das sollte doch anrechenbar sein, oder?

Simple, wer nix zu versteuern hat, kann nix zurückkriegen...

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Schweinshaxe

Aktives Mitglied
21.03.2010
197
34
Haxerl, nicht so viele Infos? DE, AT, Swasiland oder gar Bhutan? Wo bist du denn steuerpflichtig?

Sorry, hätte dazu sagen sollen, dass ich in Deutschland wohnhaft und steuerpflichtig bin.

Dummerweise habe ich alle Bordkarten weggeschmissen, doch habe ich mir vom Haus-Reisebüro meiner Firma für jeden Flug zwei Rechnungen ausstellen lassen: eine für die Firma und eine für mich mit dem Differenzbetrag zwischen Economy und Business und mit dem Vermerk "Selbstbehalt Dienstreise". Glaubt Ihr, das genügt?
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.053
38
HAJ
Ernsthaft? Du zahlst 160,- Euro aus eigener Tasche???

yep, das ist mir alle Male, als ein IBIS oder das Gasthaus Mutter Düffke, was mir die jungen Kolleginnen aus dem Bereich Zentrale Dienste buchen würden ... aber die 230 € waren da auch schon ein Extrembeispiel, da ich mich bzgl der Hotelwahl erst drei Tage vor dem Aufenthalt umentschieden hatte ...


Da freut sich der (öffentliche?) Arbeitgeber!

Nix öffentlicher AG, 08/15 KMU
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Merkwürdig was manche Leute für Verträge unterzeichnen. Meine Leute richten sich bei Reisekostenabrechnungen nach aktuellen Richtlinien

Verpflegungsmehraufwand - Verpflegungspauschale f

als Bsp.

Alles weist auf merkwürdige Beraterverträge hin.
Natürlich stellen auch meine (steuerpflichtigen Angestellten) einen Dienstreiseantrag. Manchmal ist es besser eine Hotelpauschale abzurechnen, als einen 70€ max. Vertrag, welcher möglicherweise noch aus DM -Zeiten stammt, nicht zu verhandeln. Steuerrechtlich kann ein Angestellter solche Ausgaben nicht geltend machen, da es sich in dem o.g. Fall um einen privat in Anspruch genommenen Mehraufwand handelt. Dieser ist jedoch nicht im Regelwerk eines Vertrages beinhaltet.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Langsam...langsam....
Nichtsoschnell
Die pausch betrâge sind kein muss sondern kann leistungen....

Zum anderen :
2012 hats paar Ânderungen zu 2011 u 2010 welches unser finanzwesen nicht übernehmen wird.wurde aufgrund meiner hinweise explizit gefragt ob ich ein problem damit hätte...hab ich natürlich aber in der abhängigen stellung wo noch andere dinge ne rollespielen,hab i h dann für mich die Konsequenzen f d Zukunft gezogen

.....ich mag tablets nicht....kommen nicht hinterher u machen tippfehler...

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rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.066
71
HAJ, BWE
yep, das ist mir alle Male, als ein IBIS oder das Gasthaus Mutter Düffke, was mir die jungen Kolleginnen aus dem Bereich Zentrale Dienste buchen würden ... aber die 230 € waren da auch schon ein Extrembeispiel, da ich mich bzgl der Hotelwahl erst drei Tage vor dem Aufenthalt umentschieden hatte ...

Wenn das Angebot nichts taugt, kann man das noch nachvollziehen.

Aber Ok, bei uns gibts auch nur 75,-/Nacht inkl. Frühstück. Ich habe jedoch den Vorteil, daß der AG Rahmenverträge für fast alles hat und ich über unser Buchungsportal (HRS) zu diesem Preis auch gute 4* Hotels bekomme. Wenn es wegen Messepreisen mal drüber liegt wird das als Messepreis aber auch noch akzeptiert. Allerdings würde es mir nicht einfallen privat zuzuzahlen - da schlafe ich dann lieber zu Hause, sprich: verzichte auf die Reise.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Änderungen 2012 waren nicht so von Bedeutung. Vertragliche Richtlinien werden nun mal zwischen AG und AN geschlossen, und dies meistens analog steuerlich vorgegebenen Richtlinien. Höhere Ausgaben kann ein Angestellter mit besonderen Vereinbarungen (steuerrechtlich nicht mehr anerkannten Beratervertrag) eventuell diesbzgl. anwenden.

Betreff Transformer: Ich habe mir wenige Tage nach Anschaffung eines solchen Gerätes bei ebay.cn zehn neue mittel und ringfinger bestellt.


\\ auf Wunsch von flying_student* verschoben von dreschen - keine Relevanz zur Lufthansa

*er hat ja recht\\




//DrThax: Ich würde dann hier mal zumachen, aber dann wird mein Bier warm...
:rolleyes:... also nicht. PROST!
 
Moderiert:

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.166
1.130
Ich setze die zusätzlichen Kosten auch immer ab. Einfach alle Belege sammeln, dann entsprechend alle Kosten angeben und was man vom AG bekommen hat abziehen (Nachweis über Abrechnung beim AG aufheben). Hat bisher immer problemlos funktioniert. Ich schieße aber auch nur relativ selten was dazu, wenn dann meistens bei Flügen (C statt Y).
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Relevanz zu LH ist ja auch nicht das Thema. Airlines und Fliegen ist auch nicht das Thema. Gott & die Welt ist wohl eher zutreffend.
 

larsmb

Erfahrenes Mitglied
03.06.2011
343
0
HAM
Ich setze die Übergänge (Y->C) für Flüge und Bahnfahrten auch ab, hatte bis jetzt noch keine Probleme damit. Ich reiche die Rechnungen/Differenzen ein. Da es ja ansonsten vom AG/Kunden gezahlte Reisen sind, ist auch nie strittig gewesen, ob es wirklich Dienstreisen waren.

Andererseits habe ich 2011 auch noch nicht eingereicht, da sind das, äh, etwas mehr ;-)

Was ich noch nicht geschafft habe - die Meilenunterschiede vernünftig rausrechnen. Eigentlich muss man die ja auch versteuern, aber dann entfallen sie ja anteilig. Ich glaube, darauf hatte der Finanzbeamte bis jetzt auch genauso wenig Lust wie ich.