Kulanz Stornierung ?

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relma

Neues Mitglied
30.10.2024
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Gutem Morgen zusammen,

folgendes Problem:

Ich habe im September 2x Flüge nach Delhi über Opodo gebucht und fliege mit Lufthansa. Hinreise Februar. Ich habe keine Zusatzoptionen mitgebucht ( mein Fehler...)

Mein Arbeitgeber hat jedoch jetzt Kurzarbeit und das wird noch lange anhalten, ggbfs gibt es sogar die Drohung auf eine Kündigung wenn sich die Wirtschaftliche Lage nicht verbessert.

Gibt es bis auf eine Reiserücktrittsversicherung die ich sogar habe, die Möglichkeit auf eine Kulanz stornierung seitens der Airline ? Hat jemand das mal gehabt ? Also ich bin zu 100% sicher die Reise komplett zu stornieren.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
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ZRH/STR
Gibt es bis auf eine Reiserücktrittsversicherung die ich sogar habe, die Möglichkeit auf eine Kulanz stornierung seitens der Airline ?
Die Möglichkeit sehe ich nur infolge einer Zeitenänderung oder Annullierung, wie @Münsterländer bereits sagte. Kulanz nein, und über OTA doppelt nein.

Job-Verlust ist in manchen Reiserücktrittsversicherungen inkludiert. Kläre das mal ab.
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
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298
Vorsicht: Wenn du über Opodo stornieren willst, kommen i.d.R. bei denen Bearbeitungskosten gem deren AGB obendrauf. Nicht selten zahlt die Airline an den Vermittler und der Fluggast läuft seinem Geld hinterher.

Man kann nach Reisetermin die Airline auffordern, Rückzahlungen der Steuern/Gebühren ausschließlich an den Flugbucher zu zahlen. Auch da gibt es Formulare bei den mit der Thematik vertrauten Anwälten hier im Forum
 
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relma

Neues Mitglied
30.10.2024
15
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Kurzes Update:

Ich habe Opodo 3x kontaktiert, 3x per Mail , auch Anfechtung auf Eigenschaftsirrtums, jedes mal heißt es "melden Sie sich telefonisch".

Telefonisch ist jedes mal jemand dran, der nicht der deutschen Sprache mächtig ist und die Kollegen sagen jedes mal, dass die Buchung nicht erstattungsfähig ist. Eine Umbuchung geht auch nur bis juni , was mir mir nicht helfen wird. Eine andere Lösung gibt es aber nicht. Ich bin verzweifelt und ein weiterer Anruf bringt mir überhaupt nichts .

Keine Ahnung was ich noch machen soll.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
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FRA
„Eigenschafsirrtum“ Wtf! Dachtest du, dass der Flug nach Indien eigentlich nach Amerika geht? Naja, wärst immerhin nicht der Erste, der Inder mit Indianern verwechselt.

Trag doch einfach die Konsequenzen, statt dich dumm zu stellen. Ansonsten verstehe ich das Problem nicht. Wenn du den Flug für deinen AG gebucht hast, dann sieh einfach zu, dass du schnellstmöglich das Geld erstattet bekommst bevor dieser insolvent wird.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.295
2.880
FRA
Ich verstehe es so, dass die Reise privat ist, und er aufgrund der veränderten privaten Finanzlage nicht mehr reisen möchte.

Verstehe ich dann noch weniger. Als Arbeitsloser hat man massig Zeit und Indien ist so arschegünstig, dass man eh billiger als in Deutschland lebt. Macht ja dann doch schon fast mehr Sinn Rückflug umzubuchen und noch länger zu bleiben und sich einfach eine schöne Zeit zu machen.
 

Karl Langflug

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22.05.2016
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Verstehe ich dann noch weniger. Als Arbeitsloser hat man massig Zeit und Indien ist so arschegünstig, dass man eh billiger als in Deutschland lebt. Macht ja dann doch schon fast mehr Sinn Rückflug umzubuchen und noch länger zu bleiben und sich einfach eine schöne Zeit zu machen.
Und das Bürgergeld ist ja offenbar angenehm hoch, falls er das beziehen will ... wobei sich dann die Frage stellt, ob man als Arbeitsloser ins Ausland darf, statt auf Stellensuche zu gehen. Bei uns würde das sofort Einstelltage auslösen, also Einstellung der Auszahlung für eine Weile.

Ich würde zuwarten. Vielleicht zieht die Lage wieder an und die Firma erholt sich, vielleicht hat man dann bereits eine Stelle im Anschluss an die Reise, bis Februar fliesst noch viel Wasser den Rhein hinunter. Stornieren kann man auch noch später.
 
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31.08.2013
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Verstehe ich dann noch weniger. Als Arbeitsloser hat man massig Zeit und Indien ist so arschegünstig, dass man eh billiger als in Deutschland lebt. Macht ja dann doch schon fast mehr Sinn Rückflug umzubuchen und noch länger zu bleiben und sich einfach eine schöne Zeit zu machen.
Und das Bürgergeld ist ja offenbar angenehm hoch, falls er das beziehen will ... wobei sich dann die Frage stellt, ob man als Arbeitsloser ins Ausland darf, statt auf Stellensuche zu gehen. Bei uns würde das sofort Einstelltage auslösen, also Einstellung der Auszahlung für eine Weile.

Ich würde zuwarten. Vielleicht zieht die Lage wieder an und die Firma erholt sich, vielleicht hat man dann bereits eine Stelle im Anschluss an die Reise, bis Februar fliesst noch viel Wasser den Rhein hinunter. Stornieren kann man auch noch später.
Was hat Arbeitslosigkeit mit Bürgergeld zu tun. Bis zu drei Jahren gar nichts.
Bürgergeld gibt es erst nach dem Auslaufen der Arbeitslosengeldes.

Was hat ein Gehalt mit drohender Arbeitslosigkeit zu tun. Sehr viel vom ersten Tag an.
Gehalt brutto 3000€
Gehalt netto ca 63 Prozent also rund 2000€
Arbeitslosengeld davon wiederum 63 Prozent also rund 1200€.
Gut 800€ weniger schaffen in diesen Fall echte Probleme.
Die meisten Menschen verdienen im Normalbereich und der liegt etwas höher als meine Pauschalrechnung.

Beschäftigt euch bitte mit dem Thema, bevor ihr solches Zeugs schreibt.

Für den Themensteller ist es eben blöd gelaufen oder er hat sich verkalkuliert.
 
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dplane

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04.01.2017
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Ist halt ein Ausländer, der mal rumtrollen wollte. Da muss man ihm die Unkenntnis vermutlich nachsehen.
 
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15.10.2015
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Beschäftigt euch bitte mit dem Thema, bevor ihr solches Zeugs schreibt.

Wenn du mich schon zitierst und ansprichst, dann solltest schon auch meine Beiträge genauer lesen! Wo genau habe ich denn was von Bürgergeld geschrieben?

Ansonsten ist weder Kurzarbeit noch Arbeitslosigkeit ein finanzieller Genickbruch. Genau dieser soll ja durch die Ersatzleistungen verhindert werden. Und Leute, die sich Fernreisen leisten könnten, sollten auch die entsprechenden Reserven haben ein paar Monate Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit zu überbrucken. Falls nicht, dann wurden auch schon vorher die Prioritäten falsch gesetzt. Aber um dich mal aus einem anderen Thread zu zitieren:

"Als der Rubel rollte, spielte die KV keine Rolle. Als alles versoffen, verfressen und verjubelt war, wurde das Geschrei und Gebettel gross."
 
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31.08.2013
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Wenn du mich schon zitierst und ansprichst, dann solltest schon auch meine Beiträge genauer lesen! Wo genau habe ich denn was von Bürgergeld geschrieben?

Ansonsten ist weder Kurzarbeit noch Arbeitslosigkeit ein finanzieller Genickbruch. Genau dieser soll ja durch die Ersatzleistungen verhindert werden. Und Leute, die sich Fernreisen leisten könnten, sollten auch die entsprechenden Reserven haben ein paar Monate Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit zu überbrucken. Falls nicht, dann wurden auch schon vorher die Prioritäten falsch gesetzt. Aber um dich mal aus einem anderen Thread zu zitieren:

"Als der Rubel rollte, spielte die KV keine Rolle. Als alles versoffen, verfressen und verjubelt war, wurde das Geschrei und Gebettel gross."
Dummerweise hat der Schauspieler mit dem hier arbeitslos werdenden nichts zu tun.
Der eine ist Selbständig der ander im Abhängigenverhältnis.
Das Fernreiseticket hätte auch eine Italien Buchung gewesen sein können.
Mag sein, dass ich deinen Beitrag falsch verstanden habe.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Beschäftigt euch bitte mit dem Thema, bevor ihr solches Zeugs schreibt.

Für den Themensteller ist es eben blöd gelaufen oder er hat sich verkalkuliert.
Hat eben auch was mit Humor/ Klischee bedienen zu tun, das muss man nicht immer gleich ernst nehmen und da steckt auch kein böser Gedanke dahinter, falls man da gleich eine moralische Verwerfung witterte.

Ist halt ein Ausländer, der mal rumtrollen wollte. Da muss man ihm die Unkenntnis vermutlich nachsehen.
Das kann man so stehen lassen.
 
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imfromgermany

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02.10.2017
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Es gibt RRV, die man auch nach Buchung noch abschließen kann. Vor allem betrifft das meiner Meinung nach Jahrespolicen, die man aber problemlos nach dem ersten Jahr kündigen kann.

Dort heißt es in den Bedingungen eines dieses Versicherers als versichertes Ereignis:
  1. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen
    Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern“
 
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